Viertes Kapitel (22. Gegenstand).

Die Besiedlung der Burg.[73] 1

Drei Königsstraßen (d.h. Hauptstraßen) von Westen nach Osten und drei von Süden nach Norden, das ist die Einteilung der Baustelle (der ganzen Burg oder befestigten Stadt). Sie hat zwölf Tore2 und ist ausgestattet mit angemessenen Wasserorten und geheimen Wegen.3

[73] Vier daṇḍa (oder wohl 27 Fuß) breit sind die Wagenstraßen. Die Königsstraßen, die Wege zu einem droṇamukha4 und einem sthānīya (Kreisstadt), die draußen im Reich umher und die zum Weideland, sowie die zu einer Seehandelsstadt, einem Vyūha, einer Leichenstätte und einem Dorf acht daṇḍa.5 Vier daṇḍa der Weg zu Bewässerungsanlagen und Wäldern. Zwei daṇḍa die Wege der Elefanten und der Felder.A1 Fünf Ellen (aratni, also 81/2 Fuß) ein Karrenweg, vier ein Viehweg, zwei ein Pfad für Kleinvieh und Menschen.

Auf einer vorzüglichen (pravīra) Baustelle soll sich der König ansiedeln. In dem Neuntel6 nördlich vom Herzen der Baustelle (d.h. der Burg oder befestigten Stadt), wo alle vier Kasten in gleicher Weise gut leben können, soll er in der schon dargelegten Weise7 den Königspalast8 anlegen lassen, nach Osten schauend oder nach Norden schauend. Den von da aus Ost zu Nord gelegenen Teil sollen der geistliche Lehrer, der Hofpriester, die Opfer- und die Wasserstätte und die Ratgeber einnehmen. Den Teil Ost zu Süd die Küche, der Elefantenstall und das Vorratshaus (Getreide- oder Nahrungsmagazin des Königs). Darauf folgend sollen die Händler mit Wohlgerüchen, Kränzen, Getreide und Flüssigkeiten, die hervorragendsten Grobhandwerker und die Krieger (kshattriya) die östliche Himmelsgegend einnehmen. Den Teil Süd zu Ost die Gerätekammer (bhāṇḍāgāra), das Rechnungsamt und Werkstätten. Den Teil Süd zu West das Rohstoffhaus (kupyagṛiha) und die Waffenkammer. Darauf folgend sollen die südliche Himmelsgegend einnehmen: die Oberaufseher über das Stadtwesen, über das Getreidewesen, über das Verkehrswesen, über das Fabrikwesen und über das Heer,9 die Händler mit gekochten [74] Speisen, Likören und Fleisch, die Frauen, die von ihrer Schönheit leben, die Tänzer und die Vaiçya. Den Teil West zu Süd der Ort, wo die Esel und die Kamele verwahrt werden, und das Arbeitshaus (karmagṛiha). Den Teil West zu Nord die Schuppen für Beförderungsmittel und Kriegswagen (ratha). Darauf folgend sollen die Handwerker in Wolle, Faden, Rohr, Fellen, Panzern, Angriffswaffen und Abwehrwaffen und die Çūdras die westliche Himmelsgegend einnehmen. Den Teil Nord zu West Häuser für Kaufmannswaren und Heilmittel.10 Den Teil Nord zu Ost das Schatzhaus (des Königs) und die Rinder und Pferde. Darauf folgend sollen die nördliche Himmelsgegend einnehmen: die besonderen Gottheiten der Stadt und des Königs, die Handwerker in Metall und Edelsteinen und die Brahmanen. An Stätten, die den Lücken der Baustelle nachgehen, soll die Menge der Festhäuser der Gilden ihre Stätte haben.11

In der Mitte der Burg soll er die Heiligtümer des Aparājita, Apratihata, Jayanta und Vaijayanta, sowie die Tempel des Çiva, des Vaiçravana, der Açvin, der Çrī und der Madirā12 errichten lassen. In die Mauerhäuschen stelle er je nach dem Orte13 die Gottheiten der Hausstätten hin.14 (Dann:) [75] die Tore des Brahma, Indra, Yama und Skanda.15 (Weiter:) draußen, hundert Bogenlängen (1 dhanus = 6, bzw. 633/4 Fuß) vom Stadtgraben entfernt, sind anzubringen die Heiligtümer (caitya), geweihten Stätten, Wäldchen und Wasserbauten (setubandha). Ebenso die Gottheiten der Himmelsrichtungen je nach ihrer Himmelsrichtung.

Im Norden oder im Osten ist der umhegte Ort der Toten, rechts der für die an Kaste Höherstehenden. Für eine Verletzung gilt da die erste (oder niedrigste) Sāhasastrafe. Die Ketzer und die Caṇḍāla haben ihre Wohnung am Ende des Totenortes. Oder er bestimme den Familienvätern ihre Grenzen nach Maßgabe des Gebiets ihrer Arbeitstätigkeit.16

Unter diesen mögen die dazu Ermächtigten Blumen- und Fruchtgärten, sowie Gemüsegärten17 und Rieselfelder, Getreide- und Kaufmannsgütervorräte anlegen.

Für jede Einheit von zehn Familien abgehegt eine Brunnenstätte.18

Für den Verbrauch mehrerer Jahre genügende Vorräte von allen Arten Fett, Getreide, Zucker, Salz, Arzneimitteln, trockenen Gemüsen, Viehfutter, gedörrtem Fleisch, Heu, Brennholz, Metall, Fellen, Kohlen, Sehnen, Gift, Horn, Rohr, Baumrinde, Kernholz (zum Bauen), Angriffs- und Verteidigungswaffen und Steinen soll er anlegen lassen. Das Alte soll er durch Neues ersetzen.19

Das Kriegsvolk zu Elefant, Roß, Wagen und Fuß soll er zersplittert unterbringen. Denn das zersplitterte wird, weil der eine vor dem anderen Angst hat, sich nicht den Einflüsterungen der Feinde hingeben.20

[76] Damit ist auch die Herrichtung der Burgen21 von Grenzhütern erklärt.

Und die bāhirika, die für die feste Stadt und das Reich verderblich sind, soll er nicht hineintun (in die Burg); er werfe sie an die Landesgrenzen hinaus oder mache sie (wenigstens) alle (tüchtig) Steuern zahlen.22

Fußnoten

1 Oder: »die Anlage der Burg« (die Einteilung).


2 Also drei in jeder der vier Hauptrichtungen, so daß jede Hauptstraße der befestigten Stadt in ein Tor ausmündet oder durch ein solches hindurchführt. Da hätten wir also wohl zwölf solche riesige Haupttore, wie sie eben beschrieben worden sind!A2


3 »Wasserstraße« heißt vāripatha bei Kauṭ., Straße zu Land sthalapatha. Darum kaum »mit Straßen zu Wasser und zu Land,« wie Sham. hat. Udakabhūmi oder Wasserstellen wären also solche, wo Wasser ist (Brunnen, Reservoirs etc.). Anders Gaṇ., der da sagt bhūmi = jalanirgamamārga. Diese Bedeutung von bhūmi kenne ich nicht, auch ist es wohl gar nicht so wichtig, daß, wo und wie das Wasser hinausläuft, wohl aber, daß Wasser in der Burg drin ist.


4 Oder: in einem droṇamukha. Dieselbe Doppelbedeutung ist beim Folgenden möglich. Die »Wagenstraßen« (rathyā) sind wohl die gewöhnlichen Fahrstraßen der Stadt im Unterschied von den doppelt so breiten Hauptstraßen oder »Königsstraßen.«


5 Saṃyānīya, wie ich mit Gaṇ. lese, ist wie sthānīya gebildet und wird wohl eine Art Stadt bezeichnen. Saṃyāna bedeutet 298, 8 die »Fahrt auf die hohe See«. Danach möchte saṃyānīya ein Hafenort sein, von dem aus die Schiffahrt auf die hohe See geht. Vyūhapatha wäre wohl am ehesten eine Heeresstraße. Aber ein vyūha ist ein Heer in Schlachtordnung. So zieht es ja nicht dahin. Sham. sagt vyūha = military station. Gaṇ.'s Erklärung klingt gar nicht annehmbar. Auch daß die Straßen zu den Dörfern und durch die Dörfer 8 daṇḍa oder wohl 54 engl. Fuß breit seien, mutet einen märchenhaft an. Eine amerikanische Landstraße muß 66 Fuß breit sein. Also besser: »die zu Leichenstätten führenden Dorfstraßen«?


6 Im folgenden werden dann zwölf Teile oder »Viertel« der Stadt aufgeführt. Daher kann nicht gemeint sein, daß die Stadt aus neun Distrikten bestehe, sondern daß das antaḥpura oder der vom König und den königlichen Gebäuden besetzte Teil der Stadt ein Neuntel der ganzen Stadt einnimmt, wie Sham. auch übersetzt. Oder man müßte sagen: »in einem neuen Teil«. Vom antaḥpura aus werden dann die Himmelsrichtungen der zwölf übrigen Stadtteile angegeben.


7 Oder: »nach der dargelegten Vorschrift« (im 20. Kap. des ersten Buches).


8 Oder wohl eher: die Königsburg (antaḥpura, »die innere Burg«), also den ganzen Komplex der königlichen Gebäude. Das tasya, das den folgenden Satz beginnt, bezieht sich auf antaḥpura, wie schon angedeutet.


9 Es ist das wohl ein Oberverwaltungsbeamter für Heeresangelegenheiten, keineswegs ein Oberbefehlshaber der Truppen, also ein Bureauvorsteher. Vielleicht aber muß der »Oberaufseher über das Verkehrswesen« (oder: das Handelswesen) ganz wegfallen. So nach Gaṇ.


10 Paṇyabhaishajyagṛiha wird kaum Häuser für verkäufliche Heilmittel, also öffentliche Apotheken bedeuten. Vgl. 57, 9. Vielleicht aber ist bhaishajyagṛiha = Heilstätte, Spital.


11 Dies Übertragung ist höchst unsicher. Die Lesart Gaṇ.'s mit pravahaṇika statt pravahaṇī wird wohl den Vorzug verdienen. Aus Kauṭ. kennen wir nur pravahaṇa »Fest«. Also fasse ich pravahaṇika als Festhaus. Sham.'s, Sorabjis und Gaṇ.'s Auffassungen sind wohl sämtlich verkehrt, denn wie sollen all die verschiedenen Innungen oder Zünfte samt den »Vereinigungen von Kaufleuten« (Sorabji) oder den »Arbeiterkorporationen« (Sham.) oder den »fremden Kaufleuten« (wie Gaṇ. pravahaṇika übersetzt) denn in den Lücken zwischen den anderen Platz finden? So muß man wohl an Fest- oder Versammlungshäuser der Zünfte denken. Anulāseshu, das auch Gaṇ. hat, klingt recht sonderbar, obwohl sich ja aus »Nachspielen«, mit viel Kunst dasselbe herausspinnen ließe wie aus anuvāseshu, das ich vorschlage. Sorabji möchte anusāreṇa lesen. Genau den Sinn von anusāra aber hat wohl das von mir angenommene anuvāsa; denn anuvasati = anusarati haben wir MBh. V, 22, 20 (vgl. XII, 174, 58 = überall nachfolgen, sich anhängen). Natürlicher als anuvāseshu wäre wohl anuvāsena. Freilich bleibt auch dann der Anstoß, daß von āvaseyuḥ ein Akkus, abhängen sollte (wie in Zeile 5). Vielleicht sollte man daher vāstu abtrennen: »An Orten, die den Lücken nachgehen, sollen den Bauplatz (der Stadt) die ... einnehmen.« Auch das will nicht genügen. Gaṇ. bessert in vaseyuḥ.


12 Madirā = Rauschtrank, aber auch eine Form der Durgā oder Kālī, was ja sehr natürlich ist, wie ein Blick in die Tantraschriften zeigt. Die Frage, ob die Gottheiten Aparājita, Apratihata, Jayanta und Vaijayanta jinistische oder brahinanische seien, hat Stein 295ff. behandelt. Gaṇ. setzt Aparājita = Durgā; Apratihata = Vishṇu; Vaijayanta = Indra an.A3


13 Kaum: »nach der Vorschrift«. Vgl. 56, 4.


14 Koshṭhaka ließe sich hier am besten mit dem englischen shrine wiedergeben, das ja Schrein, Kapelle, Nische, Blende, Altar, Heiligtum bedeutet. Von caitya gut dasselbe, besonders da dies ja auch ein Heiligengrabmal und einen heiligen Baum bezeichnet. So werden die kosḥṭhaka oder Heiligtümer des Aparājita, Apratihata usw. wohl Kapellen oder Kapellchen dieser Gottheiten sein, dagegen die koshṭhālaya der Wohnungsgottheiten vielleicht nur Mauernischen, ähnlich den bekannten katholischen mit Gottes- und Heiligenbildern, dies um so eher, als koshṭhaka ja auch die Umfassungsmauer um ein Haus bezeichnet.A4


15 Wie Gaṇ. angibt, sind wohl die betr. Tore in der Himmelsgegend der Gottheit, nach der sie genannt werden: das des Brahma im Norden, das des Indra im Osten, das des Yama im Süden, das des Skanda im Westen. Also hat auch hier Skanda eine hohe Stelle inne. Wie wir sehen werden, ist er eben eine Gottheit des Wachstums und Gedeihens, besonders auch der Haustiere, also ein paçupati, eine Form das Çiva, des Fruchtbarkeitsgottes.


16 Oder vielleicht eher: »nach Maßgabe (der Lage) ihrer Werkstätten und ihrer Felder« (karmāntakshetra »Feld, d.h. Gebiet der Tätigkeit«, bei Kauṭ. aber gewöhnlich enger: »der Verarbeitungsstätte, der Fabrik«). So bekämen wir: »der Fabriken und der Felder«. Diese Angabe bewiese dann, was freilich kaum neu ist, daß auch die Bürger der befestigten Städte noch Äcker hatten.


17 Shaṇḍa, ein bei Kauṭ. häufiger Gebrauch.


18 Nach den ind. Glossen wäre ein Bewässerungsbrunnen für je eine Landparzelle namens daçakulī gemeint.A5 Wie groß eine solche ist, das bildet einen Streitpunkt.


19 Wörtlich: »wegreinigen, wegräumen« (çodhayet); ebenso 95, 6 (wo gleichfalls navena zu lesen ist). Möglich wäre auch die Bedeutungsentwicklung über »in Ordnung bringen« (49, 1).


20 Anekamukhya scheint mir hier und an mehreren anderen Stellen = anekhamukha (dieses findet sich z.B. 119, 4; 205, 6) zu sein, wörtlich etwa: nicht unter einem Hute seiend, dezentralisiert, nicht von derselben Art, durcheinander geworfen. Nach der gewöhnlichen Bedeutung von mukhya Hauptleute, Offiziere fassen es auch hier Sham. und Gaṇ. Gaṇ. erklärt: »Ist nur ein Offizier da, dann kann er leicht zum Feinde hinüberzugehen verführt werden und das ganze Heer unter ihm mit sich reißen; nicht aber kann, wenn viele Offiziere da sind, solch ein Abfall stattfinden, weil sie gegeneinander argwöhnisch sind.« Er hätte hinzufügen können: »und von Mißgunst, namentlich von Brotneid erfüllt«. Auch so aber bleibt die wichtige Einwendung, daß viele Offiziere auch viel Geld kosten. Das erhabene Hauptziel altindischer und allmenschlicher Politik: Divide et impera würde am besten erreicht, wenn die Soldaten nicht nach Familie, Verbänden und sonstiger Verbindung und Gleichartigkeit zusammenbleiben dürften. Auf jeden Fall müßte man wenigstens übersetzen: »stelle sie unter verschiedenartige Hauptleute (Offiziere)«, was z.B. 344, 12 und wohl sonst einige Male sich empfehlen würde. Denn da ja auch nach Kauṭilyas Lehre die gemeinen Leute ohne Führer vom Fürsten nach Wunsch und Willen gebraucht werden können, so wäre es genug, wenn die Führer der Soldaten möglichst verschiedene Art und Interessen hätten. Vgl. zu unserer Stelle Kām. XVI, 17.


21 Durgasaṃskāra Herrichtung einer Burg z.B. auch MBh. II, 14, 51.


22 Die bāhirika scheinen nach Sham.'s Zitat vornehm gewesen zu sein und nahmen sich offenbar besondere Vorrechte heraus. Näheres ist mir nicht bekannt. Nach Gaṇ. wäre darunter allerhand Spitzbubengelichter wie Schauspieler, Tänzer usw. zu verstehen. Das sieht sehr unwahrscheinlich aus. Aber ähnlich Stein, Meg. und Kauṭ. 213; 253, Anm. 6. Das Wort kehrt 60, 3–4 wieder. »Das Reich« (rāshṭra) ist wohl auch hier der Gegensatz zur Stadt (Residenzstadt).


A1 Wegen der Feld- und ähnlicher Wege siehe auch Vas. XVI, 11f.; »Für Felder mit einem (durch sie hingehenden) Weg gilt die Freigebung (dieses Weges an die Leute, die da durch wollen), ebenso die Umkehr (d.h. es muß genug Raum freigelassen werden, wenigstens an bestimmten Stellen umzukehren und wohl auch auszuweichen). Bei anderen Sachen (nämlich: Liegenschaften), die durch eine Umfriedigung abgesperrt sind, nur drei Fuß breit« (oder: drei Viertel so breit, wie z.B. Daçak. S. 195). Das taruṇagṛiheshu des Textes kann kaum richtig sein. Taruṇa, heißt nicht new-built, soweit wir wissen, und »Häuser« nehmen sich hier sonderbar aus. Also habe ich soeben varaṇagṛihīteshu oder varaṇavṛiteshu gelesen. Noch näher stünde tarunigraheshu: »bei Umgrenzungen (Absperrungen, d.h. eingehegten Orten; Vgl. z.B. vāṭa Zaun und eingezäunter Ort) mit Bäumen (also bei Wäldchen oder Parks) und anderen Sachen (von dieser Art)«. Für nigraha geben die ind. Leix. ja auch »Grenze« an, und der Scholiast Kṛishṇapaṇḍita sagt ebenfalls: »bei Lustgärten u. dgl. mehr«. – Besiedelte Gegenden sind voll von schmalen Wegen (ekapadī), die durch die Felder und zu ihnen hinführen. MBh. V, 5, 6. Interessante, z. T. hochmodern anmutende Angaben über Straßen und Wege finden wir in Çukran. I, 515–539.


A2 Nur vier Tore hat die Musterstadt Ayodhyā in Raghuv. XV, 60. Die Anlegung einer Stadt und welche Teile die verschiedenen Klassen der Bevölkerung bewohnen sollen, lehrt auch Agnipur. Kap. CVI; Çukran. I, 425ff.; besonders 502ff.


A3 Aber es sind jedenfalls alles nur verschiedene Namen oder Formen des Kumāra, Skanda oder Kārttikeya, der in B. II, 5, 22 unter anderen auch Sanatkumāra, Indra, Jayanta und Viçākha heißt. Ja, sogar Shashṭhī scheint dort einer seiner Namen zu sein. Oder es tritt doch diese Genie der Frauenfruchtbarkeit hier in seinem Gefolge auf und kennzeichnet ihn ebenfalls als Fruchtbarkeitsgottheit. Skanda aber ist selber wiederum nur eine andere Gestalt des Çiva. Die Mütter des Skanda, hier sonderbarerweise deren sieben, sind in Pariçishṭap. VIII, 302ff. allmächtige Stadtschützerinnen. Solange ihre Standbilder an Ort und Stelle sind, kann die Stadt nicht erobert werden.


A4 Die Hausaltäre in einer Zimmerecke des indischen Hauses bespricht Schlagintweit, Indien in Wort und Bild I, 128. Die Hänser in Ayodhyā sind mit kostbaren Götterbildern ausgestattet. Raghuv. XVI, 39.


A5 Dies Glossen werden wohl recht haben. Noch heute geschieht die Bewässerung indischer Felder hauptsächlich aus Brunnen. Deakin, Irrigated India 61. Im größten Teile Indiens ist nämlich Wasser in geringer Erdtiefe erreichbar. Darum lesen wir auch in MBh. K. XIII, 152, 3, wenn man im jāṅgala mit dem Spaten nachgrabe, finde man da sicher Wasser. Eine jaṅgala-Gegend aber ist eine vegetationsreiche, dem Könige als Wohnsitz anbefohlene. M. VII, 69; Vish. III, 4; Y. I, 320. Also: »Auf eine Einzäunung (ein abgegrenztes Stück, eine Anpflanzung) von einer daçakulī je eine Brunnenstätte.« Wörtlich: »Eine Brunnenstätte soll ein daçakulī-Feldstück haben.« Oder daçakulīvāṭam vielleicht adverbiell.

Quelle:
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben. Das Arthaçāstra des Kauṭilya. Leipzig 1926, S. 73-77.
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