§ 55. Das System. C. Die Philosophie des Geistes: Psychologie, Ethik, Rechts-, Staats- und Geschichtsphilosophie, Ästhetik und Religionsphilosophie.

[314] Hier ist Hegel wieder in seinem Element. Nach seinem Heraustreten aus der Natur richtet sich der Geist I. zunächst auf sich selbst, als »subjektiver« Geist, der sich zum Bewußtsein seiner Freiheit durcharbeitet, die er dann II. als »objektiver« Geist in der Welt des Rechts und der Sittlichkeit zu realisieren sucht, um zuletzt III. sich selbst in der Einheit von Dasein und Begriff als »absoluten« Geist in der Kunst, Religion und Philosophie zu erfassen.


I.

Die Lehre vom subjektiven Geiste, die man auch als die Hegelsche Psychologie (im weiteren Sinne des Wortes) bezeichnen könnte, ist von Hegel in der Enzyklopädie nur kurz skizziert und erst in seinen Vorlesungen und von seinen Schülern weiter ausgeführt worden. Ihr erster Abschnitt: a) die Anthropologie, betrachtet den Geist, wie er aus den Händen der Natur hervorgeht, als die ideelle Einheit, Seele oder Entelechie (Aristoteles!) eines organischen Körpers (natürliche, träumende, wirkliche Seele) bis zum Bewußtsein; b) die Phänomenologie verfolgt den Prozeß weiter vom sinnlichen Bewußtsein bis zur Vernunft (vgl. § 54 I, 4); c) die »Psychologie« (im engeren Sinne) betrachtet den »Geist« in seiner theoretischen Ausbildung als Intelligenz, der praktischen als Wille, endlich in seiner sich selbst bestimmenden Freiheit. Als solcher geht er über in den »objektiven« Geist.


II.

[314] Der objektive Geist manifestiert sich 1. im Recht, 2. in der Moralität, 3. in der »Sittlichkeit«.

1. In der von Hegel auch besonders (s. S. 307) bearbeiteten Rechtsphilosophie ist a) die niederste Stufe das »abstrakte« oder »formale« Recht, welches wieder in Eigentums-, Vertrags- und Strafrecht zerfällt. Der Gegenstand nämlich des rechtes, die zu schützende Person, gibt sich die äußere Sphäre ihrer Freiheit im Eigentum, das daher ein jeder besitzen soll (vgl. Fichte, § 49), tritt in Verhältnis zu den anderen Personen im Vertrag, als dem Zusammenfluß zweier Willen, und setzt sich endlich als besonderen gegen den allgemeinen Willen in Unrecht, gesteigert in Verbrechen um, dessen Negation – also die »Negation der Negation des Rechtes« – die Strafe ist. Die dem Wiedervergeltungsrecht entspringende Strafe ist das Recht nicht bloß gegen den Verbrecher, sondern auch des Verbrechers als vernünftigen Wesens. Der besondere Wille dagegen, der das Allgemeine als solches will, ist die

2. »Moralität«, die zum abstrakten Recht etwa dieselbe Stellung, wie bei Kant zur »Legalität«, einnimmt und ungefähr dem entspringt, was wir heute Individual-Ethik nennen. Es werden Vorsatz und Schuld, Absicht und Wohl des Handelnden, das Gute und das Gewissen behandelt. Aber aus diesen Gegensätzen vermag sich nach Hegel die subjektive Selbstbestimmung nicht herauszufinden. Eine Ethik im Kantischen Sinne als Wissenschaft des Sollens, welche sittliche Gebote, gipfelnd in einem obersten Sittengesetze, aufstellte, erkennt Hegel nicht an, sondern nur eine solche des Seins. Die »subjektive« Moralität gilt ihm nicht als etwas Selbständiges – sie wird vielmehr in ihrer Isolierung willkürlich und böse –, sondern nur als Durchgangspunkt zu der Synthese von Legalität und Moralität, der »objektiven«

3. »Sittlichkeit« in Familie, bürgerlicher Gesellschaft und Staat.

a) Aus dem sittlichen Charakter des Familienlebens werden die Grundsätze für die Ehe, das Erbrecht und die Kindererziehung deduziert.

