[730] 20. ataē ca ayane 'pi dakshiṇe
darum auch, wenn der [Sonnen-] Gang südwärts.

Darum auch, weil ein Warten nicht anzunehmen ist, weil die Frucht des Wissens nicht eventuell ist, und weil die Zeit des Todes sich nicht bestimmen lässt, muss der Wissende die Frucht des Wissens auch dann erlangen, wenn er bei Rechtsläufigkeit der Sonne [bei abnehmenden Tagen] stirbt. Sollte aber jemand meinen, ›weil das Sterben bei Linksläufigkeit für glücklicher gilt, weil Bhīshma dasselbe abwartete (Mahābh. 6, 5672), und weil auch die Schrift sage: »aus der lichten Hälfte des Monats in die sechs Monate, wo die Sonne nordwärts ziehet« (Chānd. 5, 10, 1), deswegen müsse man auf die Linksläufigkeit der Sonne Wert legen,‹ so wird dieses Bedenken | durch das vorliegende Sūtram niedergeschlagen. Nämlich für glücklicher gilt jenes nur unter den Nichtwissenden; wenn aber Bhīshma die Linksläufigkeit abwartete, so geschah es aus Achtung für diese herkömmliche Meinung und um ins Licht zu stellen, dass er durch die Gnade seines Vaters sterben durfte wann es ihm beliebte. Was aber den Sinn jener Schriftstelle betrifft, so wird ihn der Lehrer bei den Worten: »Wegführer, weil des ein Zeichen« (Sūtram 4, 3, 4) auslegen. – ›Aber die Smṛiti sagt doch (Bhag. G. 8, 23):


»Die Zeit, in der der Yogin scheidet

Auf Wiederkehr und nicht auf Wiederkehr,

Die will ich dir, o Fürst, verkünden.«


Hier wird die Sache besonders vorgenommen und dabei von der Smṛiti bestimmt, dass das Hinscheiden am Tage u.s.w. der Nichtwiederkehr diene. Wie kann also der, welcher des Nachts oder bei Rechtsläufigkeit der Sonne stirbt, hingehen auf Nichtwiederkehr?‹ – Wir erwidern:

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 730.
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