Einundzwanzigstes Kapitel (18. Gegenstand).

Vom Schutz der Person des Königs.

[53] Sowie er sich vom Lager erhoben hat, soll er von bogenbewehrten Frauen umgeben werden. Im zweiten Hof von Kämmerlingen und Turbanträgern,1 Eunuchen und Hausdienern. Im dritten von Buckligen, Zwergen und Waldmännchen (Kirāta). Im vierten von Ratgebern und Verwandten und von speertragenden Türhütern.

Zunächst um seine Person soll er Leute anstellen, die vom Vater und Großvater her ererbt, mit bedeutender Verwandtschaft und großem Anhang verbunden, geübt, treu ergeben und im Dienst erprobt sind. Den König und den Königspalast (antaḥpura) soll nicht ein Haremswärtertrupp behüten, der aus einem fremden Lande stammt, noch einer, der nicht mit Gut und Ehren bedacht worden ist, noch auch einer aus dem eigenen Land, der auf verbrecherischen Dingen ertappt worden ist.2

An einem verwahrten und bewachten Ort muß der Küchenmeister all sein Werk mit vielerlei Wohlgeschmack3 herrichten. Dies soll der König genau so (wie es aus des Küchenmeisters Hand kommt) genießen, nachdem er vorher dem Feuer und den Vögeln ihre Spende geopfert hat.

Die Zeichen, daß an etwas Gift getan worden ist, sind diese: Das Feuer zeigt in seiner Flamme eine dunkle Bläue wie Rauch4 und springt mit [53] Geräusch auseinander, wenn Gift hineingekommen ist;5 die Vögel sterben;6 der Dampf des gekochten Reises hat die Farbe eines Pfauenhalses; er wird schnell kalt; er entfärbt sich, wie wenn er abgestanden wäre;7 und tut man Wasser dran, so wird er doch nicht naß.8 Die Würzbrühen trocknen rasch ein, erscheinen (an der Oberfläche) durchbrochen von Häufchen eines heraufgekochten schwarzen Schaumes,9 und ihre (natürliche) Art zu riechen, sich anzufühlen und zu schmecken, ist zerstört; Flüssigkeiten10 zeigen eine zu starke oder zu schwache Färbung, und man bemerkt, daß sich Häufchen11 von Schaum an den Rändern in Streifen nach oben ziehen. Saft (rasa, Saft von Früchten und vom Zuckerrohr) bekommt in der Mitte einen dunkelblauen Streifen, süße Milch (payas) einen roten, Rauschtrank und Wasser einen schwarzen und saure Milch einen dunkelbraunen (çyāma); Honig einen weißen; saftige Sachen12 bekommen rasch ein welkes Aussehen, sind ganz ausgekocht,13 und der Absud davon erscheint dunkelblau und braunschwarz; trockene Sachen zerfallen und entfärben sich rasch; an harten verrät sich eine Weichheit, [54] an weichen eine Härte; und in der Nähe vergifteter Sachen fallen kleine Tierchen tot hin; Teppiche und Decken bekommen dunkle runde Flecken, und ihre Fäden, Wolle und Haare fallen aus;14 Gegenstände aus Metall oder Edelsteinen sind in der Form wie durch Brennen im Feuer beschädigt15 und verlieren ihre Glätte, ihre Tönungswärme (rāga), ihre Schwere und Tüchtigkeit,16 ihre Farbe und die natürliche Art sich anzufühlen.

Wer aber Gift gereicht hat, zeigt ein trocknes, dunkelgraues Gesicht,17 Stocken in der Rede, Schwitzen, übermäßig viel Gähnen,18 Zittern, Straucheln, umherirrenden Blick19 beim Sprechen, völlige Versunkenheit in seine Arbeit und die Unfähigkeit an seinem Platz zu bleiben.20

Deshalb sollen Männer, die sich auf die Giftkunde verstehen, und Ärzte in des Fürsten Nähe sein.

Der Arzt soll aus der Arzneikammer ein Heilmittel, das durch Kosten unverdächtig erfunden worden ist, nehmen, es durch den Auskocher und den Zerstoßer (des Heilmittels)21 und dann in eigener Person prüfen und darauf dem König reichen. Wie bei dem Heilmittel, so ist das Verfahren bei geistigem Getränk und beim Trinkwasser.

