Fußnoten

1 die ich nicht zu überschlagen sehr bitte.


2 Der nemlich weiter nichts ist als Adeliger. Das deutsche Publicum verehrt in vielen Männern aus den grössten Häusern den höheren Adel, den des Geistes, und ich gewiss nicht weniger als Jemand. An diesem Orte nenne ich nur den Freiherrn von Knigge und den edeln Verfasser der Gedanken eines dänischen Patrioten über stehende Heere u. s. w


3 Noch weniger sollte ein solcher, in der wichtigsten gelehrten Zeitung von Europa, Richter der dahin einschlagenden Schriften mithin scheinbarer Interpret der Nationalmeinung seyn. – Ich wenigstens verbitte für diese Schrift, wenn sie einer Anzeige würdig sollte befunden werden, das Urtheil jedes Empirikers. Er wäre Richter in seiner eigenen Sache. Ein speculativer Denker sey mein Richter, oder Niemand! Doch hat auch diese Regel ihre Ausnahmen. Ich schätze z.B. die Schrift des Herrn Brandes, der geheimer Canzlei-Secretair in Hannover ist, über die französische Revolution sehr hoch. Man hört doch den selbstdenkenden und ehrlichen Mann, und bemerkt kein unrechtliches Drehen und Wenden.


4 Da wir hier nicht einen Tractat gegen die Geschichte schreiben, so stehe folgendes in der Note! – »Wir brauchen die Geschichte unter andern auch, um die Weisheit der Vorsehung in Ausführung ihres grossen Plans zu bewundern.« Aber das ist nicht wahr. Ihr wollt bloss euren eigenen Scharfsinn bewundern. Es kömmt euch ein Zufall von ohngefähr; so machtet ihr es, wenn ihr die Vorsehung wäret. – Man könnte mit ungleich grösserer Wahrscheinlichkeit in dem bisherigen Gange der Schicksale der Menschheit den Plan eines bösen menschenfeindlichen Wesens zeigen, das alles auf das höchstmöglichste sittliche Verderben und Elend derselben angelegt hätte. Aber das wäre auch nicht wahr. Das einzig Wahre ist wohl Folgendes: dass ein unendliches Mannigfaltige gegeben ist, welches an sich weder gut noch böse ist, sondern erst durch die freie Anwendung vernünftiger Wesen eins von beiden wird, und dass in der That nicht eher besser werden wird, als bis wir besser geworden sind.


5 Man muss auf seinen Gesellschafts-Vertrag einen sehr flüchtigen Streifzug gemacht haben, oder ihn nur aus Anderer Citaten kennen, um das in ihm zu finden. z.B. Cap. 1. kündigt er seinen Gegenstand so an: Comment ce changement s'est il fait? Je l'ignore. Qu'est ce, qui peut le rendre legitime! Je crois pauvoir resoudre cette question. – Und so sucht er im ganzen Buche nach dem Rechte, nicht nach der Thatsache. – »Aber er erzählt doch immer vom Fortschritte der Menschheit.« – So? Täuscht das die Herren? Ihr erzähltet wohl auch: Es trug sich zu – ohne jedesmal voraus zu schicken: um euch Schwachen, die ihr das nicht begreift, unseren Satz durch ein Beispiel klar zu machen, so ponamus casum, es habe sich zugetragen, wenn es euch dazu nicht an Lebhaftigkeit des Geistes fehlte.


6 Seiner Untersuchungen über die französische Revolution.


7 Diese Ausdrücke muss sich der Leser in der Einleitung klar gemacht haben, oder er versteht dieses Capitel nicht und keins der folgenden; und das durch seine eigene Schuld.


8 Besonders befällt den obenbelobten Schriftsteller ein geheimer Schauder, wenn einer sagt: es gehöre nur gesunder Menschenverstand dazu, um zu begreifen, was ihm bis jetzt zu begreifen noch so schwer wird. Ich gestehe ihm, dass ich der gleichen Meinung bin. – »Aber, der Geschmack an Gründlichkeit wird ausgehen; man wird oberflächlich werden, wenn man das laut sagt!« -Dagegen lasse Herr R. seine Gegner sorgen!


