[645] 9. tulyan tu darēanam
gleichwiegend vielmehr die Aufzeigung.

Wenn behauptet wurde, dass das Wissen zu den Werken zugehörig sei, weil die Schrift einen Wandel [der Wissenden in den Werken] aufzeige (Sūtram 3, 4, 3), so entgegnen wir, dass dieses aufgewogen wird durch Aufzeigung eines solchen Wandels, bei welchem das Wissen nicht als zu den Werken zugehörig erscheint. Denn in diesem Sinne sagt eine Schriftstelle: »dieses fürwahr also wissend sprachen die Ṛishi's aus dem Stamme des Kaṇva1: ›was soll's, dass wir den Veda lesen, was soll's, dass wir opfern?‹ dieses fürwahr also wissend haben die Alten | das Feueropfer nicht geopfert,« – sowie auch die Stelle: »wahrlich, nachdem sie diese Seele erkannt haben, stehen die Brahmanen ab vom Verlangen nach Kindern und Verlangen nach Besitz und Verlangen nach der Welt und wandern umher als Bettler« (Bṛih. 3, 5, 1.) Und auch bei Yājńavalkya und andern Kennern des Brahman zeigt sich, dass sie nicht in den Werken beharrten; dieses beweisen die Stellen wie: »dieses fürwahr reichet hin zur Unsterblichkeit. – So sprach Yājńavalkya und zog von dannen« (Bṛih. 4, 5, 15.) – Wenn es ferner heisst: »ich bin im Begriffe, o ihr Ehrwürdigen, ein Opfer zu veranstalten« (Chānd. 5, 11, 5), worin ein auf die Vaiēvānaralehre bezügliches Merkmal [des Werkdienstes] gefunden wurde (vgl. Sūtram 3, 4, 3), so ist zu bemerken, dass dieses Merkmal eines Begleitetseins von den Werken sich in einer attributhaften Lehre von dem Brahman vorfindet, und dass gleichwohl auch in ihr eine Abhängigkeit von den Werken nicht anzunehmen ist, weil dabei ein dieses erforderndes »Thema« u.s.w. (Jaim. 3, 3, 14, vgl. S. 618. 619. 640) nicht vorliegt.

Wenn weiter gesagt wurde: »weil darüber ein Schriftwort« (Sūtram 3, 4, 4), so entgegnen wir darauf:

1

Kāṇveyāḥ statt Kārayeyāḥ, nach einer Vermutung Webers.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 645.
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