[638] 66. darēanāc ca
und weil es ersichtlich.

Auch ist es »ersichtlich« aus der Schrift, dass diese Vorstellungen nicht zusammengehören, wenn sie sagt: »fürwahr ein Brahmįn-Priester, der Solches weiss, beschützt das Opfer und den Veranstalter und alle Opferpriester« (Chānd. 4, 17, 10.) Wären alle jene Vorstellungen zusammenzufassen, so würden alle [Priester] sie alle wissen, und es würde nicht von dem Brahmįn-Priester gesagt werden können, dass er durch sein Wissen die übrigen beschütze. Somit ist zwischen diesen Verehrungen eine Zusammenfassung oder auch ein Wahlbelieben statthaft.


So lautet in dem Kommentare zur erlauchten Ēārīraka-Mīmāṅsā, dem Werke der verehrungswürdigen Füsse des erlauchten Ēankara, im dritten Adhyāya der dritte Pāda.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 638.
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