9 Doch ja! man fängt an seine Pflicht zu erkennen und zu erfüllen.


10 Ich begegne hier noch einem möglichen Misverständnisse, das ich vom ungelehrten Publicum nicht, das ich nur von Gelehrten erwarte. Es muss aus dem ganzen bisherigen Gange dieser Abhandlung klar seyn, dass ich dreierlei Arten von Freiheit unterscheide: die transcendentale, die in allen vernünftigen Geistern die gleiche ist; das Vermögen, erste unabhängige Ursache zu seyn; die kosmologische, der Zustand, da man wirklich von nichts ausser sich abhängt – kein Gast besitzt sie, als der unendliche, aber sie ist das letzte Ziel der Cultur aller endlichen Geister; die politische das Recht, kein Gesetz anzuerkennen, als welches man sich selbst gab. Sie soll in jedem Staate seyn. – Ich hoffe, dass nirgends zweideutig bleibt, von welche Art derselben ich eben rede. – Sollte jemand verwirren wollen, was ich auseinandersetzte; es vielleicht verwirren wollen, um mich für seinen eigenen Fehler abzustrafen, so sey diese Note ein kräftiger Riegel für ihn.


11 Herr Schmalz in seinem reinen Naturrechte; der mir es verzeihe, dass ich ihm hier meine Achtung bezeuge. Dass ich nicht aus seinen Grundsätzen, sondern ans den meinigen folgere, wird jeder Kenner schon sehen.


12 Nur soviel in der Note! – Wenn das angehe, werde jeder, der gestraft werden solle, aus der Verbindung treten, und so werde die Bestrafung gänzlich unmöglich werden: dürfte man hier sagen, und ich antworte folgerecht: das mag jeder, wenn er will, und der Staat kann ihn dann ohne die höchste Ungerechtigkeit nicht strafen. Vernünftigerweise kann sich niemand der Strafe unterwerfen, als um ferner im Staate bleiben zu dürfen. – Was hieraus auf die Todesstrafe folge? O! um zu zeigen, dass jede Todesstrafe auf bürgerliche Vergehungen Mord sey, bedarf es dieser Umwege nicht.

Beleidigt der Bürger an der Gesellschaft unverläusserliche Menschenrechte (nicht blosse Vertragsrechte), so ist er nicht mehr Bürger, er ist Feind; und die Gesellschaft lässt ihn nicht büssen; sie rächt sich an ihm, d.h. sie behandelt ihn nach dem Gesetze, das er aufstellte.


13 Das, war Herr Schmalz Accession nennt, gründet sich zuletzt auf Formation.


14 S. 13 seines oben angeführten Buches.


15 Man hört doch, womit die Leute umgehen!


16 Ein Buch, welches Herr R. entweder lesen musste, ehe er das seinige schrieb, oder es widerlegen musste, wenn er es gelesen hatte.


17 Ausschliesslich, soviel als ausschliessbar; als ob der Bearbeiter ausgeschlossen zu werden, und nicht vielmehr alle Anderen selbst auszuschliessen forderte. – Jedem anderen Schriftsteller so etwas aufzurücken, wäre unanständige Sylbenstecherei; dem, der gegen andere sich Seines Tones bedient, geschieht recht daran. Metiriquemque suo modulo ac pede verum est.


18 Der zu Anfange des ersten Capitels belobte Naturrechtslehrer deute mir dies und das folgende nicht so, als ob ich ein historisches Factum erzähle; als ob ich, seinem Ausdrucke nach, meine, dies sey in der Zeit geschehen! Ich finde in meinen Heften darüber keine Nachricht.


