[460] 14. jyotir-âdi-adhishṭhânan tu, tad-âmananât
vielmehr ist Vorstehung des Lichtes u.s.w., weil dessen [die Schrift] gedenkt.

Es ist jetzt zu überlegen, ob die in Rede stehenden Lebensorgane aus eigener Macht ihre bestimmte Wirkung zu verrichten im Stande sind, oder ob sie dazu nur im Stande sind, sofern Gottheiten ihnen vorstehen (lies: devatâ-adhishṭhitâḥ.) – ›Angenommen also, die Lebensorgane seien, da sie, je nach ihrer bestimmten Wirksamkeit, mit Fähigkeiten ausgerüstet sind, im Stande, aus eigener Macht zu wirken. Ferner: wenn man annimmt, dass die Lebensorgane wirken, sofern Gottheiten ihnen vorstehen, so scheint zu folgen, dass jenen vorstehenden Gottheiten auch ein Geniessersein zukommt, und dass somit das Geniessersein der individuellen Seele aufgehoben wird. Daher muss man annehmen, dass die Lebensorgane durch ihre eigene Macht wirken.‹ – Auf diese Annahme ist zu erwidern: »vielmehr ist Vorstehung des Lichtes« u.s.w. Durch das Wort »vielmehr« wird die Meinung des Gegners abgelehnt; denn nur indem das Licht u.s.w., d.h. die das Feuer vertretenden Gottheiten, ihnen vorstehen, können die Lebensorgane, Rede u.s.w., in ihren Wirkungen sich bethätigen. Zu dieser Meinung bekennt sich der Lehrer und fügt als Grund hinzu: »weil dessen [die Schrift] gedenkt«; denn sie sagt: »das Feuer (Agni) wurde zur Rede und ging ein in den Mund« (Ait. 1, 2, 4); dieses zur-Rede-Werden und in-den-Mund-Eingehen des Feuers setzt voraus, dass der Rede ein göttliches Wesen vorsteht; | denn es ist nicht abzusehen, wenn man nicht eine Verbindung mit der[460] Gottheit des Feuers annimmt, worin die specielle Verbindung (lies: viçesha-sambandho) des Feuers mit der Rede oder dem Munde bestehen soll. In derselben Weise hat man es sich zurecht zu legen, wenn es weiter heisst: »der Wind, zu Odem geworden, ging ein in die Nase« u.s.w. (Ait. 1, 2, 4.) Ähnlich heisst es auch anderwärts: »die Rede ist einer der vier Füsse des Brahman, und durch das Feuer als Licht erglänzt er und leuchtet er« (Chând. 3, 18, 3); wenn hier gesagt wird, dass der Rede u.s.w. das Feuer u.s.w. als Licht diene, so bestätigt dies die Sache ebenfalls. Auch wenn es heisst: »da führte er zuerst hinüber die Rede; indem diese vom Tode erlöst wurde, entstand das Feuer« (Bṛih. 1, 3, 12), so wird damit, dass der Übergang der Rede in das Sein des Feuers u.s.w. dargelegt wird, ebenfalls die obige Sache erläutert. Überhaupt findet allerwärts auf Grund der Einteilung in solches, welches sich auf das Selbst und solches, welches sich auf die Gottheit bezieht, die Aufzählung der Rede u.s.w. neben dem Feuer u.s.w. jener Zusammenstellung entsprechend statt. Und auch in der Smṛiti heisst es:


»Als Rede geht es auf das Selbst, so sagen

Die Weisen, die der Wahrheit kundig sind,

Als das Geredete geht's auf die Wesen,

Als Feuer geht es auf das Göttliche


An dieser Stelle wird weiterhin die Vorsteherschaft der Gottheiten des Feuers u.s.w. über die Rede u.s.w. ausführlich dargelegt. Wenn hingegen oben bemerkt wurde, dass die Lebensorgane, weil sie mit der ihrer Wirkung entsprechenden Fähigkeit versehen seien, schon aus eigener Macht wirken müssten, | so ist das unzutreffend; denn die Erfahrung zeigt, wie auch z.B. ein Wagen, obwohl er die Fähigkeit zu laufen besitzt, sich doch nur bewegen kann, sofern er von einem Ochsen u.s.w. gezogen wird. Da somit beides möglich ist, so hat man sich der Schrift gemäss für die Vorsteherschaft der Götter zu entscheiden. – Wenn weiter behauptet wurde, dass im Falle einer Vorsteherschaft der Götter das Geniessersein ihnen und nicht der verkörperten Seele zukommen würde, so wird dies widerlegt wie folgt.

Quelle:
Die Sűtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 460-461.
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