Collusion (v. lat.), eine von zwei od. Mehreren, nach betrüglicher Verabredung, zum Nachtheil eines Anderen, unter verstelltem Vorwande unternommene Handlung Im Strafprocesse hat der Richter , um Collusionen zwischen Zeugen u. Angeschuldigten od. auch zwischen mehreren Angeschuldigten zu ...
Confrontation (v. lat., Rechtsw.), die criminalrichterliche Handlung , wodurch ... ... dem andern eingeschüchtert werde (daher immer nur 2 zu confrontiren sind), daß keine Collusion (s. u. Verhaftung ) möglich sei (daher bes. bei der ...
Senatus consultum (abbrev. S. C .), gültiger Beschluß des ... ... ) S. Junianum , unter Domitian ; nach diesem wurde der, welcher eine Collusion eines