Fünfzehntes Kapitel (33. Gegenstand).

Der Aufseher des Mundvorratshauses.

[137] Der Aufseher des Mundvorratshauses (koshṭhāgāra) soll sich Kunde verschaffen über die königlichen Domänen, das »Reich«, den Handelsabsatz, den Tauschhandel, das requirierte Getreide, das zu Schuldenzwecken requirierte Getreide, die an Stelle von Steuern verrichtete Arbeit, das anderswoher Gekommene, das durch die Kosten Anheimgefallene und den »Hinzutritt«.

Die vom Aufseher der königlichen Domänen gebrachten Feldfrüchte aller Art fallen unter »Domänen« (sītā).

Die in Bausch und Bogen auferlegte Gesamtsteuer (eines Dorfes), der Sechste (d.h. vor allem der als Königsanteil geltende sechste Teil aller Bodenerzeugisse), der Proviant für das Heer, die Spende (bali), die Jahressteuer, die Übersteuer,1 die Nebenabgaben, die Verlustgebühr, Geschenke und Kornkammersteuer2 – das fällt unter »Reich« (d.h. unter die Einnahmen vom »Reiche draußen«).

[138] Für Getreide eingenommenes Geld, für das Schatzhaus Herausgenommenes,3 und was eingefordert wird für das auf Zinsen Ausgeliehene, das fällt unter Kauf und Verkauf.4

Austausch von Feldfrüchten aller Art (mit Gewinn) durch Verschiedenheit des Wertes ist Tauschhandel (parivartaka).5

Die anderswie erfolgende Requisition von Feldfrüchten ist prāmityaka. Ebendieselbe zu dem Zwecke, Schulden zu bezahlen ist āpamityaka.6

Die Arbeiten des Stoßens (bes. von Reis zum Zweck der Enthülsung), des Polierens,7 des Grützemachens, des Sauertranksbereitens und des Mahlens, denen, die daraus einen Beruf machen, auferlegt, und die den Schafhirten und Ölmüllern auferlegte Auspressung von Öl und Herstellung von Zucker aus Zuckerrohr8 ist an Stelle von Steuern verrichtete Arbeit (siṃhanikā, andere Lesarten saṃhanikā und saṃhatikā).

[139] Verlorenes und Vergessenes (das dann dem König zufällt) und anderes9 ist das anderswoher Gekommene (anyajāta).

Erkrankung durch Bankerott und der Rest eines mittendrin stecken gebliebenen Unternehmens ergibt das um die Kosten Anheimgefallene.

Der Unterschied von Maß und Gewicht, die Füllung der Hand, die Aufhäufung, die Vergütungsgebühr (vyājī), Übriggebliebenes (nicht Verbrauchtes) und Selbsterworbenes ist »Hinzutritt« (upasthāna).10

Was Getreide, Fette, Zuckerarten (kshāra) und Salze anlangt, so werden wir von der Vorschrift für Getreide bei Gelegenheit des Aufsehers der königlichen Domänen reden.

Fette sind: Schmelzbutter, Sesamöl, Schmalz (vasā)A1 und Mark.

Die Gruppe der Formen des Zuckers umfaßt: eingedämpften Zuckerrohrsaft, Melasse, Weichzucker,11 Brockenzucker (khaṇḍa) und Grießzucker (çarkarā).A2

[140] Die Gruppe der Salze umfaßt: Salz von Sindh, Salz vom Meere, Natronsalz (biḍa oder viḍa),12 Ätzkali,13 Sauvarcalā14 und Salz aus Salzquellen.15

Bienenhonig und Traubensaft ist »Süßes« (madhu).

Die Formen des Sauertranks (çukta) kommen so zustande: irgend eines der folgenden: Zuckerrohrsaft, Melasse, Honig (madhu), eingedämpfter Zuckersaft, Saft von der Frucht des Jambubaumes (rose apple tree, Eugenia jambolana) und des Brotfruchtbaumes wird mit einem Absud von der Pflanze »Bockshorn« (meshaçṛiṅgī, Odina pennata) und von Pfeffer übergossen und einen Monat, sechs Monate oder ein Jahr lang stehen lassen und entweder mit einem Beiguß vom Saft des cirbhitaA3 (eine Gurkenart), des urvāruka (nach d. PW eine Kürbisart, nach Monier-Williams die Gurke Cucumis usitatissimus), der Zuckerrohrwurzel, der Mangofrucht oder der Myrobalane oder unvermischt (getrunken).

Die verschiedenen Arten der sauren Fruchtsäfte kommen vom vṛikshāmla,16 vom karamarda,17 vom Mango, von der Myrobalanenfrucht,18 von der Zitrone, von der Brustbeere, von Zizyphus Jujuba, von der Frucht des Judendorns.19 vom parūshaka20 usw.

Die Arten des Sauersaftes, den man durch Ablaufen gewinnt (dravāmla) kommen von saurer Milch, saurem Getreideschleim usw.

Zur Gruppe der scharfen Sachen gehört: langer Pfeffer (pippalī), schwarzer Pfeffer (marīca), Ingwer, Kümmel, kirātatikta (ein bitterer Enzian), weißer Senf, Koriander, coraka (nach Monier-Williams Trigonella corniculata), damanaka (Artemisia indica), Majoran, çighru-Wurzel21 u. dgl. mehr.A4

[141] Getrockneter Fisch, getrocknetes Fleisch, Knollen, Wurzeln, Früchte, Gemüse usw., das alles fällt unter den Begriff Gemüse (çāka).

Von dem (von all dem Genannten) soll er die Hälfte aufbewahren für den Fall von Unglück der Landleute. Die Hälfte soll er verwenden. Und durch Neues soll er das Alte ersetzen.

Zunahme und Abnahme und die Größe des erzeugten Vorrats22 von Getreide, das gestoßen, zerrieben, gemahlen und geröstet worden ist, und dessen, das man durch Einweichen und dann durch Trocknen her gerichtet hat,23 soll er beaugenscheinigen.

Die Hälfte (der ganzen Frucht, wie sie geerntet wird) ist wertvoller Teil bei kodrava (Paspalum scrobiculatum, einer von den Armen gegessenen Getreideart) und vrīhi-Reis; um ein Achtel weniger bei çāli-Reis; um ein Drittel weniger bei Phaseolus trilobus;24 die Hälfte ist wertvoller Teil bei priyaṅgu (Hirse), und ein Neuntel beträgt die Zunahme.25 Ebenso verhält sich Edelhirse, wie nicht minder Gerste und Weizen, wenn sie zerstoßen werden. Sesam, Gerste, mudga- und māsha-Bohnen (d.h. die Frucht von Phaseolus Mungo und von Phaseolus radiatus, verhalten sich ebenso), wenn sie zerrieben (geschroten oder gemahlen) werden. Um ein Fünftel nehmen dabei Weizen und grob zerstoßene Gerste (saktu) zu. Um ein Viertel weniger Erbsenmehl gibt es von kalāya-Erbsen, um ein halbes Viertel weniger von mudga- und von māsha-Bohnen. Die Hälfte ist wertvoller Teil bei çaibya, um ein Drittel weniger bei Linsen.26

[142] Rohes Mehl und durch Dämpfen aufgetriebenes Korn27 wird einundeinhalbmal soviel (durch die Zubereitung), zweimal soviel die Gerstenknödel,28 ebenso pulūka und Mehl, wenn es zubereitet wird.29

Korn von kodrava (Paspalum scrobiculatum), Phaseolus trilobus, Edelhirse30 und gewöhnlicher Hirse (priyaṅgu) wird, als Speise gekocht, das Dreifache, vrīhi-Reis das Vierfache, çāli-Reis das Fünffache.

Anderes Speisekorn wird,A5 wenn eingeweicht, zweimal so groß, zweiundeinhalbmal,31 wenn es austreibt.

Werden die Kornarten geröstet, dann nehmen sie um ein Fünftel zu, kalayā-Erbsen werden doppelt so groß, ebenso geröstete Reis- und Gerstenkörner.

Ein Sechstel ist Öl bei Leinsamen; bei den Früchten des Nimba,32 des kuça,33 des Mangobaumes und der Feronia elephantum ein Fünftel; ein Viertel machen aus die Öle von Sesam, kusumbha, madhūka und ingudī.34

Von 5 pala Baumwolle und Flachs gibt es 1 pala Faden.35

Von 5 drona çāli-Reis ergibt es 12 āḍhaka36 reine Reiskörner (geeignet) zu Speise für junge Elefanten, 11 āḍhaka für tückische Elefanten, 10 für[143] Reitelefanten, 9 für Kriegselefanten, 8 für Fußsoldaten, 7 für Offiziere, 6 für Königinnen und Prinzen, 5 für die Könige.37

Ein prastha ganzer, reiner Reiskörner,38 ein Viertel soviel Brühe (sūpa), ein Sechzehntel soviel Salzbeigabe wie Brühe und ein Viertel soviel Schmelzbutter oder Sesamöl, ist die Mahlzeit eines Ārya. Ein Sechstel von einem prastha Brühe und halb soviel Fett (d.h. Sesamöl oder Schmelzbutter) für die Niedrigstehenden. Ein Viertel weniger (vom Ganzen) für die Frauen. Die Hälfte für Kinder.A6

Zu 20 pala Fleisch braucht es ein halbes kuḍumba Fett (sneha), eine Salzbeigabe von 1 pala, eine Zuckerzugabe von 1 pala, eine Gewürzzutat von 2 dharaṇa und ein halbes prastha saure Milch.A7

Damit ist auch das Weitere (d.h. wohl die Zubereitung einer größeren Menge) erklärt.

Zu Gemüse einundeinhalbmal soviel; sind sie trocken, doppelt soviel; und genau dieselbe Zugabe.39

[144] Für Pferde und Elefanten werden wir den Futterzusatz (vidhā) angeben im Kapitel von ihren Aufsehern.

Für Stiere ein droṇa Bohnen (māsha, Phaseolus radiatus) oder Gerste, beides halbgar gedämpft; im übrigen die Ration der Pferde.40 Als Besonderheit (ist für die Stiere zu merken) eine tulā Ölkuchen41 oder 10 āḍhaka innere und äußere Kornhülsen.42

Das Doppelte für Büffel und Kamele.

Ein halbes droṇa für Esel, gefleckte und rote Antilopen. Ein āḍhaka für schwarze Antilopen und Gazellen (kuraṅga). Ein halbes āḍhaka für Ziegen, Widder und Eber, oder zweimal soviel innere und äußere Reishülsen. Ein prastha Reismus für Hunde. Ein halbes prastha für Schwäne (haṃsa), Brachvögel und Pfauen. Daraus möge er den Schluß ziehen, was die übrigen Nutzwildtiere (mṛigapaçu), Haustiere und Raubtiere auf eine Mahlzeit brauchen.43

Die (vom Kochen übrigbleibenden) Kohlen und die äußeren rauhen Reishülsen (tusha) möge er für Metallwerkstätten und Mauermörtel wegbringen lassen. Die feinen, inneren Hülsen (kaṇikā) für die Sklaven, Arbeiter und Brühebereiter. Was sonst noch da ist (wie Asche und anderer Abfall), möge er den Händlern mit gekochtem Reis und den Küchenverkäufern überlassen.

Gerät zum Wägen und Messen, Mühlstein, Stößel, Mörser, Vorrichtung zum Stoßen und Polieren,44 Fächer, Schwingkorb, Sieb, Rohrkiste, Korb und Besen sind die nötigen Werkzeuge.

[145] Reiniger,45 Bewacher, Aufbewahrer,46 Wäger und Messer,47 solche die Wägen und Messen anordnen, Verabfolger,48 die Verabfolgung Anordnende, Männer die den »Span« handhaben,49 Sklaven und Arbeiter, das sind die Froner (vishṭi).

Oben droben ist der Aufbewahrungsort für Getreide, dichtgefügte Grasgeflechte für die verschiedenen Arten Zucker, irdene und hölzerne Behälter für die Fette und irdene für Salz.50

Fußnoten

1 Utsaṅga (»Schoßfüllung«?)A8. »Was bei Gelegenheit festlicher Ereignisse, wie z.B. der Geburt eines Prinzen von Stadtbürgern und Landleuten dem König gegeben wird.« Bhaṭṭasv.


2 Kaushṭheyaka, von koshṭha Mundvorratshaus. Die Erklärer sind geteilter Meinung über den Sinn. Bhaṭṭasv. entscheidet sich für »des Königs unbewegliches Gut, Wasserreservoirs, Parks usw.«, was wohl bedeuten wird, daß die Leute, welche vom König angelegte oder ihm gehörende Bewässerungswerke, Parks usw. benutzten, ihm davon eine Abgabe entrichten mußten. Das wäre ganz natürlich. Aber der Ausdruck selber deutet auf eine Steuer, die für das Mundvorratshaus erhoben wird.


3 »Herausnahme für das Mundvorratshaus«, d.h. Auszahlung für das Mundvorratshaus (Bhaṭṭ.: »Kauf von Getreide um Geld«). Unwahrscheinlicher ist: »aus dem Schatzhaus Herausgenommenes«, obwohl es sprachlich näher liegt.


4 Wörtlich: das durch Kauf (und Verkauf) Erzeugte (Eingekommene, krayima). »Das auf Zinsen Ausgeliehene« besteht hier in Bodenerzeugnissen, vor allem in Getreide, und es wird samt den ebenfalls in Getreide oder sonstigen Feldfrüchten bestehenden Zinsen wieder eingetrieben.


5 Es handelt sich also um Ernteerzeugnisse verschiedener Gattung, wertvollere und minder wertvolle.


6 Nach Sham. und Gaṇ. wäre prāmityaka Getreide von einem anderen Fürsten Erbetteln, ohne daß es zurückbezahlt zu werden braucht, āpamityaka Erbetteln von Getreide, das mit Zins wiedererstattet werden muß. Aber zunächst einmal heißt pratidānārtham: »zum Zweck des Wiedererstattens oder des Schuldenbezahlens«. Sodann bedeuten beide Ausdrücke sonst Schulden oder auf Schulden Bezügliches. Rein Geschenktes (was prāmityaka in diesem Fall von vornherein wäre) ist aber keine Schuld. Heißt yācana hier Bitten, Erbetteln, dann wird auch die heutige Staatshausverwaltungskunst, die immer neue Schulden macht, um im allerbesten Fall die alten, gewöhnlich aber nur deren Zinsen, ja nicht einmal diese, zu bezahlen, kaum eine der vielen »glorreichen Errungenschaften der Neuzeit« sein. Aber pratidānārtham heißt halt nicht »with promise to repay the same«. So wird es höchst unsicher, ob hier wirklich von Erbitten oder von Borgen die Rede ist. Der vieldeutige Ausdruck yācana mag ganz wohl diplomatisch schlau gewählt sein. Darum habe ich ihn mit dem freilich noch immer zu bestimmten Fremdwort Requisition wieder gegeben. Ebenso staatsmännisch vorsichtig ist anyatas »von einer anderen Person, aus einer anderen Quelle, von einem anderen Ort, auf eine andere Weise«. »Von jemand anders erbitten oder borgen« hieße also nach Sham.'s und Gaṇ.'s Auffassung: von jemand anders als den eigenen Untertanen. Aber eben vorher haben wir anyajāta gehabt: »anderswoher als aus den gewöhnlichen Steuerquellen«. Am sichersten dürfte es sein, unser anyatas danach zu verstehen. Nun hat natürlich der altindische Staat auch um solche mehr oder minder willkürlich auf die regelrechten Abgaben getürmte Überabgaben »gebeten« (vgl. z.B. das 2. Kap. des 5. Buches mit seinem yāceta). Ja, man hat dergleichen wohl nur »Geborgtes« genannt oder »Schuld« (āpamityaka und prāmityaka) – eine der vielen Wiegenmelodien für das Kindlein Volk, damit es brav einschlafe.


7 Rocaka, wörtlich: »Glänzendmacher«. Nach Bhaṭṭasv. ist vom Zerspalten der Bohnen usw. die Rede. Dafür bietet das Wort selber meines Wissens keinen Anhalt; es sei denn, man finde ihn in rocanī Kornmühle, was wohl eine trügerische Stütze wäre.


8 Ob wohl aurabhra richtig ist? Nach Sorabjis Mitteilungen liest Bhaṭṭasv. oshṭhya dafür und spricht er von ihren Menschenopfern. Das ergäbe dann wohl »Lippler, Lispler«, also Mlecchas. Gaṇ. liest aus ihm heraus, daß die aurabhra die Schlächter der Opferschafe seien. Aber der Schafhirt ist ja anrüchig als Metzger überhaupt. Arbeiten wie Ölmachen und Zuckersaftauspressen waren dem frommen Inder ein Greuel. Einerseits werden dabei viel Lebewesen getötet, andererseits ist der Sesam so heilig, daß man ihn schon deshalb nicht zerquetschen sollte (MBh. K XIV, 109, 37). Vgl. Weib im altindischen Epos S. 204, Anm. 1. So werden wir uns für gewöhnlich nur Parias, Barbaren und Wilde in diesen Beschäftigungen denken dürfen.


9 Das »andere« ist bei Kauṭ. 61, 11–12 aufgezählt. Auch die Verlustgebühr und die Geschenke werden dort dazugerechnet.


10 Wie ca nach prārjitam zeigt, ist mit Gaṇ. der Punkt nach vyājī zu tilgen. Im 19. Kapitel werden wir hören, daß zwischen den für den König geltenden und den alltäglichen Maßen und Gewichten ein zu des Königs Ungunsten wirkender Unterschied bestand. Sodann herrschte im gewöhnlichen Leben die obendreingehende Handvoll und die Aufhäufung der Maße, »um gutes Maß« zu machen. Wurde aber etwas in des Königs Vorratskammer aufgenommen, so standen da besondere Leute mit einem Span oder Holzstück (çalākā), die wohl die Maße eben strichen. Noch heute werden z.B. in Amerika alle Getreidearten beim Messen eben abgestrichen (der Bauer gebraucht dazu auch eine çalākā, etwa eine schmale Holzschindel), während Kartoffeln, Äpfel usw., die sich gut aufhäufen lassen, aufgehäuft werden. Der Aufhäufungsunfug blühte nun in Indien offenbar sehr schlimm, wie wir schon bei Besprechung der vyājī oder Vergütungsgebühr gehört haben und noch weiter im Kapitel von den Maßen und Gewichten erfahren werden. Es ist klar, daß sich bei solchen Einrichtungen der Geschäftsmann gehörige Vorteile zuschustert, indem er beim Einkauf hoch auftürmt, beim Verkauf aber so gut wie gar nicht. So wird wohl, wie schon angedeutet worden ist, der König für all solchen bei Maß und Gewicht erluchsten Gewinn der Händler im täglichen Verkehr eine Art Strafsteuer erhoben haben, wie denn immer eine Ungebühr der Untertanen zu einer Gebühr für die Regierenden wird. So ergäbe sich hier eine doppelte Einnahme: einerseits erhält der Fürst eine jedenfalls mit reichlich spendender Hand zuerteilte Vergütung in all den Fällen, wo er durch Unterschied zwischen königlichem und anderem Maß und zwischen der alltäglichen und der »königlichen« Sitte ohne diese Dreingaben zu kurz käme, andererseits ein Schmerzensgeld dafür, daß – andere, d.h. seine Untertanen, um ihr Recht geprellt werden. »Unterschied in Maß und Gewicht, Handfüllung und Aufhäufung« bezeichnet also dies, daß dem Könige gegeben wurde »ein voll gerüttelt und geschüttelt Maß in seinen Schoß«, und dieses ihm Drüberdreingegebene bildet eine »hinzutretende Einnahme« für ihn.


11 Matsyaṇḍika ist, wie Bhaṭṭasv. uns mitteilt, die Form des Zuckers mitten zwischen Melasse und hartem Zucker.


12 Monier-Williams hat in seinem Sanskritwörterbuch eine längere Angabe über Zubereitung, Aussehen und Bestandteile dieses Salzes und sagt: »the product being muriate of soda with small quantities of muriate of lime, sulphur and oxide of iron«.


13 Alkalisches Salz, das besonders aus der Asche von verbrannter grüner Gerste oder Gerstenstengeln gewonnen wird (yavakshāra).


14 Künstliches Salz, das durch Kochen von Soda mit den Früchten der Emblica officinalis gewonnen wird. PW.


15 Udbhedaja. Nach Bhaṭṭasv. aber: »aus salzhaltiger Erde gewonnen« (ūsharalavaṇa). Das wäre also Steppen- oder Wüstensalz.A9


16 Spondias mangifera, wenn masc.; im Neutr. nicht nur die Frucht davon, sondern nach Monier-Williams auch »the fruit of the tamarind used as an acid seasoning«. Die Spondias mangifera trägt eine wohl schmeckende Pflaume, die ganz wohl sauren Fruchtsaft liefern kann.


17 Carissa Carandas.


18 So wenn man mit Sham. vidalāmalaka als ein Wort in der Bedeutung von Emblica officinalis nimmt. Aber amalaka allein schon hat ja diese Bedeutung. Für vidala finde ich nur Bauhinia variegata, doch Gaṇ. sagt, es sei die Granatfrucht.


19 Die Brustbeere kommt vom Judendorn, und Zizyphus jujuba und Judendorn ist wieder dasselbe. So sind wohl drei verschiedene Arten derselben oder doch ganz ähnlicher Pflanzen gemeint. Gaṇ. erklärt, kola sei die kleine, badara die große, sauvīraka die süße Judendornbeere. Die badara-Früchte gleichen roten Eiern (Jat. Nr. 306).


20 Grewia asiatica, ein Baum, dessen Beeren zur Bereitung eines kühlenden Trankes benutzt werden. PW.


21 Çighru oder Moringa pterygosperma ist eine Art Meerrettich. Blätter, Blüten und Wurzel sind eßbar. Bhaṭṭasv. sagt, dieser sei genannt, all die scharfen Wurzeln anzudeuten, und er wird recht haben, wenn er kāṇḍa = mūla setzt, obwohl kāṇḍa gewöhnlich Stengel bedeutet. Ikshukāṇḍa kann 94, 18 nicht Zuckerrohrstengel bedeuten. Das Getränk würde da zu fade.


22 Nach dem folgenden sollte man erwarten: »soll sich persönlich überzeugen von dem Maße der Zunahme und der Abnahme der verschiedenen Getreidearten, wenn sie gestoßen« usw. Aber dann wäre nach Kauṭilyas gewöhnlicher Schreibweise eher der Dual pramāṇe zu erwarten, so gerechtfertigt an sich auch der Plural sein mag.


