[673] 45. ārtvijyam, iti Auḍulomis, tasmai hi parikrīyate
des Priesters, meint Auḍulomi, denn [nur] für jenes wird er bezahlt.

Es ist nicht richtig, dass jene Verehrungen zum Werke des Opferherrn gehören; vielmehr sind sie ein dem Opferpriester zugute kommendes Werk; | so meint der Lehrer Auḍulomi; aus welchem Grunde? weil [nur] für jenes, nämlich für das Werk und was zu ihm gehört, der Opferpriester bezahlt wird; in dieses Unternehmen aber fallen Verehrungen wie die des Udgītha zwischen hinein, weil sie ein [besonderer] Beruf des Berufenen sind. Folglich gehen, mit einer ähnlichen Limitation wie bei der Ceremonie des Kuhmelkens u.s.w. [vgl. Sūtram 3, 3, 42, S. 612-614], diese Verehrungen von den Opferpriestern aus. In diesem Sinne heisst es auch: »diesen wusste Vaka, aus dem Stamme des Dalbha, denn er war der Udgātar der Bewohner des Naimishawaldes gewesen« (Chānd. 1, 2, 13.) Hierin liegt, dass die Erkenntnis den Udgātar [nicht den Yajamāna] zum Thäter hat. Wenn aber geltend gemacht wurde, dass die Schrift dem Thäter des Werkes [also dem Yajamāna] die Frucht verheisse, so ändert dieses hierin nichts; nämlich [was die Werke und nicht die Erkenntnis betrifft], so steht hier der Opferpriester im Dienste eines andern, daher ihm, abgesehen von Fällen, wo es ausdrücklich gesagt wird, die Frucht der Werke nicht zukommen kann.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 673.
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