Fußnote

1 Es ist heute zu erinnern, daß diese Stelle auf einem Mißverständnis beruht. Damals galt es – dank den bonapartistischen und liberalen Geschichtsfälschern – als ausgemacht, daß die französische zentralisierte Verwaltungsmaschine durch die große Revolution eingeführt und namentlich vom Konvent als unumgängliche und entscheidende Waffe bei Besiegung der royalistischen und föderalistischen Reaktion und des auswärtigen Feindes gehandhabt worden sei. Es ist jetzt aber eine bekannte Tatsache, daß während der ganzen Revolution bis zum 18. Brumaire die gesamte Verwaltung der Departements, Arrondissements und Gemeinden aus von den Verwalteten selbst gewählten Behörden bestand, die innerhalb der allgemeinen Staatsgesetze sich mit vollkommener Freiheit bewegten; daß diese der amerikanischen ähnliche, provinzielle und lokale Selbstregierung grade der allerstärkste Hebel der Revolution wurde, und zwar in dem Maß, daß Napoleon unmittelbar nach seinem Staatsstreich vom 18. Brumaire sich beeilte, sie durch die noch bestehende Präfektenwirtschaft zu ersetzen, die also ein reines Reaktionswerkzeug von Anfang an war. Ebensowenig aber, wie lokale und provinziale Selbstregierung der politischen, nationalen Zentralisation wider spricht, ebensowenig ist sie notwendig verknüpft mit jener bornierten kantonalen oder kommunalen Selbstsucht, die uns in der Schweiz so widerlich entgegentritt und die 1849 alle süddeutschen Föderativrepublikaner in Deutschland zur Regel machen wollten. [Anmerkung von Engels zur Ausgabe von 1885.]

Quelle:
Karl Marx, Friedrich Engels: Werke. Berlin 1960, Band 7.
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