[676] 49. mauna-vad itareshām api upadeēāt
weil wie das Schweigen auch die übrigen aufgewiesen werden.

So wie das Schweigen und die Hausvaterschaft als zwei Lebensstadien in der Schrift erwähnt werden, ebenso gilt dies von den beiden übrigen, der Waldbewohnung und der Lehrlingschaft. Denn wir wiesen schon oben auf die Schriftstelle hin: »Busse ist die zweite, dass man als Brahmanenschüler im Hause eines Lehrers[676] wohnt, die dritte« u.s.w. (Chānd. 2, 23, 2.) | Weil somit alle vier Lebensstadien ohne Ausnahme in der Schrift nachweisbar sind, deswegen hat man sie gleicherweise, bald das eine oder andere, bald alle zusammen [in den Schriftworten] anzuerkennen. Der Plural: »auch die übrigen«, wo doch nur von zwei weiteren Lebensstadien die Rede ist, muss entweder von der Verschiedenheit der Lebensweise innerhalb der einzelnen Lebensstadien oder von der Verschiedenheit der Verrichtungen verstanden werden.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 676-677.
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