5. Die Ordnung der Hochzeitssitten

[242] Unsittlichkeit entsteht, wenn keine Zucht zwischen den Geschlechtern herrscht und die Ehepflichten in Verfall sind. Die Sitten der Eheschließung und der Hochzeitsmähler dienen dazu, die Zucht zwischen den Geschlechtern aufzurichten und die Pflichten der Ehegatten klarzumachen. Darum: Wenn Unsittlichkeitsprozesse vorkommen, so muß man die Sitten der Eheschließung und der Hochzeitsmähler in Ordnung bringen.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 242.
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