Vierundzwanzigstes Kapitel (41. Gegenstand).

Der Aufseher über die königlichen Ackerländereien

[177] Der Ackeraufseher, kundig des Ackerbaues und der Pflege von Bäumen und Sträuchern oder mit solchen verbunden, die sich auf diese Dinge verstehen, soll die Samen von allen Getreidearten, Blumen,1 Früchten, Gemüsen, Knollen, Wurzeln, Rankengewächsen, Flachs und Baumwolle, je nach ihrer Zeit, einsammeln.

Auf geeignetem Boden (svabhūmi), der vielfach durchgeackert worden ist, soll er durch Sklaven, Arbeiter und solche, die Geldbußen abarbeiten, säen und pflanzen lassen.

Er soll dafür sorgen, daß sie wegen Maschinen, Geräten und Stieren, die für den Ackerbau nötig sind,A1 nicht aufgehalten werden, noch wegen (Mangel oder Pflichtversäumnis) der Handwerker, Schmiede, Schreiner, medaka,2 Strickdreher und Schlangenfänger.

[177] Fällt durch sie die Frucht irgend einer Tätigkeit weg, dann ist die Strafe gleich dem Verlust der betreffenden Frucht.3

In trockenen Gegenden (jāṇgala) ist die Regenmenge 16 droṇa; um die Hälfte mehr in solchen, die am Wasser liegen, da wo durch die Gegend selber Bewässerung vorhanden ist;4 131/2 im Lande der Açmaka;5 23 in dem der Avanti, ungemessen in den Westgegenden und denen des Himālaya. Und in solchen, die durch Kanäle bewässert werden, (hat man die Regenmenge, den Regen) nach Bedarf der Zeit.6

Ein Drittel des Regens im ersten und im letzten Monat (nach der Aussaat), zwei Drittel in den zwei mittleren – das ist das Zeichen eines guten Jahres.7

Das (wie es mit dem Regen sein wird) kann man ersehen aus Stand, Bewegung und Befruchtung (garbhādhāna) des Jupiter,8 aus Aufgang, Untergang und Lauf der Venus und aus der natürlichen oder der unnatürlich veränderten Erscheinung der Sonne.

[178] Aus der Sonne ergibt sich die Entwicklung des Keims (d.h. kann man schließen, ob die Saat ordentlich aufgehen wird), aus dem Jupiter die Bestockung und Halmbildung (stambakaritā) der Saaten; aus der Venus der Regen.

Drei Wolken gibt es, die sieben Tage fort regnen, achtzig, die in Tropfen sprühen, sechzig sind der Sonnenscheinwolken (wo also teils Sonnenschein, teils wieder Regen kommt) – das ist der richtige und segensvolle Regenfall.

Wo (der Regengott), Wind- und Sonnenglutbeigabe richtig verteilend, regnet und drei Pflügungen ermöglicht,9 da gibt es sicheren Ernteertrag.

Danach also soll er entweder Bodenerzeugnisse säen und anpflanzen lassen, die viel Wasser brauchen, oder solche, die wenig brauchen.

Çālireis, Vrīhireis, kodrava (Paspalum scrobiculatum), Sesam, Hirse, Edelhirse (udāraka) und varaka (Phaseolus trilobus) sind die erste Aussaat (in der Regenzeit, mit der ja auch die indischen Jahreszeiten beginnen).

Mudgabohnen (Phaseolus Mungo), Māshabohnen (Phaseolus radiatus) und Çaibyaerbsen (oder: Çaimbyaerbsen) sind die mittlere Aussaat.

Safflor, Linsen, kulattha (die Hülsenfrucht Dolichus uniflorus) Gerste, Weizen,10 Kalāya-Erbsen, Lein und Senf sind die letzte Aussaat.

Oder die Aussaat findet statt, je nachdem die Jahreszeit sich anläßt.

[179] Was von der Besäung übrigbleibt,11 sollen die bestellen, die um die Hälfte des Ertrages anbauen. Oder solche, die von ihrer eigenen Körperkraft leben müssen (also zu arm sind, selber Land, Samen, Ackergeräte usw. zu haben) und die dann den 4. oder den 5. Teil (des Ertrages) empfangen. Sind sie nicht zu Rande gekommen, so mögen sie nach Wunsch einen Anteil geben, außer in Fällen von widrigen Umständen.12

Von eigenen Bewässerungsanlagen sollen die Leute ein Fünftel als Wasserabgabe geben, wenn es mit der Hand hervorgeschöpft wird,A2 ein Viertel, wenn es durch die Nackenkraft (von Stieren) hervorgeschöpft wird, ein Drittel, wenn es durch Strommaschinen hervorgeschöpft wird, ein Viertel, wenn es aus Flüssen, Seen, Teichen (oder Reservoirs, taṭāka) und Brunnen emporgehoben wird.13

[180] Nach Maßgabe der Arbeitskraft und des Wasservorrates soll er Rieselfeldfrucht, Winterfrucht oder Sommerfrucht anbauen.

Reis u. dgl. ist das Vorteilhafteste, Gemüse das Mittlere, Zuckerrohr das zu unterst Stehende; denn Zuckerrohr ist vielerlei Schädigungen ausgesetzt und verschlingt viel Auslagen.

Land, wo das Wasser schäumend hinausschlägt, ist für Schlingpflanzenfrüchte (vallīphala, wie Gurken, Melonen, Kürbisse), Orte, die in der Nähe von überschwemmendem Gewässer liegen, für Pfeffer, Trauben und Zuckerrohr, Land am Saum von Brunnen für Gemüse und Wurzelfrüchte, von Rinnsalen [181] (haraṇi) berändertes für Grünzeug, Raine für Schnitt- und Pflückpflanzen,14 wie Ruchpflanzen, Arzneipflanzen, Andropogon muricatus, Gelbwurz,15 Safran (oder: Eierpflanzen, vera), piṇḍāluka (ein Knollengewächs) usw. Und auf Land, wie es für sie geeignet ist, pflanze er Heilkräuter,16 sowohl solche, die auf höherem Boden, als solche, die am Wasser (in den Niederungen) gedeihen.

(Nachts) kalten Tau trinken und (am Tag) in der Hitze trocknen bis zu 7 Tagen soll der Same von Körnerfrüchten (dhānya), 3 Tage oder 5 Tage der Same von Hülsenfrüchten (koçīdhānya). Mit kuhdüngergemischtem Honig, Butterschmalz und Schweinefett bestreicht man die Schnittfläche bei Pflanzen, die durch Stecklinge vermehrt werden, mit Honig bei knollentragenden; mit Kuhdünger beschmiert wird Steinchensamen.17 Den Bäumen verbrennt man in der Höhlung (unten am Stamm, worein das Wasser zur Begießung getan wird) Kuhknochen und Kuhdünger und stillt zur richtigen Zeit ihre Schwangerschaftsgelüste.18 Und auf die hervorgesprossten Saaten und Anpflanzungen hin streue man frische, scharf riechende Fische, mit der Milch von Euphorbia antiquorum vermischt.19

[182] Hauptsächlich Baumwolle und auch abgestreifte Schlangenhaut bringe man herbei (und verbrenne, sie). Wo der Rauch davon verweilt, da verweilt keine Schlange.20

Bei der ersten Aussaat aller Samenarten soll man die erste Faustvoll erst mit Wasser begießen, in das man ein Stück Gold gelegt hat, sie dann säen und diesen Spruch sprechen:

»Verehrung dem Prajāpati, dem Kaçyapa, dem Gotte! Möge immerdar Sītā (die Genie der Ackerfurche und des Ackerbaues) gedeihen in meinen Feldfrüchten und Gütern!«21

Den Hütern der Gemüsegärten und der Feldfrüchte, den Sklaven und Arbeitern soll er Speise schaffen, je nach der Hilfsausstattung mit Männern (auf einem bestimmten königlichen Gute).22

Einen Monatslohn (māsa) von 11/4 paṇa soll er ihnen geben; den Grobhandwerkern Speise und Lohn, angemessen ihrer Arbeit.

Von selber abbrechende Blumen und Früchte sollen Büßer und vedagelehrte Brahmanen holen zu gottesdienstlichen Zwecken, und Reis und Gerste von dieser Art zum Zecke des Erstlingsopfers;23 die von aufgelesenen Ähren Lebenden das, was von den Haufen unten am Boden liegt.

[183] Und zur richtigen Zeit soll er das Getreide usw. einsammeln, jedesmal wenn es soweit gediehen ist. Auf dem Felde soll der Kluge nichts lassen, nicht einmal das Stroh.24

Aus den Getreidehaufen soll er hohe Stöcke oder ebensolche mit Firsten machen, nicht vollgestopft die Spitzen, aber auch nicht leer.25

Die Feimen mache er so, daß sie sich um den Saum des Dreschtennenrundes herumreihen; und seine Gehilfen (parikarmin) sollen kein Feuer, wohl aber Wasser bei der Dreschtenne haben.

Fußnoten

1 Die bei den königlichen Betrieben öfters genannten Blumen oder Blüten (pushpa) werden wohl am ehesten die als Färbmittel verwendeten sein (Safflor und Safran). Vgl. 100, 7. Möglich aber ist auch Blumenzucht in unserem Sinn. Zu diesem Kap. vgl. auch Jolly, Recht und Sitte S. 107; Kuhn-Festschrift 27 ff.A3


2 So kuṭṭaka nach den Indern. Kuṭṭayati wird ja auch im Sinne von klopfen, hämmern gebraucht (86, 4). Medaka wäre ein Schmierer, Einfetter; (Abdünger?). Aber das alles scheint nicht recht zu passen; ebensowenig Shamasastris »Bohrer« (Gaṇ. khanaka). Meda ist der Name einer Mischkaste. Aber sie betreiben die Jagd (Manu X, 48). Sollen die medaka also die schädlichen und gefährlichen Tiere niederhalten, wie die Schlangenfänger die Schlangen? Dazu müßten sie wohl auch viel Fallgruben graben. Dann wäre die Glosse khanaka »Graber« in Ordnung. Vgl. dazu khanaka »Kämpfer im Schützengraben«.


3 D.h. wird durch ihre Schuld (d.h. wohl die der eben genannten Handwerker usw.) irgend eine Arbeit oder ein Unternehmen gar nicht ausgeführt oder doch nur unvollkommen, dann müssen sie aufkommen für den Ausfall an Gewinn, den die betreffende Arbeit sonst eingebracht hätte. Vgl. 130, 19 dohakālam atikrāmatas tatphalahānaṃ daṇḍah: »Versäumt einer die Melkzeit, dann ist die Strafe gleich dem Wegfall des betreffenden Milchertrages«.


4 Deçavāpa oder deçāvāpa muß doch wohl mit kulyāvāpa zusammen gehalten werden (116, 2). Ob man nun vāpa in dem Sinne von Bewässerung oder von Besämung, Bebauung versteht, der Sinn bleibt der, daß deçavāpa bedeutet: durch die Natur des Ortes, kulyāvāpa: durch Kanäle bebaubar oder bewässert. Es wird also zu anūpa gehören. Nach Sham., dem Gaṇ. folgt, wäre zu übersetzen: »Was nun aber die für Ackerbau geeigneten Gegenden betrifft, so 131/2 im Lande der Açmaka« usw. Aber sprachlich sowie sachlich erheben sich da schwere Bedenken. Vgl. auch den Anfang von Buch VII, Kap. 10 – Übrigens findet man nach MBh. K XIII, 152, 3 sicher Wasser, wenn man in jāṅgalaA4 mit dem Spaten nachgräbt.


5 Nach der Lesart des Bhaṭṭ. der Açvaka, d.h. in Mahārāshṭra. Das Reich der Avanti ist schon aus dem Meghadūta als wolkengesegnet bekannt.A5


6 Oder: zur richtigen Zeit. Dann vermag man ja Zeit und Menge selber zu bestimmen. Der Inder denkt: Verlaß dich nicht auf den bösen Regengott, sondern liefere deinen Feldern selber Wasser: kṛishṭir na de vamātṛikā MBh. II, 5, 77. Freilich hören wir auch: »Hat der Landmann seinen Acker ordentlich hergerichtet und besät, dann liegt das übrige am Regengott. Begnadet ihn der Regen nicht, dann trifft ihn keine Schuld.« MBh. III, 32, 47 ff.


7 Wegen rūpa Zeichen, Anzeichen, Vorzeichen siehe Weib im altind. Epos 292, Anm. 1; MBh. V, 73, 39; VIII, 192, 14. Sushamā (su + samā) also hier natürlicherweise fem., nicht n. wie in dem einzigen vom PW mitgeteilten, aus dem Çatap.-Brāh. stammenden Beispiel. Weniger wahrscheinlich: »ist eine Prachtart« oder: »das Zeichen der Pracht (einer prächtigen Ernte)«. In der ersten Weise versteht es Gaṇ. in der zweiten Bhaṭṭ.A6


8 Nach zwei von Gaṇ. mitgeteilten Wetterversen erfolgt die »Befruchtung« (der Kulturen) dadurch, daß namentlich die verschiedenen Niederschläge (Regen und Samenerguß werden ja von den Indern einander gleich gesetzt), aber auch der Wind in bestimmten Monaten sich richtig einstellen. Mit garbhādhāna wäre also diese Saatenbefruchtung gemeint. Die Sache hat nun aber zwei Haken. 1. Die von Gaṇ. angeführte Wetterregel berührt einzig die sechs Monate von Mārgaçīrsha bis Vaiçākha, also die drei Jahreszeiten hemanta, çiçira und vasanta, im großen und ganzen also die trockene, wenn auch mit Ausschluß der allertrockensten, des grīshma. Soviel ich sehe, kann also bei dieser Wetterregel nur an zwei Ackerbestellungen gedacht sein. Dann können, wie man auch rechnen möge, die Segnungen durch das WetterA7 sechs ersten Monate des indischen Jahres (von Mitte November bis Mitte Mai) der dritten Kultur nicht zugute kommen. Kauṭ. aber hat doch drei Feldbestellungen (s. auch 339, 6 ff). 2. Allem Anschein nach müßte bei Gaṇapatisastris Auslegung garbhādhāna etwa dasselbe wie stambakāritā sein, also wohl auch die Ährenbildung. Nur die Halm-, also gewiß auch die Ährenentwicklung bezeichnet es nach seiner eigenen Erklärung. Auf jeden Fall aber wäre ein Teil des Wachstums gemeint. Da die zwei anderen Vorzeichen: Stand und Bewegung des Jupiter sichtbare und schon vorhandene Dinge sind, wie das ja auch nötig ist, so müßte natürlicherweise das dritte ebenfalls etwas Wahrgenommenes und nicht etwas Zukünftiges sein. Nun aber erhalten wir den Satz: »Die richtige Regenverteilung, von der das Wachstum ja abhängt, läßt sich zum voraus erkennen aus – dem Wachstum!« Einfach ein verborgener Einfluß des Planeten hilft uns nicht weiter. Wenn also garbhādhāna nicht überhaupt etwas ganz anderes bedeutet, als Gaṇ. annimmt – und das ist schon an und für sich das Wahrscheinliche –, dann kann es wohl nur die erste Bestockung nach dem Aufgehen der Saat bezeichnen. Diese gölte dann als Wirkung des Jupiter und als Anzeichen des guten oder schlechten Erntejahres.A8


9 Also die gleich darauf genannten Ackerbestellungen oder Anpflanzungen. Freilich karshaka heißt sonst und natürlicherweise Pflüger, Ackerbauer. So möchte man varshakān lesen: »die drei Regen« oder vielleicht eher: »Regenspender«, was sich dann auf die segensreichen richtigen Regenfälle am Anfang, in der Mitte und gegen Ende des Saatenstandes und auf die drei nötigen Arten von Wolken beziehen kann, von denen wir gehört haben. B hat die auch von Gaṇ. verzeichnete Lesart karīshāṃç »drei Düngungen (also Fruchtbarmachungen) hervorrufend«.


