[667] 36. antarā ca api tu, tad-dṛishṭe
vielmehr auch sie, wiewohl zwischeninnen, weil dies ersichtlich.

Was nun weiter die Unbemittelten betrifft, welche des Vermögens und anderer Glücksverhältnisse ermangeln, von dem Zutritte zu dem einen oder andern Lebensstadium ausgeschlossen sind und zwischeninnen stehen [zwischen den drei oberen Kasten und den Ēūdra's], sind auch diese zum Wissen berufen oder nicht, das ist die Frage. – Angenommen also, ›sie seien nicht dazu berufen, weil festgestellt wurde, dass die Werke der Lebensstadien eine Vorbedingung des Wissens sind, und weil diese Werke von jenen nicht betrieben werden können.‹ – Auf diese Annahme | erwidert der Lehrer so: »vielmehr auch sie, wiewohl zwischeninnen«; auch derjenige, welcher wegen Ausschliefsung von den Lebensstadien zwischeninnen steht, ist zum Wissen berufen, »weil dies ersichtlich«, d.h. weil man aus der Schrift ersieht, wie auch z.B. Raikva (Chānd. 4, 1) und [Gārgī] die Tochter des Vacaknu (Bṛih, 3, 6. 8), obwohl es mit ihnen solchermassen bestellt war, das Brahmanwissen besassen.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 667.
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