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Evinciren

Evinciren [Pierer-1857]

Evinciren (v. lat.), durch richterlichen Ausspruch Jemand eine Sache abstreiten. Daher Evincent , der einem Andern eine Sache od. ein Recht im Wege des Processes abstreitet. Evindicatorium , im Römischen Rechte die den Richterspruch enthaltende Ur kunde, ...

Lexikoneintrag zu »Evinciren«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 23.
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