[667] 38. viēesha-anugrahaē ca
und zwar als Gnade für Besonderes.

Auch diesen, nämlich den Unbemittelten u.s.w., wird infolge besonderer Pflichtleistungen, welche ihrem Zustande nicht entgegen und jedem Menschen möglich sind, wie Murmeln von Gebeten,[667] | Fasten und Verehren der Götter, die Gnade des Wissens zu Teil. Und so sagt die Smṛiti (Manu 2, 87):


»Durch blosses Murmeln von Geheten schon allein

Geht der Brahmane sicher zur Vollendung ein.

Mag er noch and're Werke treiben oder nicht;

Brahmane heisst er, wenn er übt der Liebe Pflicht.«


Diese Stelle zeigt, dass in Ermangelung der Werke der Lebensstadien auch das Gebetmurmeln einen Beruf zur Wissenschaft ermöglicht. Auch kann die Begnadigung mit dem Wissen möglicherweise davon herrühren, dass die Werke der Lebensstadien in einer früheren Geburt betrieben worden waren. In diesem Sinne sagt die Smṛiti (Bhag. G. 6, 45):


»Durch mancherlei Geburt vollendet,

Geht endlich er den höchsten Gang«;


hierin liegt, dass auch die in einer früheren Geburt angesammelten besonderen Weihungen die Gnade des Wissens hervorbringen können. Übrigens ist das Wissen von der Art, dass sein Ziel zu Tage tritt, sobald nur kein Hemmnis [kein Nichtwissen] ihm entgegensteht, und hierauf beruht es, dass auch der Bedürftige zum Hören der Schrift u.s.w. berufen sein kann. Somit kann man ohne Widerspruch zugeben, dass auch die Unbemittelten zum Wissen berufen sind.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 667-668.
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