Wasserlauf , 1) so v. w. Gerinne u. Wasserleitung ; 2) (Rechtsw.), s.u. Traufrecht .
Gerinne , 1 ) ein durch Kunst angelegter Kanal , ein Wasserlauf ; 2 ) Wasserleitung von hölzernen Rinnen ; man unterscheidet hierbei Halbgerinne , wozu die Rinnen flach; Hohlgerinne , wozu die Rinnen tief aus Baumstämmen ausgehauen ...
Flußrecht , die Rechtsgrundsätze, welche sich auf das Eigenthum u. ... ... Wehre , Abzugsgräben u. sonstigen Vorrichtungen in der Regel der ganze Wasserlauf u. damit die ganze Nutzung zu Gunsten eines Einzigen beschränkt wird. ...
Traufrecht ( Dachrecht ), das meist dingliche Recht eines Hauseigenthümers ... ... eine Dachröhre herab, so heißt dieses Recht od. diese Verbindlichkeit der Wasserlauf ( S. fluminis ) Beide Befugnisse können auch nur als persönliche durch ...