[191] 36. saṃskāra-parāmarēāt, tad-abhāva-abhilāpāc ca
auch wegen Befassung der Sakramente, und weil diese ihm nicht zuerkannt.

Auch darum ist der Ēūdra nicht berufen, weil, bei den [im Veda vorliegenden] Fällen von Mitteilung einer Wissenschaft, die Sakramente, das Upanayanam (die Einführung bei dem Lehrer) u.s.w., mitbefasst werden; denn es heisst z.B.: »da führte er ihn ein« (Ēatap. br. 11, 5, 3, 13); – »›belehre mich, o Herr‹, mit diesen Worten trat er bei ihm in die Lehre« (Chānd. 7, 1, 1); – »Brahman als Ziel, Brahman als Grundlage habend, das höchste Brahman suchend sprachen sie: ›er wird uns dieses alles erklären‹ und traten, mit Brennholz in der Hand, an den verehrungswürdigen Pippalāda | heran« (Praēna 1, 1); – und auch wenn es heisst: »zu ihnen sprach er, ohne sie erst einzuführen« (Chānd. 5, 11, 7), so ergiebt sich [aus dem Vorhergehenden], dass die Betreffenden die Einführung bereits erlangt hatten. – Dem Ēūdra nun werden diese Sakramente »nicht zuerkannt«, denn in den Worten: »Der Ēūdra als vierter bildet die nur einmal geborene Kaste« (vgl. Manu 10, 4) erklärt die Smṛiti, dass der Ēūdra nur einmal [nicht durch das Upanayanam zum zweiten Male] geboren sei; auch heisst es z.B. (Manu 10, 126):


»Der Ēūdra kann kein Essverbot verletzen;

Noch ist der Sakramente würdig er.«

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 191.
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