Die Barbiere und Kammerdiener sollen mit Kleidern und Händen, die rein sind vom Bad, die mit einem Siegelabdruck22 versehenen Gebrauchsgegenstände aus der Hand des Haremsaufsehers entgegennehmen und den [55] König dann damit bedienen. Die Arbeiten des Badedieners, Gliederreibers, Lagerbereiters, Wäschers und Kränzemachers sollen Sklavinnen besorgen. Oder von ihnen angeleitete kunstfertige Männer. Sie sollen Kleider und Kränze darreichen, nachdem sie sie an ihr Auge getan, und die Salben fürs Bad, die Pulver zum Abreiben und die Duftmittel fürs Bad,23 nachdem sie sie auch auf ihre Brust und ihre Arme gelegt haben. Ebenso muß es gemacht werden mit allem, was von einem anderen kommt.

Mimen (kuçīlava), sollen (vor dem König) spielen24 ohne Waffen, Feuer oder Gift dabei zu gebrauchen. Und ihre musikalischen Instrumente sollen drinnen bleiben.25 Ebenso der Schmuck von Pferden, Wagen und Elefanten.

Fuhrwerk und Reittier soll er nur besteigen, wenn ein angeerbter Diener sie leitet, und ein Schiff, nur wenn es von einem tüchtigen Schiffsführer geleitet wird und an ein anderes Schiff gebunden ist.26 Und eins, das der Gewalt des Windes preisgegeben ist, soll er nicht betreten. Am Saum des Wassers soll sich (dabei) ein Heerestrupp befinden.

In Wasser, das in Hinsicht auf Fische und Schlangen als ungefährlich befunden worden ist, soll er tauchen. Nachdem ein Lusthain auf reißende Tiere und Schlangen hin untersucht worden ist, soll er hineingehen. Um sich im Treffen eines beweglichen Zieles zu üben, soll er in einen Wildwald gehen, in welchem Jäger und Hunderudelbesitzer die Gefahr der Schädigung durch Räuber, reißende Tiere und Feinde beseitigt haben. Geführt von tüchtigen Bewaffneten mag er einen vollendeten Büßer besuchen. Zusammen mit seinem Kollegium von Ratgebern soll er den Gesandten eines Nachbarfürsten, in Kriegsrüstung und auf einem Pferde. Elefanten oder Wagen seinem [56] in Kriegsrüstung erscheinenden Heer entgegentreten. Beim Ausgehen und Heimkommen soll er auf der Hauptstraße dahingehen, an der auf beiden Seiten eine Wache aufgestellt ist und von der stockbewehrte Männer alle Waffentragenden, Büßer und Krüppel verjagt haben.27 Er tauche in kein Menschengedränge hinein. Und zu Prozessionen, Volkzusammenkünften,28 Festen und Feiern gehe er nur, wenn sie von den Anführern von Zehnergruppen29 beaufsichtigt werden.

Und wie der König durch seine Agenten (yogapurusha) die anderen (vor allem natürlich die anderen Fürsten und Länder, aber auch das eigene Volk) unter dem Daumen hält, so soll einer, der eine eigene Persönlichkeit besitzt,30 seine Person vor Gefahren von anderen schützen.

Fußnoten

1 Beide Plural, nicht Singular, wie Sham. und Jolly haben. Sonst stünde der Dual bei Kauṭ.


2 Die Parallelstelle aus dem Nītivākyām. und Gaṇ. haben apakṛityopagṛihīta. Dies ist weit besser als Sham.'s Text, hat aber den Sinn meiner Übersetzung. Wörtlich: »der (wieder) angenommen worden ist, nachdem er (dem Herrscher) Böses zugefügt hatte«. Grammatisch ist der Ausdruck zwar beanstandbar, wenigstens wenn man in apakṛitya + upagṛihīta das erste als Absolutiv nimmt, nicht aber wenn man apakṛityā »zusammen mit einer Leidzufügung, trotz –«, oder das Neutr. apakṛitya zugrunde legt.


3 Oder vielleicht eher: »unter reichlichem (oftmaligem) Kosten«, dies aber ebensowohl wegen der Vergiftungsgefahr.


4 Oder: »zeigt in Flamme und Rauch eine dunkle Bläue«. So nach Kām. VII, 16.


5 Es findet also eine Art Explosion statt. Vishayuktasya gehört wohl gewiß zu agner, und weniger wahrscheinlich wäre die Übersetzung: »das Feuer bekommt eine dunkelblaue Färbung ... und das Vergiftete (das man hineingeworfen hat) zerbirst mit einem Geräusch«. So hat es freilich der Verfasser des Šānāq verstanden. ZDMG 68, 346. Aber er scheint überhaupt willkürlich mit dem Text umzuspringen, falls ihm wirklich unser Kauṭ. vorgelegen hat.


6 Sie, besonders die Krähen, bekommen ja regelrecht ihr Teil, ehe der König ißt. So genügt er frommer Pflicht und der Sorge um das eigene kostbare Ich.


7 Klishṭa abgetragen von Kleidern Rām. V, 33, 2; 15, 47; ebenso pariklishṭa 17, 26. Kām. VII, 17 scheint es als »bös mitgenommen, zerrissen, rauh anzufassen« verstanden zu haben. Es ist dort tathāsnigdhatā zu verbinden. Ich lese āçu klisḥtasyeva und finde dies bei Gaṇ. wieder.


8 Wörtlich: »der Zustand mit Wasser daran ist ein Zustand der Unbenetztheit«, d.h. das Wasser fließt einfach ab. Oder, wie grammatisch natürlicher wäre: »es ist Wasser daran (das zusammenläuft) und doch ist es unbenetzt«, was auf dasselbe hinauskommt. Kām. VII, 17 wird freilich das aklinnatā sodakatvam von Çaṅk. dahin erklärt, daß aklinna »nicht gar gekocht« bedeute, eine mir vorläufig verdächtige Sache. Danach übersetzen dann Sham. und Jolly, und daher stammt wohl auch Gaṇ.'s gleichlautende Glosse.


9 Vielleicht eher: »von einem Überzug (einer Decke) aus heraufkochendem schwarzem Schaum«. Das bei Kauṭ. häufige kvātha heißt sonst Absud, also hier: »eines schwarzen Absudschaums«? Doch Kām. VII, 18 faßt es = kvathane »beim Kochen, beim Aufkochen«. In Zeile 12 besteht dieselbe doppelte Möglichkeit.


10 Der ganze Zusammenhang und der Sinn beweisen fast zwingend, daß draveshu statt des wohl durch das Folgende hereingekommenen dravyeshu zu lesen ist. Hat doch auch Kām. VII, 19 drave. Dravya »Schüssel« (so Jolly nach Sham's. utensils) gibt es meines Wissens gar nicht.A1

Sollte dravyeshu richtig sein, dann müßte es dasselbe bedeuten wie im folgenden, nämlich: feste Stoffe, feste Sachen.


11 Oder wohl besser: »daß sich an den Rändern des Überzuges aus Schaum Streifen nach oben ziehen« (kaum: »oben hinziehen«).A2

Nach Gaṇ. aber: »daß die Schaumdecke und, die Ränder (wohl des Gefäßes) voneinander getrennt und daß oben darauf Streifen erscheinen«, was der Ausdruck, soviel ich sehe, nicht bedeuten kann. Kām. VII, 19 dṛiçyate rājir ūrdhvā ca phenamaṇḍalam eva ca, wo also für Kauṭ. ein dvandva angenommen wird, scheint mir nicht richtig zu sein.


12 Also vor allem Gemüse, dann Früchte.


13 Nach Çaṅk. zu Kām, VII, 21 wäre utpakva = pūti stinkend.


14 Teppiche sind ja sehr gewöhnlich Tierfelle. Pakshman = Haar im Fell eines Tieres steht Çicup. I, 8. Vgl. pakshmala haarig IV, 61.


15 B, Kām. VII, 24 und Gaṇ. lesen paṅkamalopadehatā, was höchstwahrscheinlich das richtige ist. Also wohl: »sind wie mit Schlammschmutz überschmiert«. Die Inder aber betrachten Gift als brennend, und Schlangengeisterbiß verwandelt einen Baum zu Asche. So spricht doch etwas für Sham.'s, freilich in sprachlicher Hinsicht etwas sonderbaren Text.


16 D.h. ihre Brauchbarkeit, Zweckdienlichkeit (prabhāva). Vgl. Çaṅk. zu Kām. VII, 24.


17 Unangenehme heftige Gemütsbewegungen, wie Angst, Verzweiflung, Ärger, machen in Indien das Gesicht schwarz, freudige rot. Auch das Gesicht des schlechten Menschen ist schwarz, weil es vom Rauch des Feuers seiner Bosheit bedeckt ist (Kam. III, 18).


18 Oder: Gliederrecken (jṛimbhana)?


19 Oder wäre vielleicht vākyāviprekshaṇa »Nichtanschauen beim Sprechen« zu lesen (Kām. VII, 25 digvilokana, Jollys Text bāhyaviprekshaṇam)? Kaum.A3


20 Wie bei der vorhergehenden Aufzählung, so wird wohl auch hier das letzte Glied mit ca angefügt sein. Außerdem ergibt sich so ein besserer Sinn. Mir scheint also Kām. seinen Text mißverstanden zu haben, wenn er ihn umdichtet zu: svakarmaṇi svabhūmau syād anavasthānam era ca (VII, 26), obwohl an und für sich diese Auffassung möglich wäre. Nach ihr übersetzen Sham. und Jolly und erklärt auch Gaṇ. die Stelle. Vgl. 214, 19 und meine Anmerkung dort.A4


21 Schon aus dem letzten Buch des Arthaçāstra geht hervor, daß die Gift- und Heilmittel zerstoßen und, wenn man sie besonders kräftig machen wollte, ausgekocht wurden. Es ist also peshaka statt poshaka zu setzen. Kām. VII, 27 faßt beide zusammen durch tatkalpaka »die Zubereiter«. NB. Gaṇ hat peshaka. Zu pācaka vgl. vidhāpācaka 133, 13.


22 Oder: mit einem Stempel, einer Marke (mudrā). Vgl. Kām. VII, 28, 47. Es waren besondere Ämter oder Bureaus (karaṇa) dafür da, Personen und Dinge für des Königs persönlichen Bedarf zu überwachen und mit mudrās zu versehen. Vgl. die Schlußstrophe des vorigen Kapitels.


23 Wörtlich: »die in Duftmitteln bestehenden Badesachen«. Gaṇ. bietet eine ziemlich verschiedene Auffassung des Kompositums dar. Vgl. die Nachträge.A5


24 Narmayeyuḥ. Vgl. 202, 14. Nach Kām. VII, 42 wäre es transitiv: »sollen ihn belustigen«.


25 Die in diesen beiden Sätzen genannten Sachen könnten ja zu Anschlägen auf des Königs Leben benutzt werden, und ausdrücklich schreibt das Arthaçāstra vor, daß dergleichen verwendet werde bei der »Bestrafung der Feinde«. Kām. VII, 42 läßt, wie es scheint, solch gefährliches Volk gar nicht zu, sondern lauter Haremsbeamte sollen den König »sänftiglich ergötzen«.


26 Vgl. 40, 7. Da hätten wir also ein Rettungsboot! Freilich, der Text ließe sich noch natürlicher so übersetzen: »Und ein Schiff nur, wenn es von einem tüchtigen Schiffer geleitet wird. In eins, das an ein anderes Schiff gebunden oder der Gewalt des Windes preisgegeben ist, soll er nicht treten.« Da wäre es also nichts mit dem Rettungsboot. Kām. VII, 38 heißt es: »Er trete in kein Schiff, das von heftigem Wind umhergetrieben wird, das einen verdrehten (d.h. unzurechnungsfähigen, parīta, vgl. MBh. V, 88, 19), untüchtigen Schiffsführer hat oder an ein anderes Schiff gebunden ist, in keins, das gefährlich ist.« Ātura »gefährlich« scheint hier die drei genannten Mißstände zusammenzufassen. Es bedeutet auch »ungesund« (von Speisen), Rām. II, 12, 72; dann öfters (wie das mittelalterliche »krank«) schwach, hinfällig, nichtig, in Bedrängnis, demoralisiert, MBh. VII, 94, 10; angstgequält VII, 187, 22; schlecht MBh. K XII, 185, 21. Es sieht fast aus, als ob Kām. cānāptanāvikādhishṭhitām gelesen habe, und die ganze lange Reihe gleichgebauter Sätze legt diese Lesart nahe. Warum aber darf kein zweites Schifflein an das des Königs befestigt sein? Man muß sich da wohl das zweite als beladen denken. Ginge dies unter, dann könnte es leicht das des Fürsten gefährden.A6


27 Natürlich vor allem deshalb, weil die Spione und Mordbuben der altindischen Fürsten so gewöhnlich als Büßer und als Krüppel verkappt sind. Freilich bringt auch ein heiliger Bettelmönch, der einem über den Weg läuft, Unglück, wie aus mehreren Geschichten zu sehen ist, während eine Buhldirne als ânegang Glück bedeutet (Weib im altindischen Epos 201, Anm. 1). Krüppel und Kranke nur zu erblicken ist unheilvoll, wie aus der altindischen Literatur sattsam erhellt. Darum heißt es auch bei Kām., der König solle keinen kranken Diener vor seine Augen kommen lassen, außer wo Gefahr (natürlich für den Fürsten) im Verzüge sei (VII, 48 und Komm.).


28 Samāja scheint bei Kauṭ. auch religious fair zu bedeuten. Vgl. z.B. Weib im altindischen Epos 242, Anm. 2. Gleich den dort genannten religiösen Feiern ist ja nicht selten die christliche Kirchweih, die in manchen Gegenden ein Volksfest mit Jahrmarkt bildet (Rosegger, Das Volksleben in Steiermark10, S. 353ff.). Doch siehe die Nachträge.A7


29 Daçavargika decurio, der Vorgesetzte einer Soldateneinheit von Zehnen (= padika), wie mir nach der Bildungsart geboten scheint, und nicht eine Zehnergruppe selber, wie Stein glaubt (S. 83). – Das bei Kauṭ. häufige adhishṭhita bedeutet immer: »geleitet, geführt, befehligt« und nur in diesem Sinne: »beaufsichtigt, überwacht«.


30 Oder auch: »der Kluge« (ātmavant). Der Dumme ist überhaupt kein Mensch.


A1 An dravya Gefäß, Schüssel glaube ich nicht trotz A. II, 8, 18, 7 und Bühlers Anmerkung dazu. Sein sītādravyāṇi heißt einfach Ackerbausachen, daher natürlich Ackerbaugeräte. »Sachen, Geräte« gilt auch für die Āpastambastelle.


A2 Vgl. dazu Kirāt. XVII, 9, wo die »wasserziehende« Sonne ūrdhvāṃçurājīḥ hat.


A3 Immerhin könnte gerade dafür Y. II, 13ff. sprechen, wo wir eine ganz ähnliche Aufzählung der Anzeichen des Schuldigen finden. Eines davon ist vākcakshuḥ pūjayati no. Das heißt schwerlich, wie man übersetzt hat: »er erwidert nicht Rede und Blick«. Denn der Schuldige ist der Natur und jener Stelle nach nur zu eifrig im Reden. Es wird bedeuten: »Er ehrt nicht den Redeblick, das Anschauen beim Reden, läßt ihm nicht sein Recht widerfahren, erwidert ihn nicht.« Vgl. auch Kauṭ. 212, 11ff.


A4 Auch Nītiv. 94, 10–12, wo ebenfalls bāhyaviprekshaṇam steht, hat mit seinem āvegaḥ, svakarmaṇi svabhūmau cānavasthānam Kauṭ. ebenso verstanden wie Kām.


A5 Siehe Raghuv. XVI, 21 und die Erklärungen bei Nandargikar. Danach wären snānīya vor allem die beim Baden gebrauchten kosmetischen Pulver; ähnlich Gaṇ.: snāniyaṃ snāne çirasi deyaṃ cūrṇam. Da müßte es wohl heißen: »die Badesalben, Einreibemittel (oder: Abreibemittel), gepulverten Duftsachen und Badekosmetika«.


A6 So darf ja auch der snātaka, der Vedaabiturient oder brahmanische Hausherr, wie er sein soll, sein kostbares Leben nicht einem lecken oder einem gefährlichen Boot oder Schiff anvertrauen. Ā. I, 11, 32, 27; Vas. XII, 44; G. IX, 33; Vish. LXIII, 47. Daß in Altindien ein Schiff oder Schifflein, das an ein anderes gebunden ist, als verderbendrohend angesehen wurde, erhellt aus einem stehenden Vergleich im Epos. Da gehen beide zugrunde oder doch wenigstens das ans andere befestigte. Siehe MBh. II, 41, 3; XII, 26, 45; 331, 22. Mithin wäre nur die Übersetzung in der Anmerkung richtig und muß in meinem »Weib im altind. Epos« S. 137, Zeile 2 und 1 von unten übersetzt werden: »verbunden wird und zugrunde geht, wenn dieser am Ende zugrunde geht, wie ein Schifflein, das an ein anderes gefügt ist«. Von Schiffen mitgeführte Rettungsboote kannten freilich auch die alten Inder. Mookerji, Indian Shipping (d.h. A History of Indian Shipping and Maritime Activity from the Earliest Times by Radhakumud Mookerji, London 1912) S. 46.


A7 Yātrā und samāja stellt Kauṭ. auf 242, 10 zusammen, wo es sich um religiöse Festlichkeiten handelt und wo yātrā wohl ebenfalls Wallfahrt, Prozession bedeutet. Utsavasamājayātrāsu hat er 121, 13. Da kann yātrā denselben Sinn haben. Oder sollte an die jetzt besonders in Bengalen beliebten dramatischen Darstellungen gedacht sein, über die Nisikanta Chattopadhyaya in seinen Ind. Essays S. 1ff. vorzüglich berichtet? Belegen könnte ich zwar diese Bedeutung nicht. Aber prekshā und samāja werden von M. IX, 84 zusammen genannt als Gelegenheiten, zu denen eine Frau nicht gehen dürfe, während Y. I, 84 da utsava und samāja zusammenstellt, genau wie sie z.B. in Rām. II, 67, 15 zusammen erscheinen, wo der Schol. mit dem farblosen »Zusammenkunft« umschreibt. Aus der Verkoppelung bei M. und anderen scheint hervorzugehen, daß samāja etwas Ähnliches sei wie eine show oder prekshā. Unmittelbar eine öffentliche Vorführung., wahrscheinlich eine theatralische, bezeichnet es in MBh. VII, 137, 34. Nīl. gibt es mit raṅga wieder. Raṅga bedeutet auch Spiel (ist = keli oder krīḍā Kumāras. IX, 14; X, 12), dann Bühnenspiel, wie schon aus pūrvaraṅga »Vorspiel« erhellt. Das leitet auf die in den buddhistischen Schriften mehrfach erwähnten samajja, in denen Rhys Davids, Buddhist India 185 »the first steps toward a future drama« sieht. Die ersten Schritte dazu lagen damals freilich weit hinter den Indern. Ich finde aus meiner Lektüre für samajja nur angemerkt: Vinaya II S. 106, 150; IV, 185, 360; Milindap. S. 278; Sept Suttas 300 und ich habe keins dieser Bücher zur Hand. Wie schon giraggasamajja zeigt, handelt es sich um festliche Zusammenkünfte, jedenfalls mit religiösem Einschlag, aber wohl mit mancherlei Ausgelassenheiten. Man denkt sofort an das Fest zu Ehren des Berges Raivataka, das im MBh. beschrieben wird. Siehe Weib im altindischen Epos 56; 241f. Dramatische Vorführungen, wenn auch sehr primitive scheinen mit ihnen wenigstens verbunden zu sein. Siehe Buddhist India 185; Majumdar, Corp. Life 393. So dürfen wir sie vielleicht auch für die samāja bei Kauṭ. annehmen. Daß bei diesen nebenher, wie es sich für ein Volksfest geziemt, auch tüchtig und anhaltend getrunken wurde, geht aus 121, 13–14 hervor. Auch der Vedaschüler darf nicht zu samāja gehen (Ā. I, 1, 3, 13). Doch mag da, wie offenbar sonst oft, einfach eine festliche Zusammenkunft gemeint sein.

Quelle:
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben. Das Arthaçāstra des Kauṭilya. Leipzig 1926, S. 53-57.
Lizenz:
Kategorien:

Buchempfehlung

Knigge, Adolph Freiherr von

Die Reise nach Braunschweig

Die Reise nach Braunschweig

Eine Reisegruppe von vier sehr unterschiedlichen Charakteren auf dem Wege nach Braunschweig, wo der Luftschiffer Blanchard einen spektakulären Ballonflug vorführen wird. Dem schwatzhaften Pfarrer, dem trotteligen Förster, dem zahlenverliebten Amtmann und dessen langsamen Sohn widerfahren allerlei Missgeschicke, die dieser »comische Roman« facettenreich nachzeichnet.

94 Seiten, 5.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Große Erzählungen der Spätromantik

Große Erzählungen der Spätromantik

Im nach dem Wiener Kongress neugeordneten Europa entsteht seit 1815 große Literatur der Sehnsucht und der Melancholie. Die Schattenseiten der menschlichen Seele, Leidenschaft und die Hinwendung zum Religiösen sind die Themen der Spätromantik. Michael Holzinger hat elf große Erzählungen dieser Zeit zu diesem Leseband zusammengefasst.

430 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon