[457] 10. cakshur-âdivat tu, tat-saha-çishṭi-âdibhyaḥ
vielmehr wie das Auge u.s.w., weil er mit diesem zusammen gelehrt wird und aus andern Gründen.

Das Wort »vielmehr« widerspricht der Selbständigkeit des Prâṇa. So wie nämlich das Auge u.s.w. gleichsam als die Unterthanen des Fürsten Hülfsmittel sind für das Thätersein und Geniessersein der individuellen Seele, nicht aber selbständig, ebenso ist auch der Mukhya Prâṇa gleichsam der Minister des Fürsten, welcher der individuellen Seele bei allen ihren Zwecken als Hülfsmittel dient, nicht aber selbständig ist; warum? »weil er mit diesem zusammen gelehrt wird und aus andern Gründen«; d.h. mit dem Auge u.s.w. wird der Prâṇa zusammen gelehrt bei dem Streite der Lebensorgane und anderwärts; ein Zusammenlehren ist aber nur schicklich bei Gegenständen von gleicher Art, wie z.B. bei dem Bṛihad und dem Rathantaram [zwei vedischen Sangweisen]. Die Worte »und aus andern Gründen« weisen auf die Zusammengesetztheit, Ungeistigkeit u.s.w. des Prâṇa als Gründe hin, die seine Selbständigkeit ausschliessen. – ›Nun wohl‹, könnte man sagen, ›wenn aber der Prâṇa so wie das Auge u.s.w. zur individuellen Seele | in dem Verhältnisse eines Werkzeuges stehen soll, so muss es, so wie die Farbe u.s.w., auch eine eigene Klasse von Objekten geben, in Bezug auf welche der Prâṇa für seine individuelle Seele das Werkzeug ist, so wie das Auge u.s.w. es ist durch seine Funktion des Sehens der Farben u.s.w. Nun haben wir aber oben nur elf natürliche Verrichtungen, das Sehen der Farben u.s.w., gezählt, um deren willen wir elf Lebensorgane annehmen; und eine weitere, zwölfte natürliche Verrichtung lässt sich nicht absehen, um deren willen dieses zwölfte Lebensorgan angenommen würde.‹ – Hierauf antwortet der Lehrer:

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 457.
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