23 So wohl im Hinblick auf das Folgende. Also Malz? Vgl. 95, 16. Ebenso möglich aber auch: »der Getreidearten, die trocken oder naß (mit Wasser) zubereitet werden (worden sind)«. Gaṇ.: »der trocknen, eingeweichten und zubereiteten«.A10


24 Ein Achtel und ein Drittel vom Ganzen oder von der Hälfte? Das zweite nimmt Bhaṭṭasv. an. Im ersten Fall ergäbe es als »Reingewinn« 3/8 bei çāli-Reis und 1/6 bei Phaseolus trilobus, im zweiten 7/16 vom Reis und 1/3 vom Phaseolus trilobus. Tribhāgono varakānām hieße am natürlichsten: (der wertvolle Teil) von varakas ist ein Drittel (oder: drei Viertel) weniger als das Ganze. Aber selbstverständlich kann beim çāli-Reis nicht nur ein Achtel vom Ganzen Abfall sein. Die indischen Erklärer tasten wohl auch nur im Dunkeln. Dieselbe Frage taucht dann im folgenden wieder auf.


25 Bei Hirse, wenn sie zerstoßen wird. Denn am natürlichsten ergänzt man wohl kshuṇṇa aus dem gleich folgenden.


26 Die Frage ist hier wieder: Um ein Drittel (oder um drei Viertel) weniger als das Ganze? Oder: um ein Drittel usw. weniger als die Hälfte? Und wenn das zweite, dann ein Drittel vom Ganzen aus gerechnet oder ein Drittel von der Hälfte aus gerechnet (also ein Sechstel vom Ganzen)? Und in welchem Zustand bilden diese Hülsenfrüchte den Ausgang? Am natürlichsten stellt man sich den Haufen als Frucht samt den Schoten oder den Hülsen vor, d.h. so wie sie abgerupft worden sind. Da gibt es bei uns von den Linsen etwa ein Drittel brauchbares Erträgnis. Bedeutet tribhāga da drei Viertel vom Ganzen, dann stimmte das so ungefähr. Bedeutet es ein Drittel vom Ganzen aus gerechnet, dann bekämen wir nur ein Sechstel. Bedeutet es ein Drittel von der Hälfte aus gerechnet, so erhielten wir genau ein Drittel Reinergebnis. Somit spricht wohl auch diese Stelle für die Richtigkeit der Erklärung Bhaṭṭasvāmins. Von den çaibya oder çaimbya könnte ich gar nichts sagen, als dies, daß sie eine Schotenfrucht (vgl. çimba, çimbi) sind und MBh. K XII, 141, 92 als verachtetes Gemüse erscheinen.


27 Kulmāsha ist halb gekochtes, durch Dämpfen aufgetriebenes Getreide, im besonderen natürlich Reis. Nīl. sagt MBh. XII, 215, 21 es sei = pakvamāsha.


28 Yāvaka wird MBh. XII, 215, 21 von Nīl. erklärt als yavacūrṇaja jaloshmapakva. Ob es gerade Knödel sind, kann ich freilich nicht sagen, und ebensowenig, ob an das Aufquellen der Gerstenknödel zur doppelten Größe gedacht ist, oder daran, daß die betr. Speise doppelt soviel an Umfang ergibt als das dazu verwendete Material.A11


29 Pulāka, gewöhnlich »minderwertiges Korn«, bezeichnet bei Kauṭilya gedämpfte, halbgare Feldfruchtkörner, wie 131, 13; 132, 14; 133, 4 beweisen.


30 Udāraka ist eine Art Getreide mit langem Halm, sagt Bhaṭṭasv.; = tṛiṇakolaka, erklärt Gaṇ., ein Wort, das ich nicht verstehe. Erscheint auch sonst bei Kauṭ. mit priyaṅgu zusammengekoppelt (z.B. 116, 15).


31 Dem Ausdruck nach ist das der nächstliegende Sinn. Aber mit der Wirklichkeit stimmt das kaum. Ist vielleicht doch zu übersetzen: »noch einhalbmal so groß«? Von vielen Körnern träfe das etwa zu, manche werden freilich noch bedeutend größer.


32 Die berühmte in all ihren Teilen bittere Pflanze Azadirachta indica.


33 Kuça ist hier wie z.B. 414, 9; 415, 19; 419, 1 ein Baum. Mir unbekannt welcher. Sham. sagt, es sei Ficus religiosa.


34 Kusumbha ist gewöhnlich Safflor (Carthamus tinctorius), daher auch das rote Gewand des Asketen Rām. III, 46, 35, was etwas befremdet, da die Safflorkleider Festgewänder sind, besonders der Frauen. So mag wohl Rāmas Tilaka zum Rām. Unrecht haben und kusumbha wie Manu VI, 52 Wassertopf bedeuten. Hier soll es nach Sham. »a kind of kidney bean«A12 sein. Madhūka ist Bassia latifolia. Der Samen gibt Öl. Ingudī oder Terminalia catappa trägt Nüsse. Das Öl davon wird auch in Lampen gebrannt (Raghuv. XIV, 81).


35 Wörtlich: »In fünf pala ... steckt ...« Oder: »auf fünf pala ... kommt ...«


36 Wie das Folgende zeigt, ist mit Gaṇ. und Jolly dvādaçāḍhakaṃ zu lesen.


37 Patti »Fußsoldat« ist wohl überhaupt = gewöhnlicher Soldat: 1 droṇa ist = 4 ādhaka. Mithin wäre beim çāli-Reis für Reitelefanten gerade die Hälfte Abfall. Von diesem Reis haben wir gehört, daß nur 7/16 oder 35/80 von ihm brauchbar sind. Man nimmt dort natürlich an: für Menschen. Hier bekommt der gemeine Soldat 32/80 vom Ganzen, d.h. vom unenthülsten und ungereinigten Reis, der Kriegselefant 36/80, was von allen jener Normalzahl 35/80 am nächsten steht, der König aber nur 20/80, oder 1/4. Nun stoßen wir wieder auf die Frage: »Ein Achtel weniger vom Ganzen aus gerechnet oder von der Hälfte?« Nehmen wir ein Achtel vom Ganzen an, so kommen 30/80 Normalreis heraus, statt jener 35/80, wobei also der Unterschied, wenn wir den gemeinen Soldaten als Normalverzehrer voraussetzen, nur 2/80 beträgt, statt jener 3/8. Genau stimmt es also auf keinen Fall. Daher kann ich die eben wieder gestellte Frage nicht mit Sicherheit beantworten. – Die Bedeutung des Loc. in der vorhergehenden Zeile weist auf die im Text gegebene Übersetzung. Denkbar wäre auch: »Und unter fünf droṇa çāli-Reis tut man zwölf āḍhaka (gewöhnliche) Reiskörner zur Speise für junge Elefanten« usw. Da çāli oft Edelreis ist, so käme auch so die »invidious distinction« heraus, und das Ganze schlösse sich gut an das Folgende an. Aber taṇḍula wird halt doch seine gewöhnliche Bedeutung haben (wie z.B. gleich 96, 7).


38 kann ganz wohl übersetzt werden: »Oder auch (muß gesagt werden): ein prastha« usw. Aber erzeugt doch den Verdacht, wenn auch keineswegs die Gewißheit, daß die Textworte nicht vollständig seien, und die Lesart Bhaṭṭasvāmins stützt ihn vielleicht. Richtig dürfte sein: akhaṇḍānāṃ (bzw. akuṇḍānāṃ) pariçuddhānāṃ vā. Kuṇḍa oder kuṇḍaka bedeutet nämlich nach Ausweis des Kauṭ. auch (äußere) Hülse, Spreu. So 131, 11. Das an und für sich völlig vernünftige kuṇḍapariçuddha: »von Hülsen gereinigt« wird sekundäre Besserung sein. Akhaṇḍapariçuddhānām vā taṇḍulānāṃ prasthaḥ, wie auch Gaṇ. liest, mit ihm zum Vorhergehenden zu ziehen und dahinter einen Punkt zu setzen, vermag ich nicht. Da ein prastha reiner Reis für eine Mannesmahlzeit nötig ist, strahlt die Frauentüchtigkeit der Gominī in Mitraguptas zweiter Erzählung, die uns Daṇḍin in seinem Daçakum. vorlegt, sehr hell hervor, denn diese Schöne richtet aus einem prastha unenthülsten Reises ein vorzügliches Mahl für einen hungrigen Wanderer her und schlägt aus der geringen Menge noch das Geld zu allem heraus, was für die Zubereitung nötig ist.


39 Genau soviel wie was? Zuerst hatte auch ich: »soviel von all diesen Beimischungen«, wie Sham. und Gaṇ. Aber damit wird man dem Wortlaut des Sanskrit nicht gerecht. Also ist klar, daß mit »ein- und einhalbmal soviel« und mit »doppelt soviel« die saure Milch gemeint ist und wahrscheinlich auch das Fett und das Salz. Denn Kauṭ. selber nennt ja nur den Zucker und das Gewürz »Zugabe« (yoga). Unmöglich aber ist wohl nicht, daß auch Salz und Fett in den yoga eingeschlossen werden soll. Erinnern wir uns auch, daß trocknes Fleisch und getrockneter Fisch zum »Gemüse« gehören.


40 Was jeder Bescheid Wissende von vornherein an nehmen muß, wird durch 131, 13 (vgl. 133, 4) bestätigt: Bohnen fressen die Stiere nicht, wenn sie ihnen nicht mundgerecht gemacht würden. Die wörtliche Übersetzung lautet also: »ein Bohnen droṇa oder eins von Gerstenkörnern, als pulāka (gegeben)«.


41 Ghāṇapiṇyāka, die Überbleibsel, nachdem das Öl den Sesam- und Leinkörnern entpreßt ist. Vgl. 130, 14; 131, 10. Eine tulā scheint 4 Kilo 550 Gramm zu sein!


42 Kaṇa sind allem Anschein nach die inneren Hülsen, unsere »Kleie«, kuṇḍa und kuṇḍaka die äußeren, wörtlich »der Krug, das Gefäß, the jacket«. Kaṇikā 97, 8 ist = kaṇaA13.


43 Weniger wahrscheinlich: »von dieser einmaligen Mahlzeit möge er den Schluß ziehen auf die von diesen verschiedenen Nutzwildtiere« usw. Denn wie man sich bei dieser Auslegung auch drehen möge, wird man da aus dem ungeschicktesten Mangel an Vernunft nicht hinauskommen. Ekabhaktāt also lieber als Abl. der Beziehung.


44 Rocaka, das schon besprochen worden ist. Bhaṭṭasv. sagt: »Das ist eine Vorrichtung zum Zermahlen. Sie ist von dreierlei Art: durch Menschen in Bewegung gesetzt, durch Stiere in Bewegung gesetzt, durch Wasser getrieben. Wozu ist dann die Mühle (rocanī) da? Nach Gaṇ. nur zum Zerspalten oder groben Schroten (dalana), während das rocakayantra zum Feinmahlen dient. Sham. dagegen meint: rocakayantra = contrivances for splitting seeds into pieces ...« Gaṇ. macht aus rocanīdrishad zwei Geräte: dṛishad wäre da ein Zermalmungsstein.A14


45 Oder speziell: Auskehrer.


46 Aufschütter, Aufstapler (dharaka oder dhāraka). Bhaṭṭasv. dhāraka = tolaka Wäger. Dann wäre māyaka nur »Messer«, wie es Bhaṭṭ. auch erklärt.


47 Im Skt. für beides māyaka, während dann das folgende māpaka »Messen und Wägen anordnend« bedeutet. Nach Bhaṭṭ. heißt dieses nur: »das Messen leitend«.


48 Leute, die das Verlangte für den täglichen Bedarf aus dem Vorratshause hinausgeben.


49 Çalākāpratigrāhaka, »die Spanergreifer«. Ich verstehe also darunter Männer, die das Korn beim Messen glatt streichen (vgl. Anm. 2, S. 140). Pratigrāhaka könnte zwar, muß aber nicht zeigen, daß »Empfänger der çalākā« zu übersetzen wäre. Diese Männer werden halt nicht immer mit dem Span in der Hand wie Ölgötzen dagestanden sein, sondern auch noch anderes getan haben und nur immer dann, wenn es wieder nötig war, zum Glattstreicheholz gegriffen haben. Bhaṭṭ. freilich faßt çalākā metonymisch, nämlich, wie mir scheint, als »die Vergütung für Korn, das der Span abgestrichen hat«, denn zu 94, 9 sagt er ja, utkara sei = çalākādi. Im gewöhnlichen Leben war die »Aufhäufung« üblich; in des Königs Vorratshaus wurde glatt abgestrichen. Dafür mußte der König entschädigt werden. Çalākāpratigrāhaka hieße dann »die Empfänger (oder: Abnehmer, Kontrollierer) des Verlustes durch den Span«, d.h. der für die Abstreichung oder den Verlust der Aufhäufung dem Fürsten gewiß sehr reichlich zugeteilten Vergütung. Das klingt nun recht künstlich und wir dächten eher: »Für den gewöhnlichen Menschen wurde abgestrichen, für den König aufgehäuft. Verkaufte er also aus seinem Vorratshaus, dann wurde alles Getreide abgestrichen, aber als gehäuft angesehen. Das Abgestrichene, die Aufhäufung, verblieb dem König«. Aber im Kapitel von Maß und Gewicht, wo auch die soeben reichlich aufmarschierten Maße und Gewichte erklärt werden, hören wir, daß die Aufhäufung im allgemeinen Verkehr üblich war. Sodann verkauft der König im Arthaçāstra Fabrikwaren usw., vom Getreideverkauf aber berichtet es nichts. Wir vernehmen nur, daß er es auf Zinsen ausborgt. Auf jeden Fall scheint mir der Abstreichespan gesichert und Gaṇ.'s Meinung, es sei eine Tragstange (bhārayashṭi), völlig verfehlt zu sein. Bei meiner Übersetzung aber bin ich auch trotz Bhaṭṭ. geblieben, weil die Entgegennahme einer solchen Gebühr eine ziemlich verantwortungsvolle Aufgabe wäre, zu der man kaum Fronarbeiter gewählt hätte. Auch paßten solche Unterbeamten nicht recht in die hier aufgeführte Reihe. Freilich der māpaka und der dāpaka auch nicht völlig. So hat vielleicht Bhaṭṭ. doch recht. Vgl. auch sūtradhāraka Strickhalter, Pferdeknecht 133, 13 und die Nachträge.A15


50 Getreide darf also nicht auf dem Boden liegen. Pṛithivī fasse ich in der Übersetzung = mṛid, was etwas gewagt sein dürfte. Also vielleicht doch nur: »Für Salze ist der Erdboden da«. Im heißen Indien mag das den größeren Teil des Jahres angehen. Wie aber in der Regenzeit? NB. Ich sehe nun, daß auch Gaṇ. beide Möglichkeiten offen läßt. – Wie uns Sorabji mitteilt, wird in Indien noch heute Zucker in Grasmatten verpackt. Çarkarākoçaka heißen sie in dem »Einschub« von B nach 365, 7, und auf Grund jener Stelle müssen wir uns vielleicht die Matten recht groß vorstellen.A16


A1 Vasā heißt gewöhnlicher: Schmer. Aber unausgelassen könnte man ihn nicht aufbewahren Siehe auch das PW unter vasā, wo eine weitere Stelle mit den vier Arten Fett verzeichnet ist.


