Elftes Kapitel (7. Gegenstand).

Die Anstellung von Geheimdienern (Die Errichtung von Spionagesammelstellen).

[17] Ist nun die Schar seiner hohen Beamten durch listige Mittel erprobt, dann soll sie1 Geheimdiener schaffen: fahrende Schüler (kāpaṭika), abgefallene Bettelmönche (udāsthita), als dörfliche Hausväter (gṛihapati), Händler und Büßer Verkappte Hinterhaltsmänner, Bravi,2 Giftmischer und Bettelnonnen.A1

Vertraut mit den Blößen anderer und zuversichtlich ist der fahrende Schüler.3 Den soll der Ratgeber durch Geld und Ehren anspornen und zu ihm sprechen: »Indem du den König und mich als einzige Autorität ansiehst, melde du uns auf der Stelle, was für Böses du auch immer bei irgend jemand wahrnimmst.«

[17] »Seiner Wanderasketenschaft abtrünnig geworden und mit Verstand und Lauterkeit begabt ist der abgefallene Bettelmönch. Er soll an der ihm für die Ausübung seines Gewerbes4 zugewiesenen Stelle, mit viel Geld und Schülern ausgerüstet, sein Werk betreiben. Und aus dem Ertrag seiner Tätigkeit soll er allen (den unter ihm stehenden) Wanderbüßern Futter, Kleidung und Wohnung schaffen. Und (allen Asketen), die einen Unterhalt begehren, möge er zuflüstern: ›Grade mit Hilfe dieses Makels5 muß unseres Königs Sache getrieben werden; und kommt die Zeit, deinen Unterhalt und Lohn zu fordern, dann stell dich nur bei mir ein.‹« Und alle diese Wanderasketen sollen dann ihre jeweilige eigene Brüderschaft dazu aufstiften.

Ein Bauer, der nichts mehr zu beißen und zu brechen hat, ist der als dörflicher Hausvater Verkappte. Er soll an der ihm zum Ackerbau angewiesenen Stelle es gerade so machen, wie der eben Genannte (d.h. soll andere herabgekommene Bauern, die nach einem Lebensunterhalt ausschauen, als Unterspione anstellen usw.)

Ein Kaufmann, der nichts mehr zu beißen und zu brechen hat und Verstand und Lauterkeit besitzt, ist der als Händler Verkappte. Er soll an der ihm zu Kaufmannsgeschäften zugewiesenen Stelle es machen wie der erstgenannte.

Ein kahler oder ein flechtentragender Asket, der nach einem Lebensunterhalt begehrt, ist der als Büßer Verkappte. Der soll in der Nähe einer Stadt, zusammen mit zahlreichen kahlen und flechtentragenden Schülern, in Zwischenräumen von einem Monat oder zweien öffentlich Gemüse oder eine Handvoll Futtergras, im Geheimen aber die Nahrung, die er gern hat, essen. Und Schüler der Händler sollen ihn mit passenden Hokuspokuskniffen verehren.6 [18] Und seine eigenen Schüler sollen verkünden: »N. N. ist ein vollendeter Heiliger, der Glück verleiht.« Und denen, die mit Wünschen für ihr Glück7 zu ihm kommen, möge er auf Grund seiner Kenntnis der Körpermerkmale und auf Grund der (heimlich gegebenen) Zeichen seiner Schüler die in ihrer Familie beschlossenen8 Geschäfte künden und geringen Gewinn, Feuersbrunst, Gefahr von Räubern, Hinrichtung von Aufrührerischen, Beschenkungen Zufriedener und Nachricht von dem, was im Ausland vorgeht. »Dies wird heute oder morgen geschehen«, oder: »Das wird der König tun«, so soll er sprechen. Und was er sagt, das sollen die Geheimdiener und die Hinterhältler bestätigen.9

Denen von ihnen (den genannten Spionen), die besonders reich mit mutig festem Wesen, Verstand und Redekraft begnadet sind, soll man Dinge, die der König vorhat und solche, die mit seinen Ratgebern in Verbindung stehen, mitteilen. Der oberste Ratgeber (mantrin) soll sich ihren Lebensunterhalt und ihre Tätigkeit eifrig angelegen sein lassen.10 Und die, die aus gutem [19] Grund erzürnt sind, soll er mit Geld und Ehren zur Ruhe bringen, die mit Unrecht Erbosten aber und die, die dem König Feindliches unternehmen, durch die »stille Strafgewalt«.11

