Fünfzehnter Khaṇḍa.

[202] 3) Schlusswort der Upanishad mit Ausblick auf das künftige Leben des ausscheidenden Schülers, dem wohl am Ende der Lehrzeit diese Ermahnung (ähnlich wie das Schlusskapitel Bṛih. 6,4) mit auf den Weg gegeben wurde. Wenn dabei die Pflichten des Gṛihastha allein vorschweben, und für deren treue Ausübung yâvadâyusham »durch die ganze Dauer des Lebens« die Brahmanwelt verheissen wird, so beweist auch dieses wieder, sowie Chând. 2,23,1, dass die Theorie der vier zu durchlaufenden Lebensstadien (als Brahmacârin, Gṛihastha, Vânaprastha, Samnyâsin) erst in der Bildung begriffen war.


Diese Lehre hier hat Brahmán (masc). dem Prajâpati, Prajâpati dem Manu, Manu den Geschöpfen verkündigt.

Wer aus der Familie des Lehrers, nach vorschriftsmässigem Vedastudium in der von der Arbeit für den Lehrer übrig bleibenden Zeit, nach Hause zurückkehrt, im [eignen] Hausstande in einer reinen [den Brahmanen zum Aufenthalte gestatteten] Gegend das Selbststudium des Veda betreibt, fromme [Söhne und Schüler] erzieht, alle seine Organe in dem Âtman zum Stillstande bringt, auch kein Wesen verletzt, ausgenommen an heiliger Stätte [beim Opfer], – der, fürwahr, wenn er diesen Wandel die Dauer seines Lebens hindurch einhält, gehet ein in die Brahmanwelt und kehrt nicht wieder zurück, – und kehrt nicht wieder zurück.

Quelle:
Sechzig Upanishads des Veda. Darmstadt 1963 [Nachdruck der 3. Aufl. Leipzig 1921], S. 202.
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