[434] 45. api ca smaryate
und auch die Smṛiti lehrt es.

Und auch die Smṛiti erwähnt in den Gottesliedern, dass die Seele ein Teil Gottes sei (Bhag. G. 15, 7):


»Ein Teil von mir nur in der Lebenswelt

Ist jede Lebensseele ewiglich«;


auch daraus also folgt, dass die Seele ein Teil Gottes ist. – Wenn hingegen behauptet wurde, dass das Verhältnis zwischen Beherrscher und Beherrschtem in der Regel ein solches zwischen einem Herrn und seinem Diener bedeute, so erwidern wir, dass, wenn es dies auch in der Regel bedeutet, doch hier der Schrift gemäss das Verhältnis zwischen [Gott als] Beherrscher und [der Seele als] Beherrschtem als ein solches zwischen dem Ganzen und seinem Teile bestimmt werden muss. | Nämlich der mit unübertrefflichen Upādhi's ausgestattete Gott übt über die mit geringeren Upādhi's ausgestatteten Seelen eine Herrschaft aus; so stimmt es ohne Widerspruch zusammen.

Man könnte einwenden: ›wenn man die Seele als einen Teil Gottes betrachtet, so muss, während die Seele die ihr zukommenden Schmerzen des Saṃsāra erduldet, Gott, dessen Teil sie ist, doch auch den Schmerz empfinden; ebenso wie im Leben, wenn einer an Hand oder Fuss oder sonst irgend einem seiner Teile Schmerz empfindet, der ganze, aus diesen Gliedern bestehende, Devadatta den Schmerz empfindet. Ja, Gott muss von noch viel grösserem Schmerze betroffen werden als jene, und es ist vorzuziehen in dem anfänglichen Stande der Saṃsāra zu verharren, indem die vollkommene Erkenntnis [durch die man mit Gott eins wird] nur zum Unglücke führt.‹ – Hierauf dient zur Antwort:

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 434.
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