b) In der bürgerlichen Gesellschaft – ein aus Hegels Philosophie später in den Marxismus (§ 74) übergegangener und dort viel angewandter Begriff – ist letzter Zweck das Interesse des Einzelnen, das den Staat[315] nur für den Schutz und die Sicherheit des Eigentums und der persönlichen Freiheit in Anspruch nimmt. Die Lehre von der bürgerlichen Gesellschaft behandelt daher die »Staatsökonomie« nur als das System der Interessen und Bedürfnisse, ferner die Rechtspflege (Öffentlichkeit und Schwurgerichte werden gefordert) und die sozialen Funktionen der »Polizei« (heute: inneren Staatsverwaltung, Regierung) einer-, der Korporationen (einer Art freier Zünfte) anderseits. Die Vollendung der objektiven Sittlichkeit stellt sich erst

c) im Staate dar, der dem vom Geiste der Antike erfüllten Philosophen geradezu als die Verwirklichung der sittlichen Idee oder der Freiheit, als das »an und für sich Vernünftige«, als der absolute Selbstzweck, ja in seinem früheren System der Sittlichkeit sogar als die absolut höchste Erscheinungsform des Geistes überhaupt gilt. Das Leben im Staate ist die absolute Sittlichkeit und zugleich absolute Wahrheit, Bildung, Uneigennützigkeit, höchste Schönheit und Freiheit, ja »das Göttliche, absolut, reell, existierend, seiend«. »Allen Wert, den der Mensch hat, alle geistige Wirklichkeit« hat er »allein durch den Staat«, den er daher »wie ein Irdisch-Göttliches« (!) verehren soll, während jenem das Schicksal des Individuums völlig gleichgültig ist. Der Staat beansprucht unbedingte Autorität und ist auf seinem Gebiete durchaus selbständig, auch der Kirche gegenüber, die er allerdings in seinem eigenen Interesse schützen und fördern wird. Zwar soll der Staat die Organisation der »Freiheit« sein, doch merkt man davon in der konstitutionellen Erbmonarchie, die Hegel für die beste Verfassung hält, nicht viel. Das Volk erhält nur eine sehr bescheidene Teilnahme am Staatsleben in den »Ständen« zugewiesen; dagegen wird großer Wert auf das Institut des erblichen Monarchen gelegt, der die lebendig gewordene Gattungsvernunft in seiner geheiligten Person repräsentiert; man muß jemand haben, »der den Punkt auf das i setzt«. Dieser ganze Staatsorganismus ist nun aber keineswegs ein sittliches Ideal, etwa im Sinne Kants. Es wird zwar auch hier wieder genug aus Begriffen a priori abgeleitet, aber doch unter deutlichem Hinblick auf den bestehenden preußischen Staat des Jahres 1821. Das Ergründendes Vernünftigen besteht in der Erfassung des Gegenwärtigen. »Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig«: diesen berüchtigten Satz ließ Hegel in der Vorrede zu[316] seiner Rechtsphilosophie mit gesperrten Lettern drucken. Freilich läßt sich damit nicht viel weniger als alles beweisen, wenn man die Vernunft im Hegelschen Sinne als die Notwendigkeit des geschichtlichen Entwicklungsprozesses faßt, und seine Schüler gingen denn auch, wie wir noch sehen werden, nach den verschiedensten Richtungen auseinander. Für Hegel selbst aber waren die »Besten« des platonischen Idealstaates zur preußischen Bureaukratie geworden; »die Regierung liegt«, nächst dem Monarchen, »in der Beamtenwelt«. Dem »inneren« Staatsrecht wird das »äußere«, als die Lehre von dem Verhältnis des Staates zu anderen Staaten, gegenübergestellt, denn die volle Verwirklichung des »objektiven« Geistes zeigt sich nur in der Weltgeschichte. Damit geht die Rechtsphilosophie in

4. die Philosophie der Geschichte über, die zu den glänzendsten Partien des Hegelschen Systems gehört. Die Vernunft beherrscht die Welt, so auch die Weltgeschichte, in der es also »vernünftig« zugeht. Sie ist nicht so ohnmächtig, es nur bis zum Sollen, zum bloßen Ideal eines Kant oder Schiller zu bringen, sondern sie ist, ist die Wirklichkeit selbst. Die »Idee« ist das Wahre, Ewige, schlechthin Mächtige, das sich in der Welt offenbart. Der allgemeine oder Weltgeist bringt in den Schicksalen und Taten der besonderen Völker oder Staaten – denn unser Philosoph faßt die Geschichte wesentlich als politische auf – sukzessiv »sich selbst hervor« und übt sein Recht (und sein Recht ist das allerhöchste) »an ihnen in der Weltgeschichte als dem Weltgerichte, aus«. Die einzelnen »Volksgeister« und hervorragenden Persönlichkeiten sind nur Werkzeuge in der Hand des Weltgeistes, »um dessen Thron sie als die Vollbringer seiner Verwirklichung und als Zeugen seiner Herrlichkeit stehen«, in der Regel, ohne, daß sie selbst es wissen; denn »das ist die List der Vernunft zu nennen, daß sie die Leidenschaften der Menschen für sich wirken läßt«. Hegel ist trotz seiner Konstruktionssucht keineswegs blind gegen die »partikularen Interessen« und »selbstischen Absichten« der Einzelnen. Die Geschichte erklären heißt ihm »die Leidenschaften der Menschen, ihr Genie, ihre wirkenden Kräfte enthüllen«, deren sich die göttliche Vorsehung bedient, um ihren Plan, d.h. den absoluten, vernünftigen Endzweck der Welt zu verwirklichen. »Nichts Großes in der Welt ist ohne Leidenschaft vollbracht worden.« Die Idee ist der Zettel, die Leidenschaften sind[317] der Einschlag des großen Teppichs der vor uns ausgebreiteten Weltgeschichte. Die konkrete Mitte und Vereinigung beider ist die sittliche Freiheit im Staate. In jedem Zeitalter übernimmt ein Volk die geistige Führung und bringt damit zugleich die betreffende Stufe des Weltgeistes zum Ausdruck, bis es seine Mission erfüllt hat und ein neues an seine Stelle tritt. So gibt es vier große Perioden der Geschichte, die wieder in ihre Unterabschnitte zerfallen: die orientalische, griechische, römische und germanische Welt. Sie entsprechen dem Knaben-, Jünglings-, Mannes- und – Greisenalter der Menschheit, denn »das Greisenalter des Geistes ist vollkommene Reife, in der er nach Vollendung seines Lebenslaufs in sich selbst zurückgeht«60. Der Orient kennt nur einen Freien, die Antike einige, die »germanische Welt« alle als Freie; denn die Weltgeschichte ist für Hegel, trotz seiner konservativen Staatsgesinnung, »nichts als die Entwicklung des Begriffs der Freiheit«.

Für uns Jetztlebende ist diese ganze konstruktive, fälschlich als allein »philosophisch« bezeichnete Art der Geschichtsschreibung (in der es z.B. vom Schießpulver heißt: »Die Menschheit bedurfte seiner, und alsobald war es da!«) kaum erträglich. Aber für die damalige Zeit war Hegels geistreiche, den tieferen Zusammenhang der Ereignisse zu begreifen suchende, den historischen Entwicklungsprozeß betonende und das Gerippe der spekulativen Formeln immerhin doch mit dem Fleisch und Blut des Tatsächlichen umkleidende Geschichtsbetrachtung ein Fortschritt gegenüber der kleinlichen Auffassung der sogenannten »pragmatischen« Geschichtsschreibung und dem unhistorischen Rationalismus der Aufklärungszeit.


III. Der absolute Geist.

Die Synthese des subjektiven und objektiven Geistes bildet die Einheit beider, der absolute Geist, der die Gegensätze von Subjekt und Objekt, Denken und Sein aufhebt und das Wesen des Endlichen im Unendlichen erkennt. Er stellt sich in drei Formen dar: a) indem er sich[318] in voller Freiheit anschaut, wird er zur schönen Kunst; b) indem er sich andächtig vorstellt, zur Religion; c) indem er sich denkend begreift, zur Philosophie.

1. Die Kunst erscheint in der Enzyklopädie und Phänomenologie nur als Vorbereitung zur Religion, dagegen sind die Vorlesungen über Ästhetik voll tiefdringender, fruchtbarer Gedanken. Das Schöne (und zwar streng genommen nur das Kunstschöne, denn nur von diesem gibt es ein Ideal, nicht vom Naturschönen) drückt die Einheit von Idee und Erscheinung, Gedanken und sinnlicher Existenz, Form und Stoff aus. Die orientalische Kunst bleibt wesentlich symbolisch: in ihr vermag die Form nicht den Stoff zu bewältigen, die Idee wird nur geahnt. In der klassischen Kunst dagegen durchdringen sich Form und Stoff, Idee und Erscheinung aufs innigste. Sie löst sich auf: negativ in die Satire des späteren Römertums, positiv in die Romantik der christlichen Zeit, in der das geistige und subjektive Moment, die Idee und die Innerlichkeit des Gemüts überwiegen. Die drei ästhetischen Grundformen wiederholen sich in den Arten der Künste. Vorzugsweise symbolisch ist die Architektur, klassisch die Plastik, romantisch Malerei und Musik. Die Poesie aber ist die vollkommenste und allseitigste Kunst, die »Totalität« der Kunst: sie vereinigt in sich das Symbolische, Klassische und Romantische, in der Lyrik das Architektonische und Musikalische, im Epos das Plastische und Malerische, im Drama das Lyrische und Epische. Die abschließende Kunstform bildet nicht, wie bei den Romantikern, die Ironie, sondern bezeichnenderweise die völlige Ruhe des Humors.

Allein die Kunst ist für Hegel nicht die höchste Form des Geistes; sie erhält ihre rechte Bewährung erst in der Wissenschaft: die wahre Idealisierung der Natur erfolgt durch den Begriff. Zwischen diesem aber und der Anschauung steht die Vorstellung des Absoluten, welche uns die Religion verleiht.

2. Die Religion. Das schon in der romantischen Kunst beginnende Sichzurückziehen in das Innere des Gemüts vollendet sich in der Religion, die von Hegel wesentlich als theoretisches Verhalten dargestellt wird. Sie erfaßt das Absolute (Gott) nicht bloß mit dem frommen Gefühl, sondern vor allem mit der Vorstellung, die freilich, im Unterschied vom Begriff, noch der Sinnbilder bedarf, a) Ihre unterste Stufe bilden, abgesehen von dem Götzendienst (der Religion der Zauberei), die orientalischen [319] Naturreligionen: die chinesische des Maßes, die brahmanische der Phantasie, die buddhistische des Insichseins, die zoroastrische des Guten oder des Lichts, die syrische des Schmerzes, endlich die ägyptische des Rätsels. b) Die höher stehende Religion der »geistigen Individualität« oder »freien Subjektivität« durchläuft die drei Stufen des Judentums (der Erhabenheit), des Griechentums (der Schönheit) und des Römertums (der Zweckmäßigkeit oder des Verstandes), c) Aus der »bestimmten« geht schließlich die absolute Religion der Wahrheit, der Freiheit und des Geistes, nämlich das Christentum hervor. Von dessen sittlichem Gehalt ist indessen kaum die Rede, sondern fast nur von seiner dogmatischen Seite. Die Dogmen der Dreieinigkeit, des Gottmenschen, des Sündenfalls, des Versöhnungstodes werden spekulativ ausgedeutet. Um ihren ursprünglichen Sinn und ihre historische Grundlage kümmert sich Hegel sehr wenig; dagegen hat er, namentlich in seiner späteren Periode, öfter betont, daß seine Philosophie mit der christlichen Religion inhaltlich völlig übereinstimme und sich nur formell von ihr unterscheide. In einer Eingabe an den Unterrichtsminister von Altenstein vom 3. April 1826 bekennt er sich ausdrücklich als »lutherischen Christen«, der »sich rühmt, als Lutheraner getauft und erzogen zu sein, es ist und bleiben wird«.

Was die Kunst anschaut, die Religion vorstellt, das erfaßt im Begriff die höchste Form des absoluten Geistes:

3. Die Philosophie oder die sich selbst begreifende (wissende) Vernunft (Wahrheit). Dieser ihrer Aufgabe kann sie jedoch nur nachkommen durch die Erkenntnis ihres eigenen Prozesses, ihrer Geschichte. Die Geschichte der Philosophie als Wissenschaft hat nicht die einzelnen Philosophenmeinungen zu erzählen, zu erklären oder zu beurteilen, sondern die ideelle Notwendigkeit ihrer Entwicklung zu begreifen. Dieser historische Prozeß muß einmal den Kulturinhalt der betreffenden Epochen (s. oben II, 4: Geschichtsphilosophie) widerspiegeln: ein sehr fruchtbarer Gesichtspunkt, den später Hegels Jünger Karl Marx nach einer bestimmten Seite hin ausbildete. Anderseits aber soll er auch den Kategorien der Hegelschen Logik entsprechen, die Systeme nicht bloß geschichtlich auf-, sondern auch logisch auseinanderfolgen lassen, was natürlich ohne konstruierende Willkür und Gewaltsamkeit nicht abgeht. Es ergibt sich nach dieser Konstruktion ein allmählicher Fortschritt der Philosophie vom Abstraktesten (dem reinen Sein der Eleaten, dem Werden[320] Heraklits und dem »Für sich sein« der Atomistiker), über das »Wesen« Platos und den »Begriff« des Aristoteles hinweg, zu dem »Bewußtsein« der Cartesianer, dem »Selbstbewußtsein« Kant-Fichtes und endlich – zu der mit der Substanz identischen »Idee« der Schelling-Hegelschen Philosophie. Da Schelling dieselbe vermittelst der intellektualen Anschauung, Hegel aber mittels des allumfassenden reinen Denkens, d. i. absoluten Wissens erkannt hat, so bildet Hegels System den Schlußstein der Entwicklung. Eine Weiterentwicklung über seine eigene absolute Philosophie, die alle früheren Momente in sich aufnimmt, hinaus ist nach Hegels Ansicht nicht möglich.

Wie sehr er sich in dieser Annahme täuschte, wird uns das Schicksal seiner eigenen Schule zeigen. Vorher aber haben wir uns noch mit einigen Unter- und zum Teil Gegenströmungen zu beschäftigen, die neben der großen spekulativen Flutwelle der Fichte-Schelling-Hegelschen Philosophie hergehen, übrigens trotz teilweise scharfer Opposition den idealistischen wie den systematischen Grundcharakter gleichwohl mehr oder weniger mit ihr teilen. Ihre Vertreter sind: Schleiermacher, Herbart, Beneke und Schopenhauer.

Quelle:
Karl Vorländer: Geschichte der Philosophie. Band 2, Leipzig 51919, S. 314-321.
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