19 Nur durch Unterscheidung dieser verschiedenen Gebiete entwickeln sich die Trugschlüsse jenes griechischen Sophisten und seines würdigen Schülers. – – Wenn du deinen ersten Process gewinnst, zahlst du mir hundert Talente; verlierst du ihn, so zahlst du mir nie etwas; sagte der erste zum letzteren, und unterrichtete ihn in seiner Kunst. Der Lehrer brauchte Geld; der Termin der Zahlung verzog sich; er ging und belangte seinen Schüler vor Gericht. – Er zahlt mir in jedem Falle die hundert Talente, ihr Richter, sagte er, – vermöge eures Ausspruchs, wenn ihr ihn zur Zahlung verurtheilt, – vermöge unseres Vertrags,-wenn er den Process gewinnt; er hat dann seinen ersten Rechtshandel gewonnen. Nein, antwortete der würdige Schüler, ich zahle in keinem Falle etwas; zahle nicht, wenn euer Urtheil günstig für mich ausfällt, vermöge eures Richterspruchs; zahle ebensowenig, wenn es ungünstig ausfällt, vermöge unseres Vertrags: denn ich habe dann meinen ersten Rechtshandel nicht gewonnen. Die Richter – es waren Athenienser – gaben einen Einfall, wo sie keine Entscheidung geben konnten. – Jeder Leser – sie verzeihen mir, wenn ich zuweilen unerwartet examinire,- der die obige Theorie verstanden hat, entscheidet diesen Handel auf den ersten Anblick. Wer ihn nicht entscheidet, hat sie nicht verstanden, und denke sie so lange durch, bis er ihn entscheidet!

Wer sieht nicht, dass der alte und der junge Sophist den Handel dadurch verwirren, dass sie von einem Gebiete in das andere überspringen wollen; und dass der alte durch die sonderbare Bedingung des Vertrags es auf eine solche Verwirrung angelegt hatte? Jeder will auf das Feld des Staats flüchten, wenn der andere ihn auf dem Gebiete der Verträge, und in das Gebiet der Verträge, wenn der andere ihn auf dem Felde des Staats suchen wird; und wenn ihnen das erlaubt ist, so werden sie nie auf einander treffen. Hättet ihr sie an ihren wahren Gerichtshof gewiesen, atheniensische Richter! Was bei Verträgen Rechtens sey, sagt kein Areopagus; dies Gesetz ist älter als er. Ihr gegenwärtiger Handel gehört gar nicht vor euren Richterstuhl; es ist kein bürgerlicher Process. Lasst sie hingehen, und an dem Schüler die Bedingung des Vertrags bei einem wahren Processe erfüllt werden, dann sprecht nicht Ihr, sondern die Sache selbst, das Urtheil. Mag dann der Lehrer kommen, und den Staat, nicht um Entscheidung was Rechtens sey , sondern um die dem Bürgervertrage gemässe Beschützung seines natürlichen Rechts anflehen. Dann habt ihr ein Geschäft; jetzt noch nicht.


20 Deine Mutter hat vielleicht andere Mittel gefunden, sich derselben zu entledigen sie mochte nichts von dir annehmen, um dir nicht etwas geben zu müssen. Aber lass das! Du hattest wohl eine Amme. Geh und danke ihr, oder weine eine Thräne auf ihr Grab, wenn sie todt ist. Mag sie doch auch in aller Menschen Augen ein verächtliches Geschöpf gewesen seyn; mag sie doch auch mit ihrer Milch das Gift in deinen Körper gegossen haben, das bis diesen Augenblick deine Nerven zerreisst, und sie zerreisen wird bis an das Grab, – das ist wenig – dennoch band sie, was deine Mutter nicht thun wollte, an dein Herz den einzigen Endpunct der grossen Kette, die in die Ewigkeit hinausgeht, und die von ihr, dem ersten Puncte aus, endlich alle Wesen mit demselben verbinden wird – die des gegenseitigen freien Gebens und Nehmens.

Fahre hin, geschärfter Pfeil, und zerreisse das Herz jeder Mutter, das du triffst: aber entfliege nicht ohne den lindernden Balsam, dass – höchstmöglichster Ersatz des verursachten Schadens, Besserung für die Zukunft, oder, wo diese nicht möglich ist, gegründete Ueberzeugung, dass man im vorkommenden Falle anders handeln würde, Warnung und Ermahnung für andere – aber auch nur das, das Geschehene völlig ungeschehen mache. Und möchtest du dann doch immer tief verwunden, um den alten bösen Schaden aufzustechen und ihn zu heilen.


