Zwölftes Kapitel (8. Gegenstand).

Vorschriften betreffs der Geheimdiener.

[20] Und Männer, die zusammenhanglos (ohne Verwandte und wohl auch ohne sonstigen Halt und eigentlichen Beruf im Leben) dastehen1 und doch unbedingt erhalten werden müssen, die studieren die Kunde von glücklichen und unglücklichen Anzeichen, die Wissenschaft der körperlichen Merkmale, die Geisterwissenschaft,2 die Gauklerkünste, die Lebensnorm der vier Lebensabschnitte, [20] die Vorzeichen und den »innern Kreis«3 oder die Wissenschaften vom Umgang mit den Menschen4 und werden so »Hinterhältler«.

Die, die als Helden im Lande (oder: unter den Leuten) das eigene Leben aufs Spiel setzen und um Geld gegen Elefant oder Raubtier5 kämpfen, geben Bravi (tīkshṇa) ab.

Solche, die sogar gegen ihre Verwandten lieblos sind, grausam und träge, nimmt man als Giftmischer.

Eine Wandernonne oder eine nach einem Lebensunterhalt begehrende arme Witwe, keck und im Harem geehrt, soll in die Familien der hohen Würdenträger gehen. Dasselbe gilt von den Kahlen (muṇḍā) und den liederlichen Frauen (vṛishalī).

Dies sind die herumziehenden Spione.

Die soll der König in seinem eigenen Gebiete, indem sie sich den Schein einer vertrauenswürdigen Landesherkunft, Tracht, Kunst, Sprache und Familie zunutze machen, bei dem Ratgeber, dem Hauspriester, dem Feldmarschall, dem Kronprinzen, dem Obertürhüter, dem Oberharemswächter, dem Chef des Pionierwesens,6 dem Obereinnehmer, dem Schatzhausverwalter, dem Oberpolizeirichter,7 dem »Führer«,8 dem Oberaufseher des Stadtwesens,9 dem Oberaufseher über die Verarbeitungswerkstätten (kārmāntika), dem Aufseher über das Rätekollegium, dem daṇḍapāla,10 dem Festungshüter, dem Grenzhüter [21] und dem Oberwaldhauptmann11 herumspionieren lassen, was ihre treue Hingebung, ihre Tüchtigkeit und ihren Eifer anlangt.12

Die Spionagekunde vom äußeren Leben der Genannten sollen Bravi einziehen, die bei ihnen Sonnenschirm, Wasserkrug, Fächer, Schuhe, Sessel, Wagen und Reittier besorgen."13

Dieses Ausspionierte sollen die Hinterhältler in den Spionagezentralen einberichten.

Die Suppenbereiter, Köche, Bader, Gliederreiber, Lagerbereiter, Barbiere, Kammerdiener und Wasserreicher, die als Giftmischer dienen,14 und die, die in der Truggestalt von Buckligen, Zwergen, Waldmännchen (kirāta), Stummen, Tauben und Blödsinnigen, wie nicht minder die, die als Schauspieler, Tänzer, Sänger, Musikanten, Vortragskünstler (vāgjīvana) und Mimen erscheinen, und dazu die Frauen sollen die Spionagekunde über das intime Leben einziehen. Diese Spionagekunde sollen die Bettelnonnen bei den Spionagezentralen einberichten.

Die Schüler der seßhaften Spione15 sollen die Übermittlung ihrer Spionagennachrichten durch Zeichen und schriftlich besorgen. Und die »Seßhaften« und diese (eben behandelten Wanderspione) sollen einander nicht kennen.