A2 Man setze »Stückzucker« statt »Brockenzucker« und »Kieselsteinchenzucker« statt »Grieszucker« und vgl. die Einleitung. Bekanntlich sind die Inder gewaltige Zuckerverzehrer. W. Crooke, The Northwestern Provinces of India (London 1897) S. 38, berichtet, Erhebungen in Kalkutta hätten ergeben, daß der Verbrauch auf den Kopf ungefähr 60 Pfund im Jahr betrage. Er fährt fort: It is the main supporb of the pilgrim on his travels, and in places like Allahabad and Hardwar, at the periodical bathing fairs, the sales of sweetmeats are immense.


A3 Lies cirbhiṭa.


A4 M. IV, 211; V, 9; Y, I, 167; G. XVII, 14 und Vish. LI, 42 erklären alles Sauere oder Sauergewordene für verboten; ebenso schon B. I, 5, 140 (= I, 5, 12, 15) und Ā. I, 5, 17, 18–20. Alle aber nehmen da die saure Milch aus, denn diese ist ja hochheilig. Ebenso gilt alles aus oder mit saurer Milch Zubereitete oder mit ihr Übergossene, auch wenn es sonst nicht erlaubt wäre, als koscher, ebenso was mit oder aus süßer Milch hergerichtet und dann sauer geworden ist. Ā. I, 5, 17, 19; Vas. XIV, 29; M. V, 10, 25; Vish. LI, 35; Y. I, 169. M. V, 10 fügt als genießbar hinzu: alles, was mit Hilfe von reinen (koschern) Blüten, Wurzeln und Früchten, also aus diesen ausgepreßt oder wohl auch ausgekocht ist. Ähnlich Ā. I, 5, 17, 19. Da wären also die verschiedenen Arten von Frucht- und Pflanzensäften deutlich erlaubt. Ja, wenn M. V, 25 auch yavagodhūmajam sarvam und Vish. LI, 35 yavagodhūmavikāra, sowie Y. I, 167 die godhūmayavavikriyā auf die Freiliste setzen, dann deckt das wohl außerdem wenigstens den größten Teil der dravāmla des Kauṭ. Dunkel und gewiß verstümmelt ist Vas. XIV, 37–38. Wie der Text vorliegt, ist er auch mit der Ergänzung von çuktān in 38 unsinnig. Es werden die auch von der übrigen Smṛiti mit den çukta zusammen aufgeführten paryushita ausgefallen sein. Diese hat Vas. schon in XIV, 28–29 gebracht, aber die Ausnahmen weggelassen. Die Ausnahmen kommen hier bei den çukta, hereingeschneit. Das schien um so eher anzugehen, als die çukta nur eine Art der paryushita sind. Vishṇu LI, 35 nennt sie ja ausdrücklich unter den paryushita und kommt ebenfalls später auf sie zurück (in 42). Notdürftig ließe sich der Text etwa so herstellen: Apūpadhānākarambhasaktuvaṭakatailapāyasaçākāni paryushitāni. Çuktāni ca varjayitvā (dadhy anyāṃç ca) kshīrayavapishṭavikārān. »(Verboten ist), abgesehen von Mehlkuchen (pūpa), gerösteten Getreidekörnern, Grütze Gerstengraupen, den runden in Butter gebackenen Hülsenfruchtkuchen, Öl, Milchgerichten und Gemüse, das Überständige. Auch das Sauergewordene mit Ausnahme der Milch und der Sachen aus Gerstenmehl (oder: mit Ausnahme der sauren Milch und der Sachen, die mit süßer Milch und Gerstenmehl gemacht werden).« Vgl. B. I, 5, 140ff.; Ā. I, 5, 17, 17–20; G. XVII, 14–16; M. V, 25; Vish. LI 35; Y. I, 169. Da wäre auch von Vas. sauerer Gerstenschleim und der daraus gewonnene Sauertrank gestattet, ebenso vielleicht von B. mit seinem çṛitadhānā »gekochte Getreidekörner«.


A5 Sogar unenthülster Reis wird anna genannt (Vish. XXII, 35).


A6 Ich habe bhakta im Einklang mit der gewöhnlichen und bekannten Bedeutung durch »Mahlzeit« übersetzt. Auch in der alten Strophe: »Acht Mundvoll (grāsa) für den muni oder Wandermönch, sechzehn für den Waldasketen, zweiunddreißig für den Hausbewohner (gṛihastha), unbeschränkt viel für den Schüler« (B. II, 7, 22 = II, 7, 13, 7; II, 10, 53 = II, 10, 18, 13; Ā. II, 4, 9, 13; Vas. VI, 20) heißt bhakta am natürlichsten Mahlzeit. Immerhin wäre es möglich, da an die Tagesration zu denken. Nach Bṛ. XXV, 67ff. soll der König, dem das Gut eines erbenlosen Mannes zugefallen ist, die von dem Verstorbenen abhängigen Frauen erhalten, und zwar soll jede jeden Nachmittag einen prastha Reis und das nötige Brennholz und aller drei Monate ein Gewand im Werte von 3 paṇa bekommen. Danach wäre es natürlicher, an unserer Kauṭilyastelle bhakta als Tagesration zu fassen, sogar wenn man in Betracht zieht, daß die Frau ja ein Viertel weniger als ein Ārya kriegen soll, und daß bei Bṛ. nur der notdürftigste Lebensunterhalt in Frage kommen wird. Denn den prastha Reis erhalten die Frauen gewiß noch unenthülst. Besonders wichtig aber scheint Daṇḍins Geschichte von der Gominī (in meiner Übersetzung des Daçak. S. 299ff.) zu sein. Dort stellt der Dichter einen prastha unenthülsten Reises als genügend dar für eine von den zwei täglichen Mahlzeiten eines Mannes. Er will gewiß auch mit dieser Einzelheit zeigen, daß er sein Arthaçāstra intus hat. Denn nach Kauṭ. ist etwa die Hälfte des noch ungesäuberten Reises Abfall. Und bedenkt man, wie Reis quillt, so muß man etwa ein halbes Liter Reiskörner auf die Mahlzeit reichlich viel nennen. Trotz alledem aber erweckt halt doch der Text den Eindruck, als könne nur von einer Mahlzeit die Rede sein. Schon der Natur der Dinge nach und dann auch nach der Smṛiti ist das Aufwärmen von Speisen in Altindien nicht Sitte. Mit gewissen Ausnahmen wird von der Rechtsliteratur alles Überständige, nicht frisch Zubereitete, als unkoscher verdammt. Siehe B. I, 5, 140 (= I, 5, 12, 14); A. I, 5, 17, 17; Vas. XIV, 28–29; 37; M. IV, 211; G. XVII, 16; Vish. LI, 35; Y. 1, 167. Ausdrücklich untersagt wird das wiederholte Kochen oder das »Aufwärmen« (punaḥsiddha) von Vas. XIV, 28; G. XVII, 15. Nun wäre es sehr sonderbar, wenn Kauṭ. bei einem Kochrezept die ganze Tagesration angäbe. Und in 97, 7 (Übers. S. 149), wo der Futterzusatz (vidhā) für eine ganze Anzahl Tiere bestimmt wird, haben wir wieder bhakta, sogar ekabhakta, und da bedeutet es, wie die aufgezählten Mengen zeigen, am ehesten Mahlzeit. In den Kapiteln aber, wo Kauṭ. die Futterrationen für des Königs Elefanten, Pferde und Rinder festsetzt, hat er allem Anschein nach den Tag im Auge.


