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Affidat

Affidat [Pierer-1857]

Affidat (v. mittellatein., affidare , beschwören) 1 ) Belehnter, Lehnsmann; 2 ) Schutzverwandter. Daher: Affidation , gegenseitiger Vertrag , Miethcontract. Affidavit (engl., spr. Ässidäwwit,) 1 ) eidliche Versicherung vor Gericht ; auch 2 ) ein ...

Lexikoneintrag zu »Affidat«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 155.
Adel [1]

Adel [1] [Pierer-1857]

Adel (vom althochdeutschen adal , d.i. ausgezeichnet, od. ... ... ) Der hohe A. ist eigentlich der Überrest früher mit großen Länderstrecken, belehnter Dynasten . Außer allen regierenden fürstlichen Häusern rechnet man jetzt die großen ...

Lexikoneintrag zu »Adel [1]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 115-123.
Belehnung

Belehnung [Pierer-1857]

Belehnung ( In vestitura ). der gerichtliche Act, durch welchen der ... ... Lehnhof, das Lehngut übertragen erhält. Der mit einem Lehn Begabte heißt ein Belehnter . Näheres s.u. Lehn u. Lehnrecht.

Lexikoneintrag zu »Belehnung«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 512.
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