Vom König mit Gut und Ehren bedacht, sollen sie die Lauterkeit derer in Erfahrung bringen, die vom König leben (aller Diener des Königs). Damit sind diese Spionagesammelstellen abgehandelt.12

Fußnoten

1 Oder: »er« (der König), wie man die Sache bisher verstanden hat. Sprachlich liegt doch wohl meine Auffassung näher, und ein paar Zeilen später ist es der Mantrin oder Ratgeber, der diese Spione anstellt (vgl. 19, 13–14), während 20, 12 der König selber die Wanderspione einsetzt. Es scheint mithin, als ob das Ministerkollegium oder der oberste Ratgeber die festen Spionagenzentralen unter sich habe.


2 Damit übersetze ich tīkshṇa. Sowohl der Etymologie wie dem ganzen Wesen des tīkshṇa entspricht am besten das italienische Bravo.


3 Vgl. Nītivākyāmṛita (Jolly, ZDMG 69, 374): Paramarmajñaḥ pragalbhaç chāttraḥ kārpaṭikaḥ. Dies kārpaṭika stützt meine längst vor der Bekanntschaft mit dieser Stelle gewonnene Ansicht, daß karpaṭika und kāpaṭika vertauschbar seien. Dergleichen Vögel bekamen so viel zu sehen und pfiffen wohl auch, wenn sie nicht befriedigt wurden, ihre Kunde so leicht von allen Dächern, daß kārpaṭika und marmavid sogar als Synonyma erscheinen. Siehe P.W. unter kārpaṭika.


4 Vārtā hat hier kaum seine bekannte Bedeutung: Ackerbau, Viehzucht und Handel. Diese Dinge hat der kāpaṭika wohl keinesfalls betrieben. Dem Ackerbau lag der gṛihapati (oder kṛishīvala Kām. XIII, 36) ob, dem Handel der vaidehaka; als Viehzucht ausübende Spione haben wir anderwärts regelrechte Hirten. Mit »Gewerbe« wird hier einfach das Gewerbe eines Oberspions gemeint sein. Für diese Tätigkeit bezieht der kāpaṭika reichliche Gelder von der Regierung, und diese werden mit dem »Ertrag seiner Tätigkeit« (karmaphala) gemeint sein, wohl kaum aber Gewinn aus Viehzucht, Ackerbau und Handel.


5 So verlockend auch die Lesart vesheṇa für dosheṇa sein mag, so scheint doch auch eva auf die Richtigkeit des viel schwierigeren dosheṇa hinzuweisen. Bei vesheṇaiva hat eva keinen rechten Sinn, wohl aber einen vorzüglichen bei dosheṇa. Asketen dürfen sich ja gar nicht mit solchen Dingen befassen. Diese sind Schmutz und Schmach für sie.


6 Wahrscheinlich sind Schüler, d.h. Lehrlinge der als Händler verkappten Spione gemeint. Samiddha ist mir dunkel Man könnte es als ein p. p. zu samedhayati nehmen, wie Kauṭ. siddha als p. p. zu sādhayati gebraucht, oder als Prakritismus für samṛiddha. In beiden Fällen hätten wir eine Art Synonym zu samedhā und sāmedhika unseres Textes und erhielten die Übersetzung: »sollen ihn wegen der (dem Büßer angeblich zu Gebote stehenden) glückverleihenden (oder: vollkommenen) Zaubermittel verehren«. Oder: »wegen (der schon geschehenen und wohl auch der erhofften) Begabungen mit Glücksgütern, (mit Erfolg«). Oder: »wegen der Begabungen mit vorzüglichen (vollkommenen) Dingen«.A2 Der Übersetzung im Text liegt die Konjektur saṃsiddha – zugrunde. Dieses braucht Kauṭ. 31, 31 in dem Sinne von passend, tauglich, geschickt. – Sāmedhika wäre nach Gaṇ. nur ein Zukunftskundiger (»einer der zukünftiges Glück voraus weiß«). Aber »geringer Gewinn, Feuersbrunst, Räubergefahr usw. sind doch kein Glück.«


7 Weniger wahrscheinlich: »um Glück- und Segenswünsche«. Nach Sham., Gaṇ. und anderen: »in der Hoffnung, kommendes Glück zu erfahren«. Der Heilige wäre da also nur ein Wahrsager. Das Folgende beweist zwar nicht, stützt aber immerhin diese Auffassung.A3


