[709] 16. agnihotra-ādi tu tat-kāryāya eva, tad-darēanāt
das Feueropfer u.s.w. ist vielmehr zu ihrer Wirkung [mitbehülflich], weil dies ersichtlich.

Die Regel in Betreff der Sünde wurde dahin erweitert, dass auch das gute Werk nicht anhafte und zunichte werde. Der Meinung, als wenn diese Erweiterung alle guten Werke betreffe, widerspricht der Lehrer durch die Worte: »das Feueropfer u.s.w. vielmehr«. Das Wort »vielmehr« wehrt jene Meinung ab. Nämlich die beständigen Werke, die der Veda vorschreibt, das Feueropfer u.s.w., | diese sind zu ihrer [der Erkenntnis] Wirkung mitbehülflich, d.h. [die Erlösung], welche die Wirkung der Erkenntnis ist, ist zugleich eine Wirkung von ihnen. Warum? weil die Schrift sagt: »ihn suchen durch Vedastudium die Brahmanen zu erkennen, durch Opfer, durch Almosen« u.s.w. (Bṛih. 4, 4, 22.) – ›Aber die Erkenntnis und die Werke bringen doch entgegengesetzte Wirkungen hervor und können mithin nicht eine und dieselbe Wirkung bedingen.‹ – Dieser Einwand ist nicht triftig, denn auch saure Milch und Gift, welche als Wirkung Fieber und Tod haben, können in ihrer Verbindung mit Zucker und Zaubersprüchen als ihre Wirkungen Sättigung und Gedeihen hervorbringen; ähnlich kann auch das Werk in seiner Verbindung mit der Erkenntnis als Wirkung die Erlösung hervorbringen. – ›Aber die Erlösung ist ja gar nicht bewirkbar; wie kann also gesagt werden, dass sie eine Wirkung der Werke sei?‹ – Dieser Einwand trifft nicht; indem die Werke nur aus der Ferne dazu mitbehülflich sind. Sofern nämlich das Werk zur Erkenntnis behülflich ist, kann es mittelbar auch für eine Ursache der Erlösung gelten. Damit ist jene Behauptung, dass dann eine Einheit des Wirkens [von Werk und Wissen] eintreten würde, gegenstandlos geworden. Nämlich für den Brahmanwisser findet in Zukunft kein Feueropfer u.s.w. mehr statt, weil er sich als das unverpflichtbare Brahman erkannt hat, wodurch das Gesetz gegenstandlos wird. Was hingegen die attributhaften Lehren betrifft, so wird durch sie das Thätersein noch nicht überwunden,[709] daher bei ihnen auch weiterhin das Feueropfer u.s.w. stattfindet. Denn auch dieses, wenn es ohne Absicht auf Lohn geübt wird, kann, sofern eine andere Wirkung ausgeschlossen ist, auf das Wissen des Veda Einfluss haben.

Aber in welchem Verhältnisse zu einander stehen einerseits jenes Wort von der Nichtanhaftung und Vernichtung der Werke, und anderseits wiederum jenes Wort von ihrer Verwendung (lies: kiṃvishayaṃ vā idaṃ viniyoga-vacanam), welches sich bei einigen Vedaschulen findet: »die Söhne übernehmen seine Erbschaft, die Freunde sein gutes Werk, die Feinde sein böses Werk« (vgl. p. 899, 7)? Darauf antwortet der Lehrer:

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 709-710.
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