[719] 7. samānā ca ā-sṛiti-upakramād; amṛitatvań ca anapaushya
der gleiche bis zum Antritte des Weges; auch ist es nur diejenige Unsterblichkeit, bei der noch nicht verbrannt.

Ist dieser Auszug für den [exoterisch] Wissenden und den Nichtwissenden der gleiche, oder ein verschiedener? – Indem man hierüber hin und her zweifelt, könnte man denken, ›er sei für beide verschieden. Nämlich jener Auszug hat als Merkmal, dass sein Substrat die Elemente sind; die Elemente aber dienen als Substrat zum Zwecke der Wiedergeburt, und diese Wiedergeburt fällt bei dem Wissenden fort, denn die Schrift lehrt, dass der Wissende die Unsterblichkeit erlange. Somit bezieht sich der Auszug nur auf den Nichtwissenden‹. – Aber muss er sich nicht, weil er in einem von dem Wissen handelnden Abschnitte vorkommt, [auch] auf den Wissenden beziehen? – ›Doch nicht; denn er wird[719] ähnlich wie der Schlaf und anderes nur gelegentlich | erwähnt. Denn wie in den Worten: »wenn nämlich dieser Mensch schläft, ... wenn er essen will, ... wenn er trinken will« (Chānd. 6, 8, 1-3), der allen lebenden Wesen gemeinsame Schlaf u.s.w. erwähnt wird, obgleich der Abschnitt vom Wissen handelt, weil jene Dinge mit der Darlegung dessen, was gelehrt werden soll, zusammenhängen, nicht aber, als wenn sie als für den Wissenden charakteristisch gelehrt werden sollten, ebenso wird auch hier der Auszug, welcher sich nur auf die Masse der Menschen im allgemeinen bezieht, erwähnt, indem die Absicht besteht, jene höchste Gottheit, in welche die Glut des dahinscheidenden Menschen eingeht, als die Seele und als das Reale (Chānd. 6, 8, 7) kennen zu lehren, während doch bei dem Wissenden jener Auszug gar nicht stattfindet. Somit ist er nur auf den Nichtwissenden zu beziehen.‹ – Auf diese Annahme erwidern wir: jener Auszug, bei welchem die Rede in das Manas u.s.w. eingeht, muss »bis zum Antritte des Weges« hin als »der gleiche« für den [exoterisch] Wissenden und Nichtwissenden anerkannt werden, weil die Schrift beide nicht unterscheidet. Nämlich der Nichtwissende geht in die den Samen des Leibes bildenden Feinteile der Elemente ein, um von seinen Werken begleitet weiter zu wandern und eine neue Verleiblichung zu erdulden; der [exoterisch] Wissende hingegen geht zu der von der Erkenntnis ihm gezeigten Erlösung, welche die [Kopf-] Ader als Ausgangspforte hat, hin [wenn nicht vielmehr zu lesen: jńāna-prakāēitaṃ mūrdha-nāḍī-dvāraṃ vgl. p. 1104, 13], daher die Bestimmung lautet: »bis zum Antritte des Weges [ist der Auszug gleich].« – ›Aber der Wissende soll doch die Unsterblichkeit erlangen; und diese ist doch nicht durch eine Ortsveränderung bedingt; wie kann er also in die Elemente eingehen oder den Weg antreten?‹ – Wir erwidern: es ist nur diejenige [Unsterblichkeit], »bei der noch nicht verbrannt«; d.h. weil der [exoterisch] Wissende noch nicht die Beschwerungen (kleēa, S. 666) des Nichtwissens u.s.w. völlig verbrannt hat, indem er eben nur das niedere Wissen besitzt, deswegen kann er nur zu einer relativen | Unsterblichkeit gelangen, bei welcher der Antritt des Weges und der Eingang in die Elemente notwendig ist; denn ohne ein Substrat ist der Hingang der Lebensorgane [zur Unsterblichkeit] nicht möglich: daher die Sache in Ordnung ist.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 719-720.
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