2.

[620] Nunmehr das innere Selbst:

Derjenige, welcher

einerseits durch [die Wahrnehmungen von] Erde, Wasser, Feuer, Luft, Äther, sowie durch Wunsch, Hass, Lust, Schmerz, Begierde, Verblendung, Missverstehen usw., indem er das[620] Merkmal der Erinnerung besitzt1, anderseits durch Sprechen – mit Hochton, Tiefton, kurz, lang, überlang, stockend, schreiend, herausplatzend, – durch Tanzen, Singen, Spielen, Ohnmächtigwerden, Gähnen usw. zu einem Hörenden, Riechenden, Schmeckenden, Denkenden, Erkennenden und Handelnden wird, und welcher als bewusstes Selbst, als Person (purusha) zu unterscheiden weiss bei den Tätigkeiten des Hörens – ob es ein Purâṇam, Nyâya, Mîmâṅsâ oder Dharmaçâstram ist –, des Riechens, des Ansichnehmens,

dieser ist es, welcher das innere Selbst genannt wird.

Quelle:
Sechzig Upanishads des Veda. Darmstadt 1963 [Nachdruck der 3. Aufl. Leipzig 1921], S. 620-621.
Lizenz: