Neuntes Kapitel

[123] Es dient ferner zur Widerlegung, wenn die Eigenthümlichkeit in Bezug auf ein Vermögen aufgestellt worden ist, und zwar in Bezug auf das Vermögen eines Gegenstandes, der möglicherweise auch nicht – sein kann, obgleich doch das Vermögen nicht ohne den Gegenstand bestehen kann; denn dann kann die angegebene Bestimmung keine Eigenthümlichkeit des Gegenstandes sein. Nennt z.B. jemand als Eigenthümlichkeit der Luft, dass sie athmenbar sei, so hat er die Eigenthümlichkeit nur nach einem[123] Vermögen bezeichnet (denn athmenbar ist das, was geathmet werden kann), und er hat die Eigenthümlichkeit auch in Bezug auf einen nicht-daseienden Gegenstand aufgestellt; denn die Luft kann da sein, auch wenn kein Geschöpf besteht, welches von Natur zum Einathmen der Luft geeignet ist. Nun kann aber, wenn kein Geschöpf besteht, auch nicht eingeathmet werden, und deshalb kann auch die Eigenthümlichkeit der Luft nicht so etwas wie das »Eingeathmet-werden« zu der Zeit sein, wo es keine athmenden Geschöpfe giebt; folglich ist das Athmenbare überhaupt keine Eigenthümlichkeit der Luft.

Umgekehrt dient es zur Begründung, im Fall das Eigenthümliche in ein Vermögen verlegt wird, wenn dabei das, was das Vermögen haben soll, entweder als seiend aufgestellt wird, oder als nicht seiend, sofern nämlich demselben als einem Nicht-seienden das Vermögen zukommen kann; denn dann ist es ein Eigenthümliches, wenn auch der Gegner es in dem aufgestellten Streitsatz leugnet. Wenn z.B. jemand als Eigenthümlichkeit des Seienden aufstellt, dass es das Vermögen habe, zu erleiden, oder zu bewirken, so hat er die Eigenthümlichkeit zwar nur nach einem Vermögen bezeichnet, aber doch dieselbe von dem Gegenstande als seienden angegeben. Da nun, wenn der Gegenstand ist, er auch vermag zu erleiden oder zu bewirken, so wird deshalb es in Wahrheit die Eigenthümlichkeit des Seienden sein, dass es das Vermögen hat zu leiden oder zu bewirken.

Ferner dient es der Widerlegung, wenn jemand du Eigenthümliche in der Weise eines Uebermässigen aufgestellt hat; denn dann wird es nicht das Eigenthümliche sein. Wenn nämlich die Eigenthümlichkeit so aufgestellt wird, so kann es kommen, dass die angegebene Eigenthümlichkeit nach ihrem Begriffe nicht mehr zum Gegenstande seinem Namen nach passt. Denn wenn der Gegenstand untergegangen ist, so wird dann doch die Eigenthümlichkeit bestehen bleiben und dann als solche desjenigen Gegenstandes gelten, welchem dann am meisten nächst dem Untergegangenen diese Eigenschaft zukommt. Giebt z.B. jemand von dem Feuer als Eigenthümlichkeit an, dass es der leichteste Körper sei, so wird, wenn das Feuer überhaupt nicht mehr sein sollte, ein anderer Körper dann der leichteste sein und also diese Eigenthümlichkeit[124] nicht mehr die des Feuers sein. Dagegen dient es zur Begründung, wenn das Eigenthümliche nicht in der Weise des höchsten Grades ausgedrückt wird; denn dann wird dasselbe in diesem Punkte richtig aufgestellt sein. Giebt z.B. jemand als Eigenthümlichkeit des Menschen an, dass er von Natur ein zahmes Geschöpf sei so ist das Eigenthümliche nicht in dem höchsten Grade ausgedrückt und insofern richtig aufgestellt.[125]

Quelle:
Aristoteles: Die Topik. Heidelberg 1882, S. 123-126.
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