A7 Ein pala ist = 45, 5 Gramm, 20 pala also = 910; 1 dharaṇa = 1/10 pala oder etwas weniger, 1 prastha ungefähr = 3/8 quarts oder Liter, 1 kuḍumba = 1/4 prastha. Da kann sich also, wen es gelüstet, eine Mahlzeit à la Kauṭilya kochen lassen. In Altindien muß es gewaltige Staatsküchen gegeben haben; denn der altindische König muß den für ihn Arbeitenden vielfach die Mahlzeiten geben (s. z.B. G. X, 34).


A8 Da man besonders die kleinen Kinder auf den utsaṅga nimmt, so heißt es vielleicht eher: »Schoßgeld«. Vgl. unsere Wöchnerinnengeschenke, das beim ersten Zahn des Kindes gegebene »Zahngeld« im germanischen Norden, bei den Finnen (hammasraha) u. dgl. mehr.


A9 Fünf Arten Salz nennt Vin. I, 202: Meersalz, Salz von Sindh (sindhava), dunkles Salz (kāḷaloṇa), ubbhida und bila (= biḍa). Ubbhida ist natürlich = udbhida, und für dieses gibt das PW. nach ind. Lex. »Steppensalz«. Mit udbhida fällt gewiß Kauṭ.'s udbhedaja zusammen. Dies hieße nach der aus dem Epos und aus Suçruta bekannten Bedeutung von udbheda aus einer hervorbrechenden Quelle stammend. Kāḷaloṇa »schwarzes Salz« schiene am ehesten ūsharalavaṇa, d.h. Steppensalz zu bezeichnen. Ob Indien aber Salzquellen kennt, weiß ich nicht. Nach dem Lokaprakāça gibt es zwölf Arten Salz. Webers Ind. Stud. XVIII, 354.


A10 Oder bezieht sich das Netzen oder Einweichen (ārdra) auf ein ähnliches Verfahren, wie man es heute in Indien anwendet, indem man nämlich den paddy vor dem milling dämpft? Was alles mit dem geschnittenen Reis geschehen muß, bis er schließlich zum Kochen fertig ist, davon reden auch Cullavagga VII, 1, 2 und Angutt.-Nik. III, S. 92. Mir sind jetzt aber weder diese Bücher noch neuere Werke über die Behandlung des Reises in Indien zur Hand.


A11 Yava, in Indien Gerste, entspricht etymologisch einer uralten indogermanischen Feldfrucht. Wohl deshalb ist auch die Gerste so heilig und so mächtig als Sühne-, d.h. als magisches Mittel. Dhānyarāja »König der Körnerfrüchte« heißt sie bei B. III, 6, 5 (bzw. 4) = Vish. XLVIII, 17. Statt yava (wie z.B. M. XI, 153) wird bei den Sühnen und Kasteiungen meist yāvaka gebraucht. Wie der yāvaka dabei zubereitet und gegessen werden muß und mit welchen Sprüchen, sowie seine fabelhafte Kraft, Sünden zu tilgen, beschreibt B. III, 6 und wohl danach Vish. XLVIII, Vish. mit manchen Stümpereien in der Bearbeitung seiner Vorlage. Vgl. B. IV, 5, 23; IV, 6, 5; Vas. XXI, 6; XXII, 11; Vish. XXXIX, 2 usw. Besonders wirksam ist natürlich die Büßung, wenn man zum yāvaka Gerste nimmt, die von Kühen in ihrem Kot ausgeschieden worden ist. Siehe z.B. MBh. XIII, 26, 38; 81, 39. Was ist nun yāvaka? Regelrecht wird das masc. sg. gebraucht und gewöhnlich nur ein prasṛita, d.h. eine Handvoll, dazu verwendet. Die Komm. sagen, es sei Gerste in einer Zubereitung (yavavikāra) oder Gerstenschleim (yavāgū) u. dgl. mehr. Sie wissen also nichts Genaues darüber. Yāvaka kocht man (çrapayati) bei B. III, 6, 1ff.; Vishṇu XLVIII, 1ff.; MBh. XIII, 81, 89; doch an der letztgenannten Stelle muß man wohl prasṛita statt praçrita setzen. Pakva »gekocht« ist er nach B. IV, 6, 5 usw. Man trinkt ihn (B. III, 6, 17–20; Vish. XLVIII, 13ff.; vgl. M. XI, 153 usw.) oder ißt ihn (B. IV, 6, 5; Vas. XXI, 6; Vish. XXXIX, 2 usw.). Also scheint es Gerstenschleim, Gerstenbrei zu sein, wozu auch Bühlers und Jollys Übersetzungen stimmen. Danach hieße es bei Kauṭ.: »Zweimal so viel der Gerstenbrei.« Aber im Kontext scheint rohe Gerste gemeint sein zu, also vielleicht: zerbrochene oder zerkleinerte Gerste. Gebrauchen doch auch wir »Grütze« sowohl für das betr. zerschrotene Getreide, wie auch für das daraus gekochte Gericht.

Sind nun alle Sühnebußen (prāyaçcitta) schon an sich eine Art Zauber, dann begreifen wir leicht, daß besonders die Gerste, wie ungezählte Male im Kauçika sūtra, und der yāvaka auch zu anderem Zauber gebraucht werden. So lesen wir in B. III, 6, 20: »Oder auch, wenn man von Kühen ausgeschiedene Gerstenkörner (yavās) 21 Tage lang trinkt, bekommt man die Geisterscharen (gaṇa, besonders die zauberischen Totengeister) zu schauen, bekommt den Oberherrn der gaṇa (wohl Gaṇeça, der ja eigentlich eine Totenseele und ein Totenseelenführer ist), bekommt die Zauberwissenschaft (vidyā) und den Oberherrn der Zauberwissenschaft (wohl den Çiva) zu schauen. Also der hochselige B.« Daher wird die Gerste auch zum Gottesurteil benutzt. Vas. XXVII, 15 lautet: »Wer Gerstenkörner in der vorgeschriebenen Weise anwendet, der reinigt sich (von einer Beschuldigung, oder: der unterwirft sich einer Probe) mit sichtbarem Beweis (pratyaksheṇaiva): ist er rein, dann werden sie weiß sein, ist er unrein, dann dunkel gefärbt« (sarāgin). Ob hier aber die von B. und Vish. geschilderte Zeremonie, also die mit ihr gekochte Speise, gemeint ist, oder eine andere magische Handlung, und zwar mit ganzen Gerstenkörnern, läßt sich nicht entscheiden. Auf jeden Fall jedoch scheint hier eine Parallele, meines Wissens die einzige bisher bekannte aus Indien, zu den als Gottesurteil verwendeten Gerstenkörnern in der mongolischen Fassung der Geschichte vom zweideutigen Eid vorzuliegen. vgl. J. J. Meyer, Isoldes Gottesurteil 204, 206.


A12 Rich. Schmidt schreibt mir: »Aus Kanny Lall Dey, The Indigenous Drugs of India, S. 68 kann ich nachtragen, daß Carthamus tinctorius zu Recht besteht. Er sagt nämlich: The seeds were formerly regarded as purgative, and an oil prepared from the plants as useful in rheumatism and paralysis. Weitere Belege: Watts, Commercial Products of India, S. 277; Dymock, Pharmacographia Indica II, 308.«


A13 Kaṇa ist also die Haut des Korns, die aus sieben Lagen besteht. Dieselbe Bedeutung hat kaṇa auch in der Smṛiti (B. II, 10, 56; M. XI, 93; 168; Y. III, 254; Vish. LI, 1; LII, 10 usw.). Ebenso in Daçak. 168, 5, wo auch ich falsch übersetzt habe. »Reiskörner« und »grains separated from the husks«, wie man bisher übertragen hat, ist sinnlos. Solchen Reis essen, wäre eine schöne Kasteiung »Kleie« heißt es. Übrigens steht es beim Reis wie beim Weizen und Roggen, von dem wir ja auch den wertvollsten Teil verschmähen, um die Schweine und die Müller zu mästen. Der größere Teil des Proteins und alle Fette bis auf ein winziges Restchen sowie Vitamine werden dem Korn erst sorgfältig abgeschunden, ehe es des Menschen für würdig erachtet wird. Nach amerikanischen Analysen enthält der dortige polierte Reis noch 7,52 Prozent Protein und 0,38 Fett, rice polish, d.h. das allerletzte Wegfegsel Protein 11,06, Fette 5,92; Reiskleie (also die kaṇa) Protein 9,88, Fette 9,21. Und dabei hat die Reiskleie immerhin noch 52,63 Kohlenhydrate gegenüber den 78,05 des polierten Reises und den 65,97 des »rice polish«. Cyclopedia of American Agriculture ed. by L. H. Bailey, New York 1907, Vol. II, S. 534; ebenso in L. H. Bailey, Cyclopedia of Farm Products (1922) S. 537. (Diese Nachweise verdanke ich meiner früheren Schülerin Fräulein Martha Merz in Chicago.) Glücklicherweise wird durch das milling, so wie es im Orient Sitte ist, wenigstens das »polish«, d.h. die allerletzte Haut dem Reis nicht abgezogen. Nach der eben zitierten amerikanischen Autorität gibt es von 162 Pfund »rough rice« oder paddy in Amerika ungefähr folgendes Erträgnis: 98 Pfund commercial oder polished rice, 6 Pfund polish, 28 Pfund Kleie, 30 Pfund äußere Hülsen oder Spreu. Anderwärts ein klein wenig verschiedene Angaben. Danach scheinen die Abfälle von Reis bei Kauṭilya (Übers. S. 142, 10–12; 33–38; 144, 16–31) sehr reichlich zu sein, allzu reichlich, sogar wenn wir in Rechnung nehmen, daß der vom Dreschen kommende Reis in Altindien natürlich unreiner ist, als der mit einer neuzeitlichen amerikanischen Maschine gedroschene.


A14 Dṛishad Mühlstein, z.B. auch Vish. LXVII, 13. Im besonderen heißt der untere so, während der obere upala genannt wird. Vgl. auch Kauṭ. 102, 8.


A15 Zwar nehmen unter verschiedenen Völkern Sklaven öfters hohe Vertrauensposten ein. So z.B. macht in Jāt. I, 451ff., in der Geschichte von der Zähmung des Widerspenstigen gegen das aufgetischte Essen, die wir auch bei Chavannes II, 326ff. finden und die einer von Devendra in der ṭīkā zum Uttarajjh. mitgeteilten Erzählung in vielem ähnlich ist, ein reicher seṭṭhi einen Sklaven zu seinem bhaṇḍāgārika, d.h. wohl zum Aufseher über sein Vorratshaus. Ein im Hause wohnender, oder sogar da geborener und groß gewordener Sklave könnte also ganz wohl mit dem hier in Frage kommenden Geschäft betraut werden, weniger ein Froner. Aber der Sklave wird ja neben den çalākāpratigrāhaka gestellt, also von ihm unterschieden. Andererseits aber deutet çalākāpratigrāhaka natürlicherweise auf ein Entgegennehmen, Ansichnehmen. Gestützt wird diese sprachlich am nächsten liegende Auffassung durch den buddhistischen salākāgāhapaka »den die calākā empfangen Machenden«, d.h. den Mönch, der die »Stimmzettel« austeilte und wieder in Empfang nahm. Aber nicht nur zum Zählen beim Abstimmen, sondern auch überhaupt zum Zählen wurden die çalākā, oft ganz einfache Stückchen Holz, Rinde usw., als Merkzeichen gebraucht, wie uns Vinaya I, S. 117 erkennen läßt. Aus meinen Kindertagen her kenne ich nun eine vorzügliche Bauernsitte in Amerika. Mißt man eine größere Menge ab, dann tut man für jede Maßeinheit eine Kartoffel, ein Stückchen Zweig oder Stengel u. dgl. mehr zur andern oder zum andern an einen Ort. Diese Zählmerkzeichen oder »tallies« ersparen Mühe und Irrtum. Am Ende ist also der çalākāpratigrāhaka, trotz Bhaṭṭ.'s utkara, das ich falsch ausgelegt haben mag, ein »Empfänger«, d.h. Hinterleger, Einsammler und Zähler der Zählmerkzeichen beim Messen. Non liquet.


A16 Dies ganze Kapitel vom koshṭkāgāra, wie nicht minder das 11. des 2. Buchs und viele andere Stellen im Kauṭ. beweisen deutlich, daß wir uns in einer Welt befinden, in der Geld noch eine sehr geringe Rolle spielt, trotz der genauen Vorschriften über Münzenprägung und der ungezählten Geldstrafen. Die Naturalien- und Tauschwirtschaft beherrscht das Leben, wie ja übrigens noch heute das Dorfleben, also fast das gesamte in Indien. Die Erzeugnisse der eigenen Arbeit oder Arbeitsleistungen des einen werden ausgetauscht um die Erzeugnisse oder die Arbeitsleistungen des anderen. Vgl. die lehrreiche, wenn auch nicht in jeder Einzelheit zuverlässige Studie Pran Nath, Geld und Tausch in Altindien (Leipzig und Wien 1924) passim. So heißt es z.B. in der Smṛiti auch nicht: Wer so und so viel Geld hat, sondern: wer mit Lebensunterhalt auf so und so lange Zeit versehen ist, soll das und das tun. Der Staatshaushalt bei Kauṭ. ist ein rechter, wenn auch riesenhafter Dörflerhaushalt.

Quelle:
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben. Das Arthaçāstra des Kauṭilya. Leipzig 1926, S. 137-146.
Lizenz:
Kategorien:

Buchempfehlung

Haller, Albrecht von

Versuch Schweizerischer Gedichte

Versuch Schweizerischer Gedichte

»Zwar der Weise wählt nicht sein Geschicke; Doch er wendet Elend selbst zum Glücke. Fällt der Himmel, er kann Weise decken, Aber nicht schrecken.« Aus »Die Tugend« von Albrecht von Haller

130 Seiten, 7.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Große Erzählungen der Frühromantik

Große Erzählungen der Frühromantik

1799 schreibt Novalis seinen Heinrich von Ofterdingen und schafft mit der blauen Blume, nach der der Jüngling sich sehnt, das Symbol einer der wirkungsmächtigsten Epochen unseres Kulturkreises. Ricarda Huch wird dazu viel später bemerken: »Die blaue Blume ist aber das, was jeder sucht, ohne es selbst zu wissen, nenne man es nun Gott, Ewigkeit oder Liebe.« Diese und fünf weitere große Erzählungen der Frühromantik hat Michael Holzinger für diese Leseausgabe ausgewählt.

396 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon