Über die Worte: »mag einer hundert Jahre hier« (Īēā 2) lässt sich noch eine andere Entscheidung treffen. Gesetzt auch, man müsste unter dem, welcher den Werken fröhnt, um des Themas willen den Wissenden verstehen, so ist dies doch nur dahin aufzufassen, dass die Werke ihm gestattet werden zur Verherrlichung seines Wissens, denn es heisst sogleich darauf: »kein Werk kann ihm ankleben«; d.h.: wenn auch der wissende Mensch, so lange er lebt, das Werk vollbringt, so haftet ihm doch dieses Werk vermöge der Kraft seines Wissens nicht an. So wird hier das Wissen verherrlicht.