8 Oder: abgeschlossenen, ausgeführten.


9 Die Lesart sampādeyuḥ ist nicht kurzer Hand abzuweisen. Zwar öffentliche Hinrichtungen können die Spione nicht selber ausführen, geheime aber (tūshṇīṃdaṇḍa) gehören zu ihren Hauptaufgaben, wobei die Lockspitzel freilich nur als Mithelfer, nicht aber als wirkliche Täter erscheinen. Auch müßte ja nicht unbedingt alles Aufgezählte von ihnen verübt werden. Daß sie aber öfters Brandstiftung, räuberische Überfälle usw. ins Werk setzten, um solche Vorhersagungen in majorem gloriam regis wahr zu machen, erregt keinerlei Bedenken. Ja, da saṃvādayati auch »zusammenstimmen, (oder wahr) machen« bedeuten kann (vgl. visaṃvāda Nichteintreffen, Nichtverwirklichen, Enttäuschung, Wortbrechen), so könnte man auch übersetzen: »sollen die Geheimdiener ... wahr machen (verwirklichen, in Erfüllung bringen)«.


10 Die Sache würde klarer, wenn man diese zwei Sätze einfach umstellte. Der »Ratgeber« wäre da Subjekt der beiden Sätze (dann also: »er« statt »man«). Das Kapitel handelt ja von den »Geheimen«, und im Schlußvers haben wir wieder die Ehrung durch Geld und Auszeichnungen und zwar deutlich als Belohnung der »Geheimen«. Also wird arthamānabhyām. in Zeile 14–15 ebenfalls auf diese bezogen werden müssen. Daß der mantrin, des Fürsten Kanzler oder oberster Rat, die saṃsthās, d.h. die Leiter der Spionagezentralen anstellt, haben wir eben gehört. Daher ist es natürlich, wenn er für ihren Lebensunterhalt und ihre ganze Tätigkeit die Verantwortung hat (zu viyatate vgl. 33, 15), und ebenso natürlich wäre es, wenn er dafür Sorge trüge, daß besonders Tüchtige in den Stand gesetzt würden, Vorzügliches zu leisten. Er steckt ihnen also, wie ich die Sache verstehe, die nötigen Lichter auf. Rājabhāvya heißt auch am ungezwungendsten: »was vom König (für den König) bevorsteht, wessen man sich von ihm zu vergegenwärtigen hat,«A4 und mantrisaṃyoga »Verbindung mit den Ratgebern« oder: »das was mit ihnen zusammenhängt,« hier das, was sie raten und besonders was sie tun oder ins Werk setzen. Nach der gewöhnlichen, auch von Gaṇ. vertretenen Ansicht wäre freilich etwa so zu übersetzen: »denen von ihnen (den Befragern), die mit festem Charakter, Verstand und Redekraft (oder: Beredsamkeit [vgl. 407, 7] und Wirkenskraft) begabt sind, soll er (der Heilige), was ihnen vom König werde zuteil werden, und Verbindung (Konnexionen) mit den Ministern verkünden. Und der Ratgeber soll sich um Lebensunterhalt und Amt für solche Leute bemühen.« Das Zusammenarbeiten käme auch so zustande, aber weniger kräftig. – Anuvyāharati, das Rām. VII, 100, 33 im Sinne von besprechen, beschwören (ein Übel) steht, bedeutet MBh. XII, 318, 13 sagen, reden. Vgl. auch Kauṭ. 25, 14 und anuvadati prophezeien Kalāvilāsa IX, 5.


11 Mir scheint also, daß auch in diesem Satz von den »Geheimen« die Rede ist. Daß diese dunkeln Ehrenmänner in keiner Weise »treue Diener ihres Herrn« waren, ist von vornherein klar und erhellt auch aus dem Arthaçāstra.


12 Saṃsthās ist hier nicht vom maskul. saṃstha »Spion mit festem Wirkensgebiet«, obwohl auch Çaṅk. zu Kām. XIII, 35 es so auffaßt. Gerade im Çloka vorher gebraucht es ja Kām. selber als fem. Wie sonst bei Kauṭilya bedeutet das Wort eben Sammelstelle, Zentrale. Bei Kām. XII, 35 heißen die Leiter dieses Bureaus: vaṇig, kṛishīvalo, liṅgī, bhikshuko, 'dhyāpakas tathā. Den »fahrenden Schüler« macht er also zum »Lehrer«. Diese Fünf sind Stipendiaten des Staates (dattadāya), die einen gemächlichen Standort haben (sukhāçaya Kām. XIII, 36). Sein feuriges Loblied auf die Spione oder doch auf ihre Bedeutung steht ganz im Einklang mit den landläufigen altindischen Anschauungen. Er sagt: Sie sind des Fürsten in der Ferne weilendes Auge; mit diesem Auge sieht er, auch wenn er schläft. Schläft er aber, ohne daß dieses Auge für ihn wacht, ohne daß er durch seine Spione alles, was unter seinen eigenen Leuten und denen des Feindes im Gang ist, wahrnimmt, während dagegen seine Widersacher wachen, dann wacht er nicht wieder auf – den Sorglosen ereilt das Verderben. Wie die Sonne mit ihren Feuerstrahlen, wie der Wind mit seiner immer regen Bewegung die ganze Erde, so durchdringt sie der Fürst mit seinen Spionen, die die ganze Menschheit erfüllen. (Statt lokasammata wäre weit besser lokasammita »kommensurabel mit der Menschenwelt« XIII, 30). Der Fürst, der nicht mit diesem Auge dahingeht, der stürzt auch auf ebener Straße vom Wege ab; denn er ist blind. Die Spione sind für ihn dasselbe wie der Opferleitfaden für den Priester.


Aufsaugend alles, was die Leute denken,

Gleichwie der Sonnenstrahl das Naß der Erde,

Vertraut mit Künsten viel und Wissenschaften,

In mancherlei Verkappung gehn die Späher.


Kām. XIII, 26ff.


A1 Der abtrünnig gewordene Asket muß Ms zum Tode Sklave des Königs sein und kann nie frei werden noch sein Verbrechen sühnen. Nār. V, 35; Vish. V, 152; Y. II, 183. Zwei sind durch ihre eigene Tat Caṇḍāla geworden, weit hinausgestoßen von der anständigen Gesellschaft: wer vom Stande des Bettelmönchs in die Welt zurückkehrt und wer in eitlem Sinne Asket geworden ist (vṛithā pravrajita, d.h. in einem Ketzerorden, wie Jolly meint, aber wohl eher: zu Unrecht, weil er nämlich ein Çūdra ist, oder weil er seine übrigen Pflichten noch nicht erfüllt hat u. dgl. mehr). Quotations from Nārada p. 265. So werden denn auch am Ende des Uddālakajātaka (IV, 298ff.) die falschen Asketen gezwungen, ihren Stand aufzugeben und in den Dienst des Königs zu treten. Eine besonders lange und interessante Reihe von Spionen und »Geheimen« hat Nītiv. 54. Da werden z.B. auch genannt: Der Spielhaushalter (akshaçālika, nach 23, 2–3 einer der elf Landschäden, als deren erster der Spion aufmarschiert), der yamapaṭṭika, der Schlangengaukler, der Schenkwirt, der Schattenspieler (çaubhika), der Dieb oder Räuber, der Hurenkuppler (viṭa etwa: Hetärenschranze), der Hanswurst (vidūshaka etwa: »Heruntermacher« »Verdreher« Spaßmacher), der Lehrer der Liebeskunst (pīṭhamarda etwa: Wanderlehrer der Lebewelt); Sänger, Tänzer, Musikspieler, in Kauṭ. 408, 12–14 genannte und andere.


A2 Samiddha mag aber sehr wohl von idh, indh kommen. Siehe das PW. unter iddha. Dies bedeutet nämlich: flammend, glänzend, herrlich. MBh. V, 72, 66; Kirāt. I, 22; II, 59. vgl. iddhaṃ tapas MBh. VII, 71, 16, wo sowohl »brennend« wie »gewaltig« beabsichtigt zu sein scheint. Also ist wohl »wegen der Begabung mit vorzüglichen Dingen« das Richtige. Damit stimmt Gaṇ.: samiddhaiḥ samṛiddhaiḥ yogaiḥ ishṭārthalābhaiḥ.


A3 Gegen sie spricht samiddhayogair in 19, 6.


A4 Dies bhāvya haben wir wohl auch bei Bṛ. VIII, 14 in sarvabhāvyavivarjita unantastbar durch alles, was man erwarten mag, alles, wessen man sich versehen mag, nämlich von der Zukunft, vor allem aber von Fürstenwillkür; königlichen Eingriffen nicht preisgegeben.

Quelle:
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben. Das Arthaçāstra des Kauṭilya. Leipzig 1926, S. 17-20.
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