a) Die vornehme Gesinnung und ihre Gegensätze

[69] Im Anschluß an das vorige wollen wir jetzt von der vornehmen Gesinnung handeln, wie sie sich in der Behandlung von Geldangelegenheiten zeigt, und zwar so zeigt, daß sie darin die rechte Mitte innehält. Auch der der in diesem Punkte die richtige Haltung bewahrt, gewinnt sich Hochachtung, aber nicht auf Grund kriegerischer Aktionen, noch einer Handlungsweise, wie sie den Mann bezeichnet, der seiner Triebe Herr ist, und auch wieder nicht auf Grund treffender Urteile: sondern man gewinnt sie sich da, wo es sich um das Geben und Nehmen von Geld, hauptsächlich aber da, wo es sich um das Geben handelt. Unter Geld verstehen wir dabei alles das, dessen Wert in Geld ausdrückbar ist. Auf demselben Gebiete, dem der Behandlung von[69] Geldangelegenheiten, bewegt sich auch die Verschwendung und der Geiz, jene als Überschreiten des rechten Maßes, dieser als Zurückbleiben hinter demselben. Eine niedrige Gesinnung schreibt man immer nur demjenigen zu, der sich eifriger als recht ist um Gelderwerb bemüht; in dem Vorwürfe der Verschwendung dagegen faßt man bisweilen mehrere Fehler zusammen. Verschwender nennt man die Unenthaltsamen, die Leute, die geneigt sind Aufwand zu treiben im Dienste ihrer zügellosen Begierde, und diese gelten dann auch als die schlimmsten von allen; denn sie tragen eine Menge von Untugenden zugleich an sich. Wenn man sie also Verschwender nennt, so ist das keine eigentliche Bezeichnung; denn dieser Name ist eigentlich für den geprägt, der den einen bestimmten Fehler hat, sein Vermögen zu vergeuden. Ein Verschwender (eigentlich ein »Heilloser«, asôtos) ist, wer sich selbst zugrunde richtet; denn als solches Sich-selbst-zugrunde-richten gilt auch die Vergeudung des Vermögens, da das Leben doch mit durch das Vermögen bedingt wird. In diesem Sinne wollen denn auch wir die Verschwendung auffassen.

Was einen Gebrauch zuläßt, kann man richtig und unrichtig gebrauchen, und zu dem was man gebrauchen kann, gehört auch der Reichtum. Am richtigsten gebraucht jedes Ding, wer die gerade für die Behandlung dieses Gebietes angemessene Eigenschaft besitzt; so wird denn auch den Reichtum am besten derjenige gebrauchen, der die für die Behandlung von Geldangelegenheiten angemessene Sinnesart besitzt, und dies ist eben der in Geldsachen vornehm Gesinnte. Als Verwendung des Geldes hat man anzusehen das Ausgeben und das Abgeben; das Einnehmen und Festhalten gehört mehr dem Erwerbe an. Vornehme Gesinnung zeigt sich also mehr darin, daß man vom Seinigen dem abgibt, dem man geben soll, als darin, daß man von dem nimmt, von dem man nehmen, und nicht nimmt, von dem man nicht nehmen soll. Denn der sittliche Charakter zeigt sich in höherem Grade darin, daß man sich im rechten Sinne tätig, als darin, daß man sich in rechter Weise passiv verhält, und mehr darin, daß man das sittlich Gebotene tut, als darin, daß man das sittlich Verwerfliche unterläßt. Es ist aber nicht schwer einzusehen, daß Geben richtig handeln und sittlich verfahren, Annehmen dagegen im rechten Sinne passiv sein oder sich des Unsittlichen enthalten bedeutet. Dank fällt denn auch dem zu der gibt, nicht dem der nicht nimmt, und die Hochachtung ebenso jenem in höherem Maße. Es ist auch leichter, nicht anzunehmen als zu geben. Es wird einem viel saurer, was ihm gehört hinzugeben, als nicht zu nehmen, was einem andern gehört. So nennt[70] man denn freigebig den der gibt. Dagegen wer vom andern nicht annimmt, der gewinnt sich Hochachtung nicht im Sinne der Freigebigkeit, sondern mindestens ebensosehr im Sinne der Gerechtigkeit; wer aber vom andern nimmt, erwirbt sich damit kein besonderes Verdienst. Keine andere Art von sittlicher Haltung aber gewinnt sich so viele Sympathie, wie die vornehme Behandlung von Geldangelegenheiten. Denn solche Menschen sind anderen hilfreich, und zwar dadurch daß sie von dem ihrigen Opfer bringen.