Wo keine Bettelnonnen eingelassen werden, da sollen die (als Spione dienenden) Türsteher die Reihe entlang, die, die sich als Mutter und Vater (von Palastdienern usw.) aufspielen, Kunsthandwerkerinnen, Mimen oder Sklavinnen16 mit Hilfe von Gesang, Vorlesung, musikalischem Spiel, Geräten, Geheimschrift und Zeichen die erspionierte Kunde hinausbefördern.17 Oder sie mögen in versteckter Weise hinausgehen, indem sie ein langandauerndes [22] Leiden, Wahnsinn oder ein Feuer, eine Vergiftung oder eine Leibesentleerung vorgeben.18

Wenn drei Spione eine übereinstimmende Aussage machen, dann verdienen sie Glauben. Wenn sie in einem fort versagen,19 dann die »stille Strafe« oder Entfernung aus dem Amte.

Die in dem Buche »Ausreutung der Dornen« genannten Beschleicher (apasarpa »Spione«) sollen bei den Feinden Entlohnung und Wohnung haben.20 Wenn sie im Dienste des Spionagewesens hin und her reisen (zwischen zwei Höfen), dann erhalten sie Lohn von beiden Seiten.21

Nachdem der König ihre Söhne und ihre Frauen (als Geiseln) in Gewahrsam genommen hat, stelle er solche von beiden Seiten Besoldete an. Und diese betrachte er als vom Feinde Verwendete und erkunde ihre Lauterkeit durch Leute ihrer Art.

So soll er beim Feinde und beim Freunde und beim »Mittelfürsten« (madhyama) Spione hinsäen, ebenso beim »Unbeteiligten« (udāsīna, dem Neutralen) und bei den achtzehn »Leitern« der Genannten.22

Spione in deren inneren Gemächern sind: Bucklige, Zwerge, Eunuchen, kunstausübende Frauen, Stumme und die verschiedenen Mlecchaarten.

In den Burgen (d.h. Städten) wirken die Händler als seßhafte Spione, in der Nähe von Burgen die vollendet heiligen Büßer, [23] draußen im Reiche23 die »Bauern« und die abgefallenen Asketen, an der Grenze des Reiches die in Viehhürden Wohnenden (die Viehhirten).

Im Walde sollen Waldbewohner angestellt werden, Mönche, Waldmenschen usw., alles rasche Leute, die die Aufgabe haben, zu erfahren, was bei den Feinden vorgeht – ganze Ketten von Spionen.

Und die Spione von solcher Art, die der Feind angestellt hat, sollen von Leuten ebenderselben Art entdeckt werden: die Überbringer des Ausspionierten und die »Seßhaften« und die »Geheimen«, die nicht als Geheime gelten.24

Männer, deren Treue als unerschütterlich offenbart worden ist durch die aus Anlaß ihrer Geschäfte ihnen genahten Leute von der Partei derer, die sich zum Feinde hinüberziehen lassen, soll er als Hauptspione an den Grenzen wohnen lassen, um die vom Feinde gesandten Beschleicher zu erkunden.25

Fußnoten

1 Shamasastris ye cāpy asambandhino ist entschieden besser als Gaṇapatisastris ye cāsya sambandhino.


2 Nach Gaṇ. ist jambhavidyā die Zauberkunst, andere zu behexen und zu willenlosem Gehorsam zu zwingen und sich selber unsichtbar zu machen (vaçīkaraṇāntardhānavidyā). Wichtig wäre jedenfalls auch dabei die Macht über die Geisterwesen.


3 Antarcakra ist in Varāhamihiras Bṛihatsaṃhitā t. t. beim Vogelflug, danach wohl Gaṇ. »Weissagen aus dem Vogelflug«. Jolly gibt: »Das, was zu den 32 Zwischenräumen der Windrose gehört.« Aber es könnte wohl die mystischen Kreise der tantrischen oder anderer geheimen Wissenschaften bezeichnen. Nimitta wäre nach Gaṇ. das Wahrsagen aus den Lauten der Rebhühner, aus einem (wohl mit Wasser) gefüllten Topf (vgl. z.B. Kalāvil. IX, 17) usw.


