Affidat (v. mittellatein., affidare , beschwören) 1 ) Belehnter, Lehnsmann; 2 ) Schutzverwandter. Daher: Affidation , gegenseitiger Vertrag , Miethcontract. Affidavit (engl., spr. Ässidäwwit,) 1 ) eidliche Versicherung vor Gericht ; auch 2 ) ein ...
Adel (vom althochdeutschen adal , d.i. ausgezeichnet, od. ... ... ) Der hohe A. ist eigentlich der Überrest früher mit großen Länderstrecken, belehnter Dynasten . Außer allen regierenden fürstlichen Häusern rechnet man jetzt die großen ...
Belehnung ( In vestitura ). der gerichtliche Act, durch welchen der ... ... Lehnhof, das Lehngut übertragen erhält. Der mit einem Lehn Begabte heißt ein Belehnter . Näheres s.u. Lehn u. Lehnrecht.