Zurück | Vorwärts
Suchergebnisse (6 Treffer)
1
Einschränken auf Bände: Pierer-1857 
Einschränken auf Kategorien: Lexikalischer Artikel 
Action [2]

Action [2] [Pierer-1857]

... fr., spr. Aksiong u. engl. spr. Äksch'n), so v.w. Actie; so Action industrielle, A. de jouissance, A. d'usufruit ... ... u. Actien . Daher Actionär, Theilnehmer an einer Actienunternehmung od. Besitzer einer Actie, s. Actien .

Lexikoneintrag zu »Action [2]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 104.
Hauptstamm

Hauptstamm [Pierer-1857]

Hauptstamm , 1 ) die älteste Linie eines Geschlechts , im Gegensatz von den Nebenlinien ; 2 ) Capital ; 3 ) Fonds ; 4 ) Actie.

Lexikoneintrag zu »Hauptstamm«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 96.
Bank [2]

Bank [2] [Pierer-1857]

... bei den Bankangelegenheiten stimmfähig. Zur Umschreibung einer Actie wird deren Zurückstellung an die Bank u. die beigefügte Indossirung des letzten Besitzers der früher ausgefertigten Actie erfordert; die gewöhnliche Dividende ist jährlich 30 Fl. für jede Actie, welche halbjährig ausgezahlt wird. Ergibt sich noch ein ...

Lexikoneintrag zu »Bank [2]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 275-295.
Dividende

Dividende [Pierer-1857]

... dieser Anleihen nöthigen Gelder für je eine Actie ausgezahlt wird. Wie u. wann diese den Actionären nach Verhältniß ihrer ... ... größere Summe (d.i. auf mehr als 100) lauten, per Actie. Je höher dergleichen D-nauszahlungen ausfallen, um so höher stehen auch die ...

Lexikoneintrag zu »Dividende«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 198.
Interimsschein

Interimsschein [Pierer-1857]

Interimsschein , 1 ) der Schein , welchen ein Schuldner über eine eigentlich fällige, aber vom Gläubiger noch gestundete Leistung einer ... ... vorläufig ausgestellte Schein , gegen welchen nach voller Einzahlung des ganzen Betrages die wirkliche Actie (s.d.) eingetauscht wird.

Lexikoneintrag zu »Interimsschein«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 945.
Bergwerksverfassung

Bergwerksverfassung [Pierer-1857]

Bergwerksverfassung (Rechtsw.), die Einrichtung der für das Bergwesen eingesetzten Behörden ... ... von Wegen u. Gräben gefallen lassen muß. Jeder Kux gilt, gleich einer Actie, als ein besonderer mit dem Bergwerkseigenthum nicht weiter in Beziehung stehender ...

Lexikoneintrag zu »Bergwerksverfassung«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 614-615.
Zurück | Vorwärts
Artikel 1 - 6