4 Oder vielleicht: »gesellschaftliche Künste« (saṃsargavidyā).


5 Nach Sham, Tiger. Aber vyāla bezeichnet auch bei Kauṭ. meistens nur ein Raubtier oder ein reißendes Tier. Freilich scheint manchmal wirklich der Tiger gemeint zu sein. Da Kauṭ. auch = eva gebraucht (z.B. wohl 249, 4; 253, 11; 267, 11, 13; 322, 12), so wäre wahrscheinlich ebenfalls möglich: »sogar gegen einen tückischen Elefanten«.


6 So nennt Stein den Praçāstar (S. 15, 7ff., bes. 160). Sonst übersetze ich das Wort wörtlich mit »Leiter«.


7 Vgl. Stein 198, 200.


8 Nāyaka, nach Stein »General«, was aber auch nicht recht paßt. »Obereinnehmer« ziehe ich Steins »Finanzminister« (samāhartar) vor. Es ist der Oberverwalter des Staatshaushaltes.


9 Oder: des Städtewesens (pauravyāvahārika Vorsteher des städtischen Handels und Wandels). Ob er nur über die Residenzstadt, die Hauptstadt, oder über das ganze Städtewesen des Reiches gesetzt war, ist nicht mit Bestimmtheit zu sagen. Überragende Wichtigkeit hat bei Kauṭilya ja nur die Königsstadt.


10 D.h. »Hüter des Heers« oder »Hüter der Strafgewalt«. Ob es ein Militärbeamter (Sham. commissary-general) ist oder ein Oberleiter des Strafgerichtswesens, wie Jolly denkt, wäre also zweifelhaft. Da der pradeshṭar aber nicht ein beliebiger Strafrichter, sondern deren Oberhaupt sein muß, so wäre der »Oberleiter des Strafgerichtswesens« damit schon besorgt und aufgehoben. Ob das ebenfalls unklare daṇḍin Tantrākhy. ed. Hertel p. 109 eher auf einen Gerichtsbeamten deutet, ist unsicher. So scheint mir Sham.'s Auffassung den Vorzug zu verdienen und etwa der General-Proviantmeister gemeint zu sein.A1


11 Der āṭavika, sonst der Häuptling eines Waldstammes, wäre also hier ein Oberaufseher über alle Waldstämme, ein »Waldgraf«.


12 Die hier genannten 18 hohen Würdenträger sind die S. 21, 18 erwähnten 18 tīrtha (»Leiter«) des Fürsten. Vgl. Hillebrandt, Über d. Kauṭ. S. 18f.; Zum altind. Königsrecht ZDMG 46, Anm. 2. Kām. XIII, 37 heißen sie »wichtige Männer« (vivakshita). Vgl. dort Çaṅk.'s Glosse. Am genauesten mit unserer Liste stimmt Tantrākhy. ed. Hertel S. 109.A2


13 Cāra bedeutet bei Kauṭ. Spionage, Spionagedienst und noch häufiger das Ausspionierte (z.B. 20, 16, 18; 21, 3, 5, 9; 31, 6; 125, 18; 246, 14). Ebenso MBh. XII, 107, 24. Falle, Schlinge heißt cāra 350, 16. Erwähnt sei hier auch cārabhūmi, wohl eine Person, die von geheimen Abgesandten des Feindes bestochen ist und den Fürsten heimlich umbringen soll (MBh. XII, 120, 14).A3


14 Vgl. die Giftmischerliste Kām. XIII, 47ff., wo noch mehrere andere genannt sind.


15 Der saṃstha, d.h. der fünf im vorigen Kapitel genannten: des fahrenden Schülers, des abgefallenen Asketen, des bäuerlichen Hausvaters, des Händlers und des Büßers, die ja alle Sammelstellen für die Spionage einrichten müssen. Hier und in der folgenden Zeile wäre zwar auch saṃsthā »Spionagebureau« möglich, aber nicht wahrscheinlich. Vgl. Mudrār. 9, 5.


