[736] 4. âtivâhikâs, tal-li gât
Wegführer, weil des ein Zeichen.

In Betreff dieser aller, der Flamme u.s.w., erhebt sich der Zweifel, ob dieselben Wegzeichen oder Genussstätten oder Wegführer für die Gehenden sind. – Man könnte annehmen, ›dass die Flammen u.s.w. blosse Merkzeichen des Weges sind, weil auf solche eine derartige Belehrung sich zu richten pflegt. Wie nämlich im gewöhnlichen Leben einer, der in ein Dorf oder eine Stadt reisen will, sich belehren lässt, – von hier musst du auf den Berg dort gehen, dann kommst du zu einem Feigenbaume, dann zu dem Flusse, darauf zu dem Dorfe oder der Stadt, so sagt auch hier die Schrift: »aus der Flamme in den Tag, aus dem Tage in die lichte Hälfte des Monats« (Chând. 5, 10, 1.)‹ – Oder man könnte annehmen, ›dass darunter Stätten des Genusses zu verstehen seien, weil dem Feuer u.s.w. das Wort »Welt« angehängt wurde,[736] in der Stelle: »er gelangt zur Feuerwelt« u.s.w. (Kaush. 1, 3); das Wort Welt aber wird gebraucht, um Genussstätten der Seele zu bezeichnen, z.B. in den Ausdrücken: die Menschenwelt, Väterwelt, Götterwelt; auch sagt in diesem Sinne ein Brâhmaṇam: »an Tag und Nacht, an diesen Welten bleiben sie haften« (Çatap. br. 10, 2, 6, 8.) Darum sind die Flamme u.s.w. keine Wegführer. Und auch wegen ihrer Ungeistigkeit eignen sie sich nicht zu Wegführern; denn erfahrungsmässig sind es geistige Wesen, nämlich vom Könige angestellte Männer, welche auf den schwer zugänglichen Wegen die Reisenden zu führen haben.‹ – Auf diese Annahme erwidern wir: es müssen doch Wegführer sein; | warum? »weil des ein Zeichen«. Denn wenn es heisst: »aus dem Monde in den Blitz; daselbst ist ein Mann, der ist nicht wie ein Mensch, der führet sie zu Brahman« (Chând. 5, 10, 2), so wird hier vorausgesetzt, dass sie Wegführer sind. Beruft ihr euch auf die Regel, ›dass der Sinn nicht weiter greifen dürfe als die Worte (yâvad-vacanaṃ vâcanikam), und dass daher jene Bezeichnung [»ein Mann, der ist nicht wie ein Mensch«] auf jenes eine Objekt beschränkt bleiben müsse‹, so bestreiten wir das, weil diese Bestimmung nur den Zweck hat, eine möglicherweise angenommene Menschenähnlichkeit auszuschliessen. Nur dann aber, wenn unter der Flamme u.s.w. pfadführende Geister von menschenähnlicher Art verstanden werden, ist, um dieses auszuschliessen, die nähere Bestimmung, dass der eine Geist nicht wie ein Mensch sei, am Platze. –

›Aber ein blosses Zeichen, wo keine Regel vorhanden ist, ist doch nicht beweiskräftig!‹ – Das macht nichts aus [sagt der Lehrer]

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 736-737.
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