21 Fern sey von diesen Blättern der Gifthauch der Intoleranz, wie er es von meinem Herzen ist! Derjenige Jude, der über die festen, man möchte sagen, unübersteiglichen Verschanzungen, die vor ihm liegen, zur allgemeinen Gerechtigkeits-, Menschen– und Wahrheitsliebe hindurchdringt, ist ein Held und ein Heiliger. Ich weiss, nicht, ob es deren gab oder giebt. Ich will es glauben, sobald ich sie sehe. Nur verkaufe man mir nicht schonen Schein für Realität! – Möchten doch immer die Juden nicht an Jesum Christum, möchten sie doch sogar an keinen Gott glauben, wenn sie nur nicht an zwei verschiedene Sittengesetze und an einen menschenfeindlichen Gott glaubten. – Menschenrechte müssen sie haben, ob sie gleich uns dieselben nicht zugestehen; denn sie sind Menschen, und ihre Ungerechtigkeit berechtigt uns nicht, ihnen gleich zu werden. Zwinge keinen Juden wider seinen Willen, und leide nicht, dass es geschehe, wo du der nächste bist, der es hindern kann; das bist du ihm schlechterdings schuldig. Wenn du gestern gegessen hast und hungerst wieder, und hast nur auf heute Brot, so gieb es dem Juden, der neben dir hungert, wenn er gestern nicht gegessen hat, und du thust sehr wohl daran. – Aber ihnen Bürgerrechte zu geben, dazu sehe ich wenigstens kein Mittel, als das, in einer Nacht ihnen allen die Köpfe abzuschneiden und andere aufzusetzen, in denen auch nicht eine jüdische Idee sey. Um uns vor ihnen zu schützen, dazu sehe ich wieder kein anderes Mittel, als ihnen ihr gelobtes Land zu erobern, und sie alle dahin zu schicken.

Vorherrschende Toleranz der Juden in Staaten, wo für Selbstdenker keine Toleranz ist, zeigt sonnenklar, worauf eigentlich abgesehen wird. – Die Aufrechthaltung deines Glaubens liegt dir so sehr an deinem Vaterherzen. Siehe diese Juden; sie glauben überhaupt nicht an Jesum Christum; das musst du nicht leiden; und ich sehe, dass du sie mit Wohlthaten überhäufst. – »O, sie haben Aberglauben, und das ist mir genug. Glaube du doch an Zoroaster oder Confucius, an Moses oder Mahomed, an den Papst, Luther oder Calvin, das gilt mir gleich; wenn du nur an eine fremde Vernunft glaubst. Aber du willst selbst Vernunft haben, und das werde ich nie leiden. Sey unmündig, sonst wächsest du mir zu Kopfe.« – Ich will nicht etwa sagen, dass man die Juden um ihres Glaubens willen verfolgen solle, sondern dass man überhaupt niemand deswegen verfolgen solle.

Ich weiss, dass man vor verschiedenen gelehrten Tribunalen eher die ganze Sittlichkeit und ihr heiligstes Product, die Religion, angreifen darf, als die jüdische Nation. Denen sage ich, dass mich nie ein Jude betrog, weil ich mich nie mit einem einliess, dass ich mehrmals Juden, die man neckte, mit eigener Gefahr und zu eigenem Nachtheil in Schutz genommen habe, dass also nicht Privatanimosität aus mir redet. Was ich sagte, halte ich für wahr; ich sagte es so, weil ich das ich für nöthig hielt: ich setze hinzu, dass mir das Verfahren vieler neuerer Schriftsteller in Rücksicht der Juden sehr folgewidrig scheint, und dass ich ein Recht zu haben glaube, zu sagen, was und wie ich es denke. Wem das Gesagte nicht gefällt, der schimpfe nicht, verleumde nicht, empfinde nicht, sondern widerlege obige Thatsachen.


22 Dass hier kein Zug sei, der sich nicht mit zahlreichen Thatsachen belegen liesse, weiss Jeder, der gewisse starke Garnisonen kennt. Dass übrigens eben dieser Stand manche edle Tugend vorzüglich pflege und nähre; dass schnelle und muthige Entschlossenheit, dass männliche und offene Freimüthigkeit, die Würze des gesellschaftlichen Lebens, in unserem Zeitalter fast nur noch bei gebildeten Officieren angetroffen werde, setze ich hinzu, und bezeuge allen würdigen Männern, die ich in diesem Stande kenne oder nicht kenne, meine desto innigere Verehrung. – Aber das Urtheil im allgemeinen ist hier gar nicht auf die grössere oder geringere Anzahl der Thatsachen, sondern auf Gründe gebaut. Wenn ein Stand dem allgemeinen Gerichtshofe entzogen und vor einen besonderen geführt wird; wenn die Gesetze dieses Gerichtshofes von den allgemeinen Gesetzen aller Sittlichkeit sehr verschieden sind, und mit strenger Härte bestrafen, was vor diesen kaum ein Fehler ist, und Vergehungen übersehen, die diese streng ahnden würden: so erhält dieser Stand ein abgesondertes Interesse und eine abgesonderte Moral, und wird ein gefährlicher Staat im Staate. Wer den Verführungen einer solchen Verfassung entgeht, ist ein um so edlerer Mann; aber er widerlegt nicht die Regel; er macht nur die Ausnahme.


23 S. 37. seiner oben angeführten Schrift


24 S. 60. – Fast keine Zeile dieses Mannes, der nicht aufhört, Über unbestimmtes Geschwätz zu schreien, kann man abschreiben, ohne ihm die Ausdrücke verbessern zu müssen.


25 Leider bin ich hier für alle die, welche sich einer gesetzgebenden freien Willkür noch nie bewusst geworden, sondern beständig durch die blinde Einbildungskraft, dem Strome ihrer Ideenassociation nach, geleitet worden sind, völlig unverständlich. Aber da liegt die Schuld nicht an mir. – Auch die Gedankenrichtung des Menschen ist frei; und wer sie noch nicht frei gemacht hat, ist gewiss keiner anderen Art der Freiheit empfänglich.


26 Für die wenigen, die das nicht wissen! – Der Leibeigene (glebae adscriptus) hat ungemessene Frohndienste; er muss arbeiten, soviel der Gutsherr verlangt. In der Regel verlangt er 6 Tage Spanndienste auf seinem Acker, und den 7ten Botschaftgehen, oder Fuhren nach der Stadt. Der freiere Bauer, an dessen Boden der Gutsherr nur einen Theil des Eigenthumsrechtes hat, hat gemessene Dienste; er thut eine bestimmte Anzahl von Frohndiensten.


27 Dass doch noch immer der berühmte Kaufmann nach der Ehre geizt, ein unberühmter Edelmann zu seyn! Fern sey und bleibe doch von würdigen deutschen Gelehrten diese Entadelung ihrer erlauchten Namen!


28 De moribus Germanorum. Cap. 7.


29 Tacit. de moribus Germanorum, Cap. 14.


30 De mor Ger. Cap. 13 u. 14.


31 Am angeführten Orte.


32 De l' esprit des lois. L. 30. Cap. 25. – Fecit te liberum, non nobilem, quod impossibile est post libertatem.


33 Montesquieu, im angeführten Werke. B. 31. Cap. 25. – Aus dieser Anordnung folgt unter anderen auch das, dass noch zu Karis des Grossen Zeiten die Lehnsverfassung in ihrer alten Gestalt fortdauerte. Seine Söhne hallen, noch ehe sie zur Regierung kamen, ihre Lehnsleute, aber sie hatten noch keine Lehne zu vergeben. Mithin waren ihre Vassallen nicht durch den Besitz irgend eines Lehns, sondern durch ihren blossen Eid an ihre Person gebunden.


34 Die Ländereien, die ein freier Mann nicht als Lehn, sondern als Eigenthum besass, hiessen Allodien. Alle Ländereien wären damals eins von beiden: Lehn, oder Allodium.