Handlungen aus sittlicher Gesinnung entsprechen der sittlichen Anforderung und werden um dieser Anforderung willen vollbracht. Auch der Freigebige wird also aus sittlichem Motive und nach rechter Vernunft geben; er wird den rechten Leuten, soviel und zu der Zeit geben wie es recht ist, und alles übrige so, wie es zum vernünftigen Geben gehört; und das wird er mit Freuden tun und ohne Verdruß. Denn sittliches Handeln geschieht freudig und ohne Bedauern; am weitesten entfernt bleibt alle Verdrießlichkeit. Wer nun gibt, wo er nicht geben sollte, oder wer nicht um der sittlichen Anforderung willen, sondern aus irgendeinem anderen Motive gibt, den darf man nicht freigebig heißen, sondern den muß man anders benennen. Das gleiche gilt von einem verdrießlichen Geber. Denn ein solcher hat eigentlich das Geld lieber als die sittliche Handlung; so aber denkt kein vornehm gesinnter Mensch. Ein solcher wird auch nicht da etwas annehmen, wo es nicht recht ist zu nehmen. Denn wer das Geld nicht so hoch stellt, zu dem paßt ein solches Nehmen nicht. Auch sich an andere mit Bitten zu wenden ist er nicht besonders geneigt. Denn es liegt nicht in der Art dessen der gern Wohltaten erweist, gern Wohltaten entgegenzunehmen. Er wird nehmen von dort, wo es recht ist zu nehmen; so von seinem Privatvermögen, nicht als sei es eine edle, sondern eine notwendige Tat, um etwas zum Fortgeben zu haben. So wird er auch mit dem Seinigen nicht leichtsinnig umgehen, da er vermittels desselben manchem anderen hilfreich zu werden beabsichtigt. Er wird sich vorsehen und nicht jedem Beliebigen geben, damit er soviel behalte, um in seinem Geben die rechten Personen, und sie zu der Zeit und an dem Orte zu bedenken, wo es sittlich geboten ist. Vornehmer Gesinnung liegt es sehr nahe, im Geben überschwänglich zu sein und für sich selber weniger übrig zu behalten; denn nicht an sich selbst zu denken ist ein Zeichen vornehmer Gesinnung. Von Freigebigkeit spricht man ferner mit Rücksicht auf das Vermögen das einer hat. Freigebigkeit besteht nicht in der Menge dessen was man gibt, sondern in der Gesinnung des Gebers, und diese bemißt das Geben nach der[71] Größe des Vermögens. Es hindert also nichts, daß der der Freigebigere sei, der weniger gibt, weil er von einem kleineren Vermögen gibt.

Man darf annehmen, daß diejenigen die ihr Vermögen nicht selbst erworben, sondern die es überkommen haben, die Freigebigeren sind. Sie haben erstens die Erfahrung der Dürftigkeit nicht gemacht, und zweitens hat jedermann mehr Freude an dem was er selbst erzeugt hat, so die Eltern und die Dichter. Nicht leicht ist es, daß ein freigebiger Mann reich werde, da er weder auf das Erraffen noch auf das Zusammenhalten erpicht ist, sondern gerne fortgibt, weil er das Geld nicht um seiner selbst willen sondern als Mittel zum Geben schätzt. Man schilt wohl das Glück, weil diejenigen am wenigsten reich sind, die es am meisten zu sein verdienten. Indessen ist das ganz verständlich. Man kann nicht ein Vermögen erwerben, wenn man sich nicht darum bemüht es zusammenzuhalten, geradeso wie es bei anderen Dingen auch der Fall ist.

