[701] 11. yatra ekāgratā, tatra, aviēeshāt
wo Koncentration, dort, weil ohne Unterschied.

Weiter fragt sich, ob in Bezug auf Himmelsrichtung, Ort und Zeit eine Regel besteht oder nicht. Man könnte denken, ›weil[701] bei den vedischen Unternehmungen meistens eine Regel für Himmelsrichtung u.s.w. gegeben wird, dass auch hier eine bestimmte Regel bestehe‹. Hierauf erwidert der Lehrer: in Bezug auf Himmelsgegend, Ort und Zeit besteht die Regel nur darin, dass der Zweck erreicht werde; nämlich wo Himmelsrichtung, Ort und Zeit so beschaffen sind, dass einer mit Leichtigkeit die »Koncentration« des Geistes bewirken kann, da mag er die Verehrung üben. Denn weitere Bestimmungen, wie z.B. östliche Richtung, Vormittag, ein nach Osten gerichteter Abhang u.s.w., liegen in der Schrift nicht vor, und die allein erforderliche Koncentration ist, wo es auch sein mag, »ohne Unterschied« dieselbe. – ›Aber einige Schrifttexte machen doch wirklich einen Unterschied, wenn es z.B. heisst (Ēvet. 2, 10):


»Rein sei der Ort und eben, von Geröll,

Von Feuer und von Sand entfernt, sowie

Von störendem Geräusch und Wasserlachen.

| In einer Lage, die, durch Höhlung windgeschützt,

Dem Geiste angemessen, und wo wiederum

Auch nichts dem Auge Anstoss giebt, schickt er sich an‹.«


– Allerdings findet sich hier eine solche Regel, aber obwohl sie sich findet, so erklärt doch der mild gesinnte Lehrer, dass es auf derartige Unterschiede nicht ankomme. Auch zeigt der Ausdruck: »dem Geiste angemessen«, dass es überall möglich ist, wo die Koncentration sich einfindet.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 701-702.
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