35 Solidus. Es wird hierbei niemand an unsere Schillinge denken. Es war eine Münze, deren Werth zu bestimmen, nicht Noth thut. – Ganz im Geiste ihrer ehemaligen Verfassung (S. Tacitus, Cap. 21.) wurde ein Mord nicht als Verletzung des Staates, sondern bloss der Familie – in Ermangelung dieser – des Lehnsherrn, oder – wenn es ein Sklave war – des Eigenthümers, betrachtet. Die letzteren hatten das Recht der Wiedervergeltung. Dieses wurde durch jene Im Gesetze bestimmte summe abgekauft. Noch zahlte späterhin der Mörder den dritten Theil dieser Busse, unter der Benennung Fredum (Frieden) an den Gerichtshof, der die Sache schlichtete.


36 S. Montesquieu. B. 28. Cap. 24, wo er seine Autorität anführt. – Villain steht im Texte des Beaumanoir, und das kann nichts anderes heissen als Sklave. Jeder Freie war gehalten, Kriegsdienste zu thun, wenn er auch nicht Lehnsmann war, mithin war er im Handwerke der Waffen geübt; nur der Sklave war von den ersteren, so wie von dem letzeren ausgeschlossen. Es ist hier nicht der Ort, diese Bedeutung des Wortes aus der Sprache zu erweisen.


37 La cour palatium; daher comes palatuinus – ein Beisitzer des unmittelbaren Reichsgerichts, wo die Reichsvasallen gerichtet wurden, im Gegensatze eines Graten, der im Namen des Reichs die freien Männer auf ihren Allodien richtete.


38 Daher die Pairs, pares, für unmittelbare Reichsvasallen und Reichsedle. Diese waren sich untereinander gleich, sie standen auf der gleichen Stufe, Der mittelbare und noch mitlelbarere Adel In den Lehnsherrschaften und Afterlehnen war ihnen nicht gleich.


39 Das wird hoffentlich niemand läugnen, der die Geschichte der germanischen Nationen nur ein wenig kennt. Die Benennungen der Merowinger, der Karolinger, der Kapetinger sind erst später von den Geschichtsschreibern zur leichteren Uebersicht erfunden. Merowäus (vermuthlich wusste Chlodwig höher hinauf seine Ahnen nicht), Karl, Kapet waren persönliche Namen, und Ludwig XVI. hatte Recht, nicht Kapet heissen zu wollen. Wenn er nicht mehr König von Frankreich heissen sollte, so hatte er gar keinen Namen mehr, als seine Taufnamen. Kein König oder regierender Fürst hat einen anderen: König, Herzog, Fürst sind Benennungen der Würde, aber nicht Namen.


40 S. 64.


41 Ein sauberer Verwalter der Gesetze, der eigenhändig Wappen zerbricht,


42 Für wenige, die das nicht wissen – ein Capital. das auf einem Grund und Boden ruht, und von dem Besitzer desselben zu gewissen Procenten verzinst werden muss, aber nie abgezahlt werden darf, heisst ein eiserner Stamm.


43 »Die Bauern mit Sensen und Heugabeln bewaffnet hätten fast den muthigen Angriff zurückgeschlagen; aber der Lieulenant N. rächte, die Ehre der S.... Waffen.« – erzählt ein pompöser Geschichtsschreiber dieses ruhmvollen Feldzuges.


44 Zwei benachbarte Staaten trafen einen Vertrag über gegenseitige Auslieferung der Deserteure vom Soldatenstande. In den Grenzprovinzen beider Staaten war die Leibeigenschaft, das Eigenthumsrecht auf die Person des Landbauern, eingeführt. Seit langer Zeit halle zuweilen ein Unglücklicher, um der Unmenschlichkeit seines Herrscherlings zu entgehen, sich über die Grenze geflüchtet, und war frei, wenn er sie erreicht hatte, Die Gutsbesitzer eilten gegenseitig, den Vertrag auf Auslieferung der Bauern auszudehnen, und unter andern starb ein Leibeigener der um ein paar entwendeter Weintrauben willen ausgetreten war und wieder ausgeliefert wurde, kurz nach den ihm dafür eigenmächtig zugezählten Stockschlägen – und das geschah in der letzteren Hälfte des vorigen Jahrzehends, in dem Staate, der sich für den aufgeklärtesten in Deutschland hält!


45 Sprachgebrauch und Zusammenhang beweisen mir wenigstens, dass die katholische Erklärung dieser und der vorhergehenden Worte (die Anwendung auf den Papst, als Nachfolger Petrus abgerechnet) die einzig richtige sey, und dass es keine andere geben könne, ohne beiden die höchste Gewalt anzuthun. Diese Stelle verdiente wohl in unseren neueren Zeiten die Revision eines gründlich gelehrten, aber unparteiischen Schrifterklärers. – Wenn sie denn nun auch so erklärt werden müsste, wenn denn nun auch das so sehr gefürchtete Primat, und die Unfehlbarkeit Petrus wirklich hier angetroffen würde – was könnte doch gegen den wahren Protestanten daraus gefolgert werden!


46 »Aber wenn es nun den Fürsten ein wahrer Ernst wäre, für die künftige Seligkeit ihrer Unterthanen nach ihrer Art zu sorgen; sollte man dann nicht wenigstens ihre gute Absicht ehren?« – Vielleicht; aber ihren Verstand und ihr Gerechtigkeitsgefühl sicher nicht. Jeder hat das Recht, die Mittel zu seiner Seligkeit selbst zu suchen, zu prüfen, zu wählen, und er duldet mit seinem vollen Rechte keine fremde Hand auf diesem seinem eigenthümlichen Boden. – Und warum wollen denn wohl eigentlich die Fürsten ihre Unterthanen so gern selig haben? ob das wohl in der Regel ans blosser reiner Liebe zu ihnen, oder oh es nicht bisweilen aus Selbstliebe geschieht? Wie kommt es doch, dass es meist eben die vierzehnten Ludwige und ihres gleichen sind, die so angelegentlich für andrer Seligkeit sorgen? – solche Fürsten wissen an ihren Unterthanen alles zu brauchen. Die sterblichen Leiber derselben haben sie Glied für Glied schon so hoch in Anschlag gebracht, dass an diesen weiter kein grosser Gewinn zu machen ist. – »Aber, sagt ihnen ihr Gewissensrath, haben ihre Unterthanen nicht auch eine unsterbliche Seele?« – und auf diese willkommene Erinnerung entwerfen sie geschwind einen Plan, sie noch im ewigen Leben zu benutzen, und selbst dem lieben Gotte die Seelen derselben so theuer, als es gehen will, zu verhandeln.


47 Zur Nachricht und Ehrenrettung eines sehr ehrenwerthen Wortes! – Frei hat doch wohl von jeher die Form, und nicht die Materie bezeichnet? Es kommt also nicht darauf an, was man glaube, sondern aus welchen Gründen man es glaube, um ein Freigeist zu seyn. Wer der Autorität Glaubt, sey sein Glaubensbekenntniss so kurz es wolle, ist ein Gläubiger; wer nur seiner eigenen Vernunft glaubt, ist ein Freigeist. Wenn jemand an den Esel des Mohammed, oder an die unbefleckte Empfängniss der Jungfrau Maria, oder an die Gottheit des Apis glaubt, weil er durch eigenes Nachdenken von der Wahrheit dieser Sätze sich überzeugt zu haben wähnt, so ist er ein Freigeist; und wenn jemand auch weiter nichts Glaubt, als dass ein Gott sey, weil er etwa in der Bibel, die er auf die Aussage der Kirche hin für Gottes Wort hält, nichts weiter findet, so ist er ein Gläubiger. – Die Reformatoren waren die erklärtesten Freigeister; und vielen würdigen Männern hat es geschienen, dass der Protestantismus überhaupt nichts, als Freigeisterei sey, d.h., dass der Protestant alles von sich weisen müsse, wovon er sich nicht selbst überzeugen könne. Da ich wünsche, dass sie consequent wären, so möchte ich wohl, dass es so wäre – Aber dann dürfte es kein Lutherthum, keine reformirte Religion, keinen Deismus, Naturalismus, u.s.w. geben. Katholicismus und Protestanismus sind gerade entgegengesetzte Begriffe: der erstere ein positiver, und der zweite ein negativer.

Quelle:
Johann Gottlieb Fichtes sämmtliche Werke. Band 6, Berlin 1845/1846.
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