Der Freigebige wird sich also hüten, an Leute, oder zu einer Zeit zu geben, wo es nicht recht ist, oder sonst eine der dahin gehörigen Bestimmungen zu verletzen. Denn so würde er nicht mehr der freigebigen Gesinnung entsprechend handeln, und wenn er seine Mittel so verwendet, so behält er zu richtiger Verwendung nichts mehr übrig. Denn wie gesagt, freigebig ist, wer nach Vermögen und zu den richtigen Zwecken ausgibt; wer darin das rechte Maß überschreitet, der ist ein Verschwender. Darum nennt man die Staatshäupter nicht verschwenderisch, denn bei ihnen scheint es nicht leicht, daß die Gaben die sie austeilen und der Aufwand den sie treiben für die Höhe ihrer Mittel zu groß werde.

Da eine vornehme Gesinnung in Geldsachen beim Fortgeben wie beim Annehmen von Geld die rechte Mitte innehält, so wird solch ein vornehm Gesinnter seine Gaben und seinen Aufwand für die rechten Gegenstände vorbehalten und die rechte Große dafür wahren, ganz gleich ob es sich um große oder um kleine Summen handelt, und er wird das mit Freudigkeit tun. Ebenso wird er annehmen, wo zu nehmen recht ist und soviel wie recht ist. Denn da sittliche Gesinnung die rechte Mitte in beiden Beziehungen bedeutet, so wird er sich in beiden pflichtmäßig verhalten. Zu einer verständig bemessenen Art zu geben gehört auch eine ebensolche Art zu nehmen, und eine andere wäre ihr zuwider. Diejenigen Eigenschaften, die zusammengehören, finden sich auch in derselben Person beisammen, die einander widersprechenden offenbar nicht. Begegnet es aber dem recht Gesinnten einmal, daß er sein Geld auf eine Weise verwendet, die dem Pflichtmäßigen[72] und sittlich Gebotenen widerstreitet, so wird er es bedauern, doch auch das immer mit Maß und in den rechten Grenzen. Denn zu rechter sittlicher Gesinnung gehört auch das, daß man Freude und Betrübnis empfindet aus dem rechten Grunde und in dem rechten Maße.

Der vornehm Gesinnte ist auch der Mann, mit dem man in Geldangelegenheiten gern zu tun hat. Er ist imstande, eine Übervorteilung hinzunehmen, weil er sich aus Geld nicht zu viel macht und es ihn weit mehr betrübt, wenn er eine Ausgabe nicht gemacht hat, die er hätte machen sollen, als er es bedauert, wenn er Geld ausgegeben hat, wo er es nicht hätte ausgeben sollen. Eine Denkungsart wie die des Simonides flößt ihm wenig Gefallen ein. Der Verschwender dagegen geht auch darin falsche Wege. Seine Freude wie seine Betrübnis hat weder den rechten Grund noch hält sie die rechte Weise inne. Das wird im weiteren Fortgang noch klarer hervortreten.

Wir haben dargelegt, daß Verschwendung und Schäbigkeit ein Zuweitgehen oder ein Nichtweitgenuggehen bedeuten, und dies in beiden Beziehungen, im Fortgeben wie im Entgegennehmen; dabei rechnen wir die Ausgabe zum Fortgeben. Die Verschwendung nun überschreitet das rechte Maß beim Fortgeben und Nichtannehmen und bleibt hinter demselben zurück im Annehmen. Dagegen bleibt eine schäbige Gesinnung hinter dem rechten Maß zurück im Fortgeben und überschreitet es im Entgegennehmen, nur daß es sich dabei immer um geringe Summen handelt.

Die Äußerungen der Verschwendungssucht treten nicht häufig in beiden Richtungen zugleich auf; denn es läßt sich nicht leicht vereinigen, von keiner Seite Mittel entgegenzunehmen, und nach allen Seiten hin welche auszuteilen. Privatleuten, / und um diese handelt es sich, wenn von Verschwendung die Rede ist, / muß das Vermögen schnell ausgehen, wenn sie immer nur fortgeben. Und doch darf man von einem solchen urteilen, daß er bei alledem immer noch beträchtlich wertvoller ist als ein Mensch von schäbiger Art. Denn sein Übel läßt eine Heilung zu, sei es durch zunehmendes Alter, sei es durch den Mangel an Mitteln, und er ist dann noch imstande in die rechte Mitte einzulenken; trägt er doch die Merkmale vornehmer Gesinnung in seinem Wesen. Er gibt, und weist das Nehmen zurück, wenn auch beides nicht in der rechten, sittlich gebotenen Weise. Würde man ihn also an letzteres gewöhnen, oder veränderte er sich sonst irgendwie in diesem Sinne, so könnte er wohl zu jener vornehmen Gesinnung gelangen, geben wem zu geben recht ist, und das Nehmen unterlassen, wo zu nehmen nicht recht ist. Darum gilt er auch nicht für einen Menschen von schlechtem Charakter. Denn[73] im Geben und im Ablehnen des Nehmens das rechte Maß zu überschreiten, beweist keinen niedrigen und unedlen, nur einen arglosen Sinn. Derjenige der im bezeichneten Sinne ein Verschwender ist, scheint viel wertvoller als der Mann von schäbiger Gesinnung, teils aus den bezeichneten Gründen, teils weil er vielen sich hilfreich erweist, während jener niemandem etwas Gutes gönnt, nicht einmal sich selbst.

Allerdings, die verschwenderisch Gesinnten scheuen sich wie gesagt der Mehrzahl nach nicht, da zu nehmen wo es nicht recht ist; sie sind in dieser Beziehung also nicht eben vornehm gesinnt. Ihre Neigung zu nehmen stammt daher, daß sie gern viel ausgeben möchten, aber nicht imstande sind es mit Leichtigkeit zu tun; denn ihr Vermögen läßt sie bald im Stich, und so sehen sie sich denn gezwungen, sich anderweitig die Mittel zu verschaffen. Zugleich ist der Grund dafür, daß sie rücksichtslos nehmen was sie erlangen können, der, daß ihre Sorge nicht die um das sittlich Gebotene ist. Denn fortzugeben ist ihre Neigung; dagegen machen sie sich nichts aus dem Wie und dem Woher. Darum beweisen denn ihre Gaben auch keine edle Gesinnung; sie entsprechen nicht sittlichem Empfinden; sie stammen nicht daraus und sind auch nicht der Pflicht gemäß. Zuweilen machen sie Leute reich, denen es besser wäre in Armut zu leben, und Leuten von rechtlichem Charakter versagen sie sich; dagegen überhäufen sie mit ihren Gaben Schmeichler oder solche, die ihnen sonst Vergnügen bereiten. Die meisten von ihnen sind darum auch zu Ausschweifungen geneigt. Da sie zum Ausgeben eine leichte Hand haben, so neigen sie zu Aufwendungen für ihre zügellosen Begierden, und da sie ihr Leben nicht im Hinblick auf das sittlich Gebotene führen, so Überlassen sie sich dem Hange zu sinnlichen Lüsten.

Auf solche Abwege gerät der Mensch mit verschwenderischen Neigungen, wenn ihm keine rechte Anleitung zuteil wird. Wird solche Sorgfalt auf ihn verwandt, so könnte er wohl auf den rechten Weg gelangen, um die rechte Mitte innezuhalten. Dagegen gibt es keine Heilung für niedrige, schäbige Gesinnung. Hohes Alter und jede Art von Unzulänglichkeit pflegt solche niedere Gesinnung zu begünstigen. Sie ist in der Tat mit der Natur der Menschen enger verwachsen als die Neigung zur Verschwendung; denn die große Mehrzahl ist eher habsüchtig als gebelustig. Dieses Verhalten hat denn auch weite Ausdehnung und ist sehr vielgestaltig, und man darf bei solch niederer Gesinnung geradezu von einem Formenreichtum sprechen. Da sie in zweierlei besteht, in dem Zuwenigtun beim Fortgeben und in dem Zuvieltun beim Erraffen, gelangt sie nicht bei allen zu vollständiger Erscheinung.[74] Zuweilen kommen die beiden Seiten auch getrennt vor, und wie es Leute gibt, die im Erraffen zu weit gehen, so gibt es andere, die im Fortgeben hinter dem rechten Maß zurückbleiben. Leute, die man mit solchen Bezeichnungen wie Knicker, Knauser, Filze bezeichnet, tun sämtlich zu wenig, wo es sich um das Fortgeben handelt, ohne daß sie doch nach fremdem Gute strebten und es an sich zu reißen begehrten, die einen aus einer Art von Rechtlichkeit und aus Behutsamkeit, ja nicht etwas Verwerfliches zu tun; denn manche scheinen das Ihrige nur deshalb zusammenzuhalten, / oder sie sagen doch wenigstens so, / damit sie niemals in die Zwangslage geraten, etwas sittlich Unerlaubtes tun zu müssen. Dahin gehört denn auch der Pfennigfuchser und was ihm sonst gleicht; seinen Namen hat er davon, daß er die Neigung nichts wegzugeben aufs höchste ausgebildet hat. Andere wieder enthalten sich des Nehmens von fremdem Gut aus Furcht: sie denken, daß es sich nicht leicht vermeiden lasse, wenn einer anderen das Ihre nimmt, daß diese dann wieder ihm das Seine nehmen, und so begnügen sie sich damit, daß sie weder nehmen noch geben. Eine zweite Klasse geht dagegen im Ansichnehmen zu weit; sie raffen von allen Seiten und alles mögliche an sich; so die Leute, die schimpfliche Geschäfte betreiben, wie die Dirnenhalter und die Betreiber ähnlicher Gewerbe, die Wucherer, die kleine Summen zu hohem Zinsfuß ausleihen. Alle diese schöpfen ihren Erwerb aus verwerflicher Quelle und in verwerflicher Größe. Als das Gemeinsame tritt bei ihnen das Streben nach schimpflichem Gewinn entgegen; denn sie alle bedenken sich nicht, um des Gewinnes, auch um eines kleinen Gewinnes willen, die Schande auf sich zu nehmen. Denjenigen, die auf unlauterem Wege pflichtwidrig solches an sich reißen was Größe verleiht, wirft man niedere Gesinnung nicht vor; so den Gewaltherrschern, die Städte verwüsten und Heiligtümer ausplündern; sondern diese nennt man eher Bösewichter, man schilt sie gottlos und ungerecht. Dagegen gehören die Falschspieler, die Beutelschneider und Straßenräuber zu den Leuten von niedriger Gesinnung, die nach schimpflichem Gewinn trachten. Gewinn ist das Ziel für beide Arten von Menschen, und um seinetwillen beladen sie sich mit Schande. Die einen setzen sich um zu erraffen den größten Gefahren aus, die anderen bereichern sich an ihren Angehörigen, denen sie vielmehr noch abgeben sollten. Beide sind auf schimpfliche Weise gewinnsüchtig, da sie Gewinn aus einer Quelle begehren, aus der man ihn nicht begehren darf. Alles solches Aneignen aber zeugt von niederer Gesinnung. Mit Recht bezeichnet man die niedere Gesinnung als den geraden Gegensatz zur vornehmen Gesinnung.[75] Sie bedeutet eine schlimmere Verirrung als verschwenderische Neigungen: Vergehungen in dieser Richtung begegnen auch häufiger als die im Sinne der Verschwendung, von der vorher die Rede war.

So viel über die vornehme Haltung in Geldsachen wie über die zu ihr im Gegensatz stehenden verkehrten Verhaltungsweisen.

Quelle:
Aristoteles: Nikomachische Ethik. Jena 1909, S. 69-76.
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