16 Hier »Lustdirnen« (dāsī)?


17 Daß die Spione und Meuchelmörder das Hereinbringen und Wegtragen von allerhand Geräten dazu benutzen, nicht aufzufallen, keine Aufmerksamkeit zu erregen, kommt ja bei Kauṭilya und auch sonst wiederholt vor. Hier aber ist offenbar an eine vorher verabredete Verständigung mit Hilfe von Geräten und Behältern verschiedener Sachen (bhāṇḍa) zu denken. Vielleicht also besser: »Mit Hilfe von Geräten für Gesang, Vorlesung und Musik, von Geheimschrift und Zeichen.« Vgl. Kām. XIII, 46 f.


18 Rasavisarga könnte auch heißen: »mit Hilfe der Verschüttung einer Flüssigkeit« (die natürlich rasch aufgewischt werden müßte und mit Absicht verschüttet worden wäre). Recht wunderlich ist die Auffassung Sham.'s, Jolly's und Gaṇ.'s, wonach es hieße: »indem sie ein Feuer anlegen oder jemand Gift eingeben (beibringen)«.


19 Vinipāta vgl. engl. »to fall down« und Kauṭ. 28, 16–17; 115, 17 wo es Fehlschlag heißt. Man könnte auch sagen: »wenn sie ihrer Pflicht nicht genügen«, ja im Einklang mit dem oft euphemistischen Diplomatenstil des Arthaçāstra: »wenn sie was anstellen, wenn man Unglück mit ihnen hat«, d.h. natürlich besonders: wenn sie Verrat üben oder wenn durch sie etwas auskommt usw.


20 Sie treten beim Feinde in Dienst. Das betr. Buch ist das vierte.


21 Nach der Lesart des Textes würden die Genannten zur Ausschnüffelung beim Feinde verwendet und zugleich dazu, die Räuber und die räuberischen Waldstämme im Reich ihres Herrn, die dazu noch oft mit dem Feinde zusammenarbeiten, auszukundschaften und ans Messer zu liefern. Wir hören ja öfters im Arthaçāstra, daß die Spione sich mit Räubern als deren Genossen verbinden, um sie zu verderben. Auch dann bekämen sie Sold von beiden Seiten. Wörtlich hieße es da: »Ein Zusammenkommen (von Verrichtungen oder Aufgaben) gibts um der Räuber willen. Diese erhalten Lohn von beiden Seiten.« Sonderbar aber bleibt diese Lesart doch. So wird man Gaṇapatis Text zugrunde legen müssen. Freilich sein sampātaniçcārārtham ist verkehrt und noch verkehrter die Erklärung des gelehrten und hochverdienstlichen Herausgebers. Man muß lesen: sampātinaç cārārthaṃ ta ubhayavetanāḥ. Sampatati »reisen«, »herüber- und hinübergehen« das auch sonst vorkommt, hat Kauṭ. 126, 7. Vgl. auch MBh. XII, 321, 22 und sampātin Kauṭ. 145, 7.


22 Von diesen 18 tīrtha oder leitenden Männern im altindischen Staate ist eben geredet worden. Tīrtha bezeichnet zunächst ein Mittel zum Hinab- oder Hinaufsteigen, bes. eine Treppenflucht hinab zu einem Wasser, dann eine Furt usw. Das Wort »Leiter« habe ich wegen des Doppelsinns gewählt.


23 Rāshṭra wird gebraucht wie unser »draußen im Reich«. Gegensatz ist die Hauptstadt. Es bezeichnet also das »Land« (das Bauerngebiet). Statt »seßhafte Spione« wäre auch hier »Spionagenzentralen« möglich.


24 Als solche »Geheime«, die unter einem ganz anderen Namen, sogar unter einem nomen apud omnes nationes sanctum inviolatumque (Caesar, Bell. Gall. III, 9) gehen, aber dabei gehörig Spionen- und Mordbubendienste leisten sollen, wären aus Kauṭilya vor allem die Gesandten (dūta) zu nennen. Kām. XIII, 33 sagt ausdrücklich: »der Gesandte ist ein ›öffentlicher‹ Spion«, und Çicupālav. XVII, 5 heißt der dūta des 16. Kapitels spaça.


25 Oder: »Männer, die als unbearbeitbar erprobt worden sind durch die Mittel des Werkes (der Erprobung), wie diese bei (oder von) der Partei der Bearbeitbaren angewendet werden, soll er als Hauptspione usw.« Mit kāryahetubhiḥ vgl. da kārye 18, 1. Kṛityapakshīya ist sonst einer, der der Partei der Bearbeitbaren angehört. Siehe gleich 25, 5. Sachlich und sprachlich höchst sonderbar ist die Übersetzung von Sham. und noch sonderbarer, daß Stein (S. 173) und Jolly sie mit Haut und Haar übernehmen. Kṛitya bearbeitbar, d.h. zum Abfall bewegbar heißen die Verführbaren, die sich zur Partei des Feindes hinüberziehen lassen, und akṛitya die Unbearbeitbaren, die Getreuen. Daß die Spione in beständige Berührung mit verräterischen Elementen kommen, liegt in der Natur der Sache und ist ihnen Pflicht und Daseinsgrund. Ebenso selbstverständlich ist es, daß sie nicht immer gegen Verrat an ihrem Herrn gefeit sind. An den Grenzen und als Gegenarbeiter gegen die Spione des Feindes werden da natürlicher Weise die Erprobten (darçita) verwendet. »Chiefs« oder »Führer« bedeutet also mukhya auch hier, aber solche unter den »Geheimen«.


A1 Er ist höchstwahrscheinlich der »Oberaufseher über die Verabreichung von Lebensunterhalt und Löhnung« im Komm, zu Rām. II, 100, 36. Wegen der tīrtha s. auch Law, Aspects 84ff. Über den purohita gibt er in 38ff. ein ganzes Kap.


A2 Die vom Komm, zu Raghuv. XVII, 68 zitierten Nītiçāstraverse von den 18 tīrtha gibt Nīl. auch zu MBh. I, 140, 64.


A3 Cāra Spionage haben wir auch in MBh. I, 140, 63; XII, 58, 5; 59, 34; 140, 40. MBh. I, 140, 63–65 heißt es: »Der Spionagedienst soll gut eingerichtet werden bei ihm selber und beim Feind. Ketzer, Bettelmönche (tāpasa) usw. soll er in den Reichen der anderen anstellen. In öffentlichen Gärten, an Vergnügensorten (vihāreshu) und in Göttertempeln, in Trinkstuben, auf den Straßen sowie auch bei allen tīrtha, auf den öffentlichen Plätzen (catvareshu), bei den Brunnen, auf den Bergen und in den Wäldern, bei allen Volkszusammenkünften (samavāyeshu) und bei den Flüssen soll er sie umherschweifen machen« (vicārayet, vgl. neben dem PW. z.B. auch Rām. VI, 30, 7ff. Oder: soll durch sie ausforschen, ausspionieren lassen). Tīrtha versteht Nīl. im Sinne der 18 tīrtha des Fürsten. Dem Zusammenhang nach aber kann es wohl nur Bade- oder Wallfahrtsorte bedeuten. Auch die Ortsansässigen und besonders die Priester daselbst werden sich gerne zu dem unsauberen Dienste hergegeben haben. Wenigstens behauptet Nītiv. 106, 4-6: »Der Götter Eigentum nicht antasten ist bei solchen, die an heiligen Stätten wohnen (tīrthopavāsin), so unmöglich wie Mitleid bei fleischfressenden Tieren oder Angst vor dem Bösen bei denen, die vom guten Wandel abgefallen sind. Gottlosigkeit, übergroße Härte und betrügerisches Wesen sind meistens die Natur derer, die an heiligen Stätten wohnen.«

Quelle:
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben. Das Arthaçāstra des Kauṭilya. Leipzig 1926, S. 20-24.
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