10 Von Gerste und Weizen haben die späteren Inder eine sehr schlechte Meinung, was sich leicht erklären läßt. Schon Lassen hat in seiner Indischen Altertumskunde angeführt, daß der Weizen auch »Barbarenessen« genannt wird, und MBh. III, 190, 44 lesen wir: »In die Gegenden, die von Gerste leben, sowie in die, die von Weizen leben, werden die Leute sich begeben, wenn ein Weltalterende (mit seinen vielen anderen Greueln) herangetreten ist.«


11 Was aus Mangel an Arbeitskräften usw. unbesät geblieben ist. Diese Bebauer stellen also jedenfalls die Ackergeräte, die Zugtiere u. dgl. mehr selber, wohl auch den Samen, während die gleich folgenden armen Teufel, die nur den eigenen Leib besitzen, offenbar das alles geliefert bekommen. Freilich erscheinen 182, 8 die ardhasītika unter den Sklavinnen oder doch den Frauen, die Sklavinnen etwa gleichstehen. Danach wären dann »die den Acker um die Hälfte Bestellenden« mindestens Hörige.


12 Nach wessen Wunsch? Grammatisch wäre ihr eigener Wunsch das Natürliche. Aber es wird jedenfalls der Wunsch des Königs, d.h. seiner Beamten gemeint sein, sonst hätte auch der Zusatz: »außer in Fällen von Unglück« keinen Sinn. Zu anavasita vgl. anavasitasaṃdhi ein Abkommen über Unfertiges 293, 14 ff., wo die Rede ist von der Ödlandbesiedlung. Hier aber kann es sich nicht um Einöden, sondern nur um königliche Güter handeln. Haben also die Leute, die solche um einen Teil des Ertrages bebauen, es nicht fertig gebracht (anavasita), das von ihnen Übernommene zu bewältigen, so müssen sie, außer im Fall von unheilvollen Umständen, doch einen Anteil abgeben, wie er dem Wunsch des Königs entspricht. Will er ihn ganz erlassen, dann auch gut. Svasetubhyaḥ gehört zum folgenden Satz, wie es C, Bhaṭṭ. und Gaṇ. auch haben. Anyatra kṛicchrebhyah svasetubhyaḥ kann nicht heißen: »außer bei schwer zu bestellenden Privatäckern« (Jolly, Kuhn-Festschrift S. 29). Erstens haben Privatäcker in diesem Kapitel gar nichts zu suchen, zweites bedeutet setu nicht Acker.


13 Auf wen soll sva bezogen werden? Nach der bisherigen und bei jedem wohl sofort auftauchenden Auffassung der Stelle haben die Benutzer der Wasserwerke dem König ein Fünftel der Ernte oder ein Viertel oder ein Drittel, je nach der Bewässerungsvorrichtung, abzugeben. Sva ginge da also auf den sītādhyaksha als Vertreter des Fürsten oder auf diesen selber. Durch svabhūmi aber, das Jolly (Kuhn-Festschrift S. 28) als »königliche Domäne« übersetzt, läßt sich diese Annahme nicht stützen. Denn svabhūmi hat auch hier wie sonst bei Kauṭ. die Bedeutung »günstiger Boden«. Aber Bhaṭṭ. führt einen çloka an, der da besagt, der König sei Besitzer des Bodens und des Wassers, alles andere gehöre den dörflichen Hausvätern, und mit dieser Strophe wird des Königs Recht auf den Wasserzins von Bhaṭṭ. und anderen begründet. Ob also eine bestimmte Anlage vom König oder von den Bauern errichtet worden ist, macht dann keinen Unterschied. Daß der König eine Wassersteuer erhoben habe, ist von vornherein anzunehmen. Aber hier wird doch ein gerechterer Grund für sie vorliegen als jene Theorie. Die Abgabe ist ja geringer, wenn die Anlage einfacher, größer, wenn diese künstlicher, also mit bedeutenden Herstellungskosten verbunden ist. Hat die Krone mehr dranwenden müssen, dann will sie natürlicherweise höhere Entschädigung. Wäre nur jenes abstrakte Recht auf alles Wasser des Reiches der Grund der Abgabe, dann schiene der Unterschied recht sonderbar. Daß bei einer so bequemen Einrichtung wie den von der Strömung getriebenen Maschinen etwa mehr Wasser verbraucht würde, fiele kaum ins Gewicht. Der Bauer muß seiner Bodenfrucht genug Feuchtigkeit zuführen, gehe es wie es wolle. Sodann: Es ist irreleitend, wenn man sītādhyaksha mit Superintendent of Agricultnre und Ackerbauaufseher übersetzt, wie bisher geschehen ist. Es handelt sich gar nicht um eine Art Ackerbauminister, sondern einfach um einen Mann, der an der Spitze des Betriebes der königlichen Ackerländereien steht, um einen »Gutsinspektor«. Unser Kapitel beschäftigt sich auch nur mit den fürstlichen Domänen und den Leuten, von denen sie bebaut werden. Da könnten also nur vom König angelegte Bewässerungswerke in Betracht kommen. Diese Krongutbebauer nun müßten die hier genannte Wasserabgabe leisten. Daß auch die Dörfer, die auf eigene Hand wirtschafteten, diese Steuer zu entrichten gehabt hätten, ließe sich nicht aus unserer Stelle dartun. Nun wird aber die Schwierigkeit noch größer: die Abgabe ist zu ungeheuerlich. Nehmen wir nur die ardhasītika, die noch am besten daran sind. Sie bekommen nur die Hälfte der Ernte. Nun sollen sie ein weiteres Drittel, wahrscheinlich sogar vom Ganzen, nicht etwa von ihrer Hälfte, als Strommaschinenzins hingeben. Sodann gehört doch dem altindischen König sowieso sein bekanntes Sechstel des Bodenertrages. Dazu treten noch andere Steuern, Sporteln, Gebühren usw. Wohl kann der Bauer im alten und im neuen Indien von sehr wenig leben. Aber von nichts halt doch nicht. Hieße es drei bis fünf Prozent, wäre es also eine Art vyājī, dann entspräche es auch darin einer Vergütung für des Königs Besitzanrecht an das Wasser des Landes, wie z.B. die Entschädigungsgebühr bei gemünztem Edelmetall 5% beträgt, und die Abgabe könnte geleistet werden. Aber pañcamam usw. bedeutet nicht 5% usw. Auch verstünde man dann nicht, warum für die schwierigste und zeitraubendste Art, Berieselungswasser zu gewinnen, die höchste und für die leichteste, rascheste, die niedrigste Steuer verlangt würde. Sollten so die Untertanen angestachelt werden, eigene Bewässerungsanlagen einzurichten, und zwar möglichst vorzügliche, weil dann die Wassersteuer geringer ist, als bei den primitiveren? Daß gerade bei Wasserbauten die Strafpeitsche des Staates zur Anfeuerung geschwungen wurde, haben wir schon gesehen. Andererseits aber hätte der König gewiß gerne auch aus solchen Unternehmungen gehörig Gewinn herausgeschlagen. Also wird der Text besagen: »Von ihren eigenen Wasseranlagen sollen sie ein Fünftel des Wassers (an den König) abgeben, wenn sie mit der Hand betrieben werden« usw. Da muß also die gesamte Landbevölkerung von den Werken, die sie selber eingerichtet hat, dem König einen bedeutenden Teil des Wassers für seine in der betreffenden Gegend gelegenen Äcker liefern. Diese Auffassung allein wird dem natürlichen Sinn des sva, das sich auf das Subjekt des Satzes beziehen sollte, gerecht und der Bedeutung von bhāga. Dies heißt nicht »Steuer« oder »Zins«, sondern »Teil, Anteil«. Auch das bekannte Sechstel, das man wohl eine Steuer nennt, ist nur der gerechte Teil, der dem König als Besitzer des Bodens gebührt. Ihm gehört eigentlich alles, was dieser erzeugt. Ihm gehört das Wasser.A9 Also bekommt er einen Teil davon in Gestalt des Wassers von den setu der Untertanen. Auch der Höhenunterschied der Abgabe wird jetzt völlig klar und gerecht. Endlich paßt jetzt die ganze Bestimmung vorzüglich in den Rahmen unseres Kapitels, das nur von der Bewirtschaftung der königlichen Güter handelt. Aber ich habe dennoch nicht gewagt, diese Übersetzung nackt und offensichtlich in den Text zu stellen, sondern diesen absichtlich so gestaltet, daß er beide Auslegungen zuläßt.A10


14 Lava (wie natürlich zu lesen ist) bezeichnet offenbar Sachen, die man mäht, abschneidet, pflückt usw., und zwar wohl keineswegs auf einmal, sondern jetzt so viel, ein andermal so viel, je nach Bedarf. Darum werden sie an die zugänglichen Raine oder die Streifen zwischen den Feldern (pālī) gepflanzt.


15 Statt des mir unbekannten hīra habe ich hera gelesen. Gaṇ. hat nun hrībera statt hīrabera und sagt, es sei = bālākhya was verschiedene Pflanzen ergäbe, je nachdem man m., f. oder n. zugrunde legt. Mir sind die Mittel, Näheres zu bestimmen, nicht zugänglich.


16 Wegen ca hinter bhūmishu wird dies die Bedeutung sein und nicht Pflanze überhaupt.


17 Es wird gemeint sein, daß die Schnittfläche (cheda) der betreffenden Stecklinge und Knollen so behandelt werden solle. Durch Stecklinge vermehrt wird z.B. das Zuckerrohr. Bei diesen und Knollengewächsen läßt sich diese magische Beschmierung ganz gut ausführen. »Steinchensamen« oder asthibīja ist mit ashṭhīlā zusammenzustellen und bezeichnet besonders Samen, der mit Wolle, Flaum, Haaren usw. zum Fortfliegen ausgestattet ist. Hier also vor allem den Samen der Baumwollstaude. Bei dem wäre eine eigentliche Beschmierung nicht zu bewerkstelligen; es müßte der Kuhdünger in trockenem Zustande dreingemengt werden. Heute noch beschmiert sogar bei uns der Bauer eine Schramme an Obstbäumen mit Kuhdünger. Wieviel mehr wohl in Indien! Aber es geht kaum, diesen Satz eng an den folgenden zu rücken und an Verletzungen der Pflanzen selber zu denken. – Mit tushārapāyana vgl. pāyita, durchtränkt 415, 4 und pāyana 131, 16.


18 Aus den indischen Dichtern ist bekannt, daß der Kuravakabaum nur blüht und Früchte trägt, wenn er von einer Schönen umarmt, der Tilaka, wenn er von ihr angeschaut, der Açoka, wenn er von ihrem Fuße berührt, der Bakula (oder der Keçava), wenn er mit Rauschtrank aus ihrem Munde besprengt wird. Siehe z.B. Karpūramañjarī (Harvard Oriental Series) S. 62 ff.; Weib im altind. Epos 243, Anm. 2. Denn: »Selbst die Bäume blühen durch das Geheimnis der Schönheit der Form«, Karpūram. II, 49, 1 (taruṇo vi rūvarehārahasseṇa phullanti). Bäume und Ranken werden verheiratet, damit sie Blüten und Früchte zur Welt bringen. Daneben gab es noch andere Dinge und Bräuche, auf das Geschlechtsleben der Pflanzen günstig einzuwirken. Schwangerschaftsgelüste müssen aber immer befriedigt werden.A11


19 Die Milch dieser Pflanze (snuhīkshīra) ist ein Mittel gegen Ungeziefer, wie Bhaṭṭ. richtig angibt. Gegen die Mäuseplage dient es 207, 11. Die frischen Fische, die dann natürlich verfaulen, haben jedenfalls denselben Zweck. So hält bei uns faulendes Fleisch die Rosenstöcke insektenfrei – darin erzeugtes Gewürm frißt die Schädlinge auf. Oder zieht der faulende Fisch das Geschmeiß an, das dann durch das Gift getötet wird? Aber der Text wird kaum in Ordnung sein, wie schon das doppelte ca zeigt. Auch der doppelte Akkusativ ist verdächtig. Man könnte zwar übersetzen: »Und die hervorgesproßten Pflanzen und die frischen, scharf riechenden Fische (die man darangetan hat) bestreue man (oder nach Gaṇ.'s pāyayet: tränke man) mit Snuhīmilch«. Aber das wäre eine wunderliche Ausdrucksweise. Es mag wohl matsyaiç ca snuhīkshīreṇa ca oder prarūḍheshu und dann vor den Fischen noch ein anderer Akk. plur. dagestanden haben.


20 Wie Sorabji uns mitteilt, werden noch heute Baumwollumpen verbrannt, die Schlangen zu vertreiben. Nach Gaṇ. würde freilich »der Kern des Baumwollsamens« verbrannt.A12


21 Mit Gaṇ. und Jolly als çloka zu lesen und zwar so:


Prajāpataye devāya Kaçyapāya namaḥ sadā!

Sītā me ṛidhyatāṃ devī bījeshu ca dhaneshu ca!


Dann folgt: Shaṇḍavātagopālaha – usw. Oder: Prajāpatye Kāçyapāya devāya ca namaḥ sadā usw. – Die magische Macht des Goldes, das nach indischer AnsichtA13 nicht nur aus dem Feuer geboren, sondern selber eine fest gewordene Form des Feuers ist, erscheint ungezählte Male in der Literatur.


22 Parivāpa die Ausstattung, Ausrüstung und zwar an Begleitung, Dienern, Gehilfen, Geräten, persönlichem Eigentum usw. Vgl. z.B. 30, 6; 154, 11; 162, 13, 14, 16; 254, 17. Hier sind all die Gehilfen gemeint, deren es auf einer bestimmten Domäne bedurfte, weniger wahr scheinlich die Gehilfen der Wächter usw. Gropāla befremdet. Kuhhirten gehören unter die Botmäßigkeit des Rinderaufsehers, nicht des Domänenvogts. Wächter bei Gärten und anderen Anpflanzungen waren sehr nötig für die königlichen Güter. Feldwächtern begegnen wir sehr oft in der Literatur. Gopāla muß also, wenn der Text mit shaṇḍavātagopālaka – richtig ist, im allgemeinen Hüter, Wächter bedeuten. Vgl. 127, 2, wo die Sache freilich wieder zweifelhaft bleibt. Aber Kauṭ. sagt sonst wohl pushpaphalavāṭa, nicht aber shaṇḍavāṭa. So ist also wohl mindestens pushpaphala vor vāṭa ausgefallen.


23 Wegen des ErstlingsopfersA14 siehe Hillebrandt, Rituallit. § 65 (S. 119 f.).


24 Oder vielleicht eher: »soll er einfahren (zur Dreschtenne bringen)« und »auf dem Feld soll er nichts aufstapeln«.


25 Die Getreidehaufen (prakara) auf den Feldern soll er zusammenbringen lassen in die Nähe der Dreschtenne und dort hohe Stöcke oder Feimen daraus machen oder »Firste von derselben Art«, d.h. aus den Getreidehaufen gemachte Feimen mit Firsten oder Dachaufbauten (nämlich spitz zulaufend oder viel leicht mit Dachaufsätzen einfacher Art). Wie aber auch wir »Getreidehaufen« in verschiedener Bedeutung gebrauchen, so hier der Inder. Denn im nächsten çloka ist prakara nicht der kleine Haufen auf dem Felde, sondern der große aus wer weiß wie vielen kleinen zusammengebrachte. Die Spitzen sind natürlich besonders sorgfältig zu machen; werden sie zu schwer, dann kippen sie gern um, werden sie zu leicht, dann jagt sie der Wind herunter, und das kann bei den ungemein starken Regengüssen Indiens gefährlich werden. Auch ist der vātavuṭṭhi der von heftigem Wind begleitete RegenA15 nicht nur in den Palijātakas häufig. Nach Gaṇ. hieße na saṃhata: die Spitzen sollen nicht zusammenstoßen. Sprachlich läge das am nächsten. Aber sachlich ist es wohl rein unmöglich, daß die Spitzen aneinander rühren, und könnten sie es, dann gäbe das einen gegenseitigen Halt. Beachtung aber verdient seine zweite Bemerkung, na tuccha, beziehe sich darauf, daß schwere Sachen wie Steine usw. oben darauf getan werden sollen. Wegen der Steine z.B. habe ich aber doch meine Bedenken.


A1 So auch nach Gaṇ. Möglich, ja sogar wahrscheinlicher jedoch: »wegen des Pflügens (das vorher besorgt sein muß), der Maschinen, Geräte« usw.


A2 Das mit der Hand hervorgeschöpfte Wasser scheint das ohne jede Vorrichtung geschöpfte zu sein, wenigstens wenn man nach dem Folgenden (117, 4) urteilt. Aber der Ausdruck erinnert stark an das karakaṭaka von Vinaya II, 122. Dies kommt nicht von Skt. karkaṭaka, denn dafür hat das Pali kakkaṭaka, sondern es ist = »Handstrick«, weniger wahrscheinlich »Handrad«. Buddhaghosha sagt ja auch: »Eine mechanische Vorrichtung, Wasser emporzuziehen, bei der man entweder Stiere anspannt oder mit den Händen anpackt und mit Hilfe langer Stricke (das Wasser) heraufzieht«. Das »persische Rad« (araghaṭṭa, zu dem man z.B. Hindu Tales 57 vergleiche) haben wir erst in 117, 4. So auch nach Gaṇ. Wegen kaṭa Hand vgl. auch kaṭabhaṅga im Kauṭ. 214, 16.


A3 Wie ich schon angedeutet habe, ist die Behauptung, der König sei Eigentümer des Bodens, ein leeres Fündlein. Das Land gehörte zum größten Teil den Bauern oder den Dörfern. Wie aber die Krone in anderen Ländern, z.B. bei den Babyloniern und noch mehr bei den Ägyptern (Klauber, Gesch. des alten Oriente in L. M. Hartmanns Weltgesch. Bd. I, S. 38ff.; 61) bedeutende Einkünfte aus ihrem umfangreichen Landbesitz bezieht, so auch bei Kauṭ., obschon in viel geringerem Maße.


A4 So wird denn auch dem König eingeschärft, er solle in einer Gegend wohnen, die jāṅgala, viehreich, mit Feldfrüchten gesegnet und hauptsächlich von Vaiçya und Çūdra, also der arbeitenden Klasse, besiedelt sei. Vish. III, 4–5. Ähnlich M. VII, 69; Y. I, 320. Jāṅgala ist nicht etwa dürres Land, wohl aber solches, das nicht gut vom Regen allein leben kann. Vgl. Çukran. I, 425–428.


A5 Vgl. Deakin, Irrig. India 57, 61, 142 (rain abundant on Malabar Coast); 73 (Western coast of Madras Presidency enjoys a rainfall of 200 inches a year); auch die North-Western Provinces haben mehr Regen als das Panjab, ib. 104. The populous and prosperous district of Oudh (in the North-Western Provinces) enjoys a rainfall sufficient in most years to mature its crops, p. 294. Bis zu 34 Zoll Regen in 24 Stunden strömt manchmal in Bijnor herab. W. Crooke, North-Western Provinces p. 56. Über Magadha ziehen die Wolken nicht hin, ohne zu regnen. MBh. II, 21, 10.


A6 Eine Jahreszeit, in der es regnen soll, ist auch der Monat Isha oder Āçvina (Sept.-Okt.). Obwohl dann die eigentliche Regenzeit vorüber ist, fallen doch, wie uns Bühler, SBE XIV, S. 35 belehrt, in manchen Teilen Indiens da noch heftige Regen und sind diese nötig für die Winterfrucht. Daher heißt es in Vas. VI, 5:


Die heil'gen Lieder retten nicht vom Übel

Den Falschen, der in Heucheltruge wandelt.

Lernt man zwei Silben nur in rechtem Wesen,

Bringt Lust die Schrift wie Wolkenflut im Isha.


Im Einklang mit dem metrischen Schema der schönen Verse 3–5 mit prītim utpādayitum in 4 und mit dem Sinn lese ich prīṇāti statt des gedankenlosen Abschreibefehlers punāti. Mindestens müßte es pṛiṇāti heißen. Zur Strophe selber vgl. Vas. VI, 3 und dann mit beiden MBh. V, 35, 42.


A7 Tilge: »durch das Wetter«.


A8 Gerade die Bestockung nun bedeutet stambakaritā (wie es heißen muß) nach dem Komm, zur 3. Strophe des Mudrār. ed. Telang 1884; denn da wird es mit nibiḍīkaraṇa umschrieben. An sich freilich bedeutet stamba öfters auch den entkörnten Stengel oder Halm (des Reises), das Stroh, wie ja natürlich ist. So z.B. Raghuv. V, 15.

Bei uns, wenigstens in Amerika, gibt es, wie ich aus eigener vieljähnger Bauernerfahrung weiß, kein sichereres Regenvorzeichen als das »Wasserziehen« der Sonne am Vormittag, während es am Nachmittag heiteres Wetter verkündet. Ähnlich scheint es in Indien zu sein. Kirāt. XVII, 9 heißt es: Krodhāndhakārāntarito raṇāya bhrūbhedarekhāḥ sa babhāra tisraḥ Ghanoparuddhaḥ prabhavāya vṛisḥter ūrdhvāṃçurājīr iva tigmaraçmiḥ. »Von der Nacht des Zornes umhüllt, trug er (d. h; Arjuna) drei Zornrunzelstreifen der Brauen wie der Gott mit den heißen Strahlenseilen, wenn er von Wolken umdunkelt ist, die von unten (wohl: von der Erde) nach oben gehenden Strahlenstreifen, um so den Regen zu erzeugen.« Wie mir scheint, sind auch aṃçu und raçmi doppelsinnig, zugleich auch Faden und Strick. Wie der Mensch mit Seilen Wasser aus den Brunnen zieht, seine Felder zu bewässern, so der Sonnengott Feuchtigkeit von der Erde vermittelst seiner seilgleichen Strahlen und gießt dann den Regen hernieder (siehe z.B. M. IX, 305; auch Y. III, 167–168). Die Zornlinien sind für Arjuna andererseits das Mittel, mit dem er die erfolgreiche Kampftüchtigkeit zu sich zieht. Vgl. z. B das Preislied an den Zorn (manyu) Atharvaveda IV, 32. Daß der Regen aus der Sonne komme, die die Feuchtigkeit aufsaugt, ist eine oft wiederkehrende indische Vorstellung (z.B. MBh III 3, 5ff.; XII, 95, 21ff.; XIII, 63, 36ff.; 94, 21ff.; K 108, 40–43; Wilsons Vishṇupur. Bd. II, S. 279ff.; 297ff.). So kommt denn sogar der Schnee daher. MBh. V, 109, 15f. Freilich muß ihr oft, wie der Wind und besonders der Mond bei der Herabsendung des Regens, so bei dessen Erzeugung das Opfer Hilfe leisten. Das Opfer geht nämlich in die Sonne, kommt als Regen aus ihr wieder herab, und vom Regen stammt Speise und alles Leben, mithin alles vom Opfer. Vas. XI, 13; M. III, 76; Y. III, 71; 120–24; MBh. XII, 263f.; Raghuv. I, 62 usw.

Fünf Hindernisse des Regens nennt Aṅgutt.-Nik. III, S. 243. Wichtiger ist sie heben und regnen machen. Dies, wie so vieles andere ist bekanntlich Pflicht des Königs. Trotzdem übt auch der gewöhnliche Sterbliche wie überall sonst in der Welt, so besonders in Indien allerhand Zauber zu diesem Zweck, natürlich seit den Tagen des Rigveda, wobei nur sehr verwunderlich ist, daß der Atharvaveda nicht mehr davon bietet. Rain-Making Ceremonies bildet ein ganzes Kapitel in Edgar Thurstone Omens and Superstitions of Southern India (p. 305ff.).


A9 Daß dieses Eigentumsrecht an den Boden nur eine Fiktion sei, habe ich schon gesagt. Auch kommt dies Fündlein meines Wissens nur selten vor, oft aber die Anschauung, dem Fürsten gebühre sein Sechstel oder sein sonstiger Teil als dem Schützer des Landes, also besonders auch des Ackerbaues. Hängt doch sogar der allwichtige Regen, nach MBh. I, 30, 36 der Gott der Götter, von ihm ab. Er ist also der ständige, unbedingt nötige Mitarbeiter des Bauern.


A10 Wie ich erst jetzt sehe, findet sich meine Auffassung des Satzes ganz genau bei Gaṇ., der sie sicherlich von Bhaṭṭ. übernommen hat; denn er führt am Ende der Erklärung denselben Çloka an, den Sorabji aus Bhaṭṭ. mitteilt. Gaṇ. sagt auch ausdrücklich: »Diese Wasserabgabe ist wie die Bodenabgabe zu betrachten«, eine Bemerkung, die freilich keineswegs in dem ihr dort beigelegten Sinn richtig sein wird. Ein Recht auf einen Anteil am Wasser der Privatanlagen hat der König vielmehr als Erdenhüter. »Die Nutznießung von Flüssen soll steuerlos sein,« schreibt Vas. XIX, 26 vor.


A11 Wie die Bäume behandelt werden müssen, damit sie tragen, gibt auch das 282. Kap. des Agnipur. an. Ebenso Çukran. IV, 4, 91ff. Nach 94 sollen sie nicht nur ordentlich Mist und Wasser, sondern zur Nahrung auch Fleisch erhalten. Sogar Rindfleisch wird neben anderen antreibenden Mitteln verwendet (107–112). Überhaupt enthält 91–125 interessante Angaben über Baumzucht und Bewässerung.


A12 Als zauberisch unheilvoll erscheint Baumwollsamen z.B. in M. IV, 78; Vish. LXIII, 25, Baumwollenzeug in Vish. LXIII, 38. Die auch sonst zauberkräftigen Nimbablätter gelten ebenfalls als Mittel gegen Schlangen. Temple, Legends of the Panjab I, 415 note. Zauber, Schlangen zu vertreiben, finden sich natürlicherweise oft in der altind. Lit.


A13 Vgl. Atharvaveda III, 17, den Hymnus, Gedeihen beim Ackerbau herbeizuzaubern; den Pflügerritus (lāṅgalayojana) Parask.-Gṛih. II, 13; das Ackeropfer (sītāyajña) ib. II, 17; die Zauberhandlungen beim Pflügen Kauçikac. 20, 1–24; 23, 17; sodann 21, 1–7; 24, 1f. u. dgl. mehr.


A14 Das Erstlingsopfer wird im Herbst und im Sommer dargebracht, oder wenn Reis und Gerste reif sind, d.h. im Winter und im Frühling (Vish. LIX, 6–7 und die von Jolly dazu genannten Parall.); nach B. II, 2, 76 (= II, 2, 4, 23) bei der Winter- und der Sommersonnenwende.


A15 Eine lebhafte Schilderung solch eines gewaltigen Regens mit starkem Wind und der raschen Aufheiterung findet sich in MBh. XII, 143, 18–29 Der wie eine Schlacht tosende Regen wird wer weiß wie oft im MBh. erwähnt (z.B. V, 96, 15f.; 100, 21; VII, 21, 33f.; 123, 4; 125, 1; 162, 54).

Quelle:
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben. Das Arthaçāstra des Kauṭilya. Leipzig 1926, S. 177-184.
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