a. Das singuläre Urteil

[328] Das unmittelbare Reflexionsurteil ist nun wieder: »Das Einzelne ist allgemein« – aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung; es kann daher näher so ausgedrückt werden: »Dieses ist ein wesentlich Allgemeines«.

Aber ein Dieses ist nicht ein wesentlich Allgemeines. Jenes seiner allgemeinen Form nach positive Urteil überhaupt muß negativ genommen werden. Aber indem das Urteil der Reflexion nicht bloß ein Positives ist, so geht die Negation nicht direkt das Prädikat an, das nicht inhäriert, sondern das Ansichseiende ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und zu Bestimmende. Das negative Urteil ist hier daher so zu fassen: Nicht ein Dieses ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches Ansich hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das singuläre Urteil hat hiermit seine nächste Wahrheit im partikulären.[328]

Quelle:
Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Werke. Band 6, Frankfurt a. M. 1979, S. 328-329.
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