[763] 18. pratyaksha-upadeēād, iti cen? na! ādhikārika-maṇḍala-stha-ukteḥ
wegen der offenkundigen Darlegung, meint ihr? Nein, weil der amtoberste, in der Scheibe Befindliche gemeint ist.

[763] Wenn weiter behauptet wurde, dass »wegen der offenkundigen Darlegung« in den Worten: »er erlangt die Selbstherrlichkeit« u.s.w. (Taitt. 1, 6, 2) die Gottherrlichkeit der Wissenden eine schrankenlose sein müsse, so ist dies zu widerlegen. Wir behaupten, dass dieser Einwand nicht zutrifft, »weil der amtoberste in der Scheibe Befindliche gemeint ist«. Nämlich der über alle Ämter gesetzte und in den speciellen Standorten der Sonnenscheibe u.s.w. erscheinende höchste Gott ist es, welcher (Taitt. 1, 6, 2) gemeint ist, und von welchem die [dort erwähnte] »Erlangung der Selbstherrlichkeit« abhängig ist, denn es heisst (Taitt. 1, 6, 2) weiter: »er erlangt den Herrn des Geistes«, womit gesagt wird, dass er zu dem als der Herr aller Geister schon vorherbekannten Īēvara (Gott) gelangt. Und im Gefolge davon heisst es weiter: »er wird zum Herrn der Rede, Herrn des Auges, Herrn des Ohres, Herrn des Erkennens« (Taitt. 1, 6, 2.) – In dieser Weise muss man auch an den andern Stellen je nach Befund die Gottherrlichkeit der übrigen als von der des ewig vollendeten Gottes abhängig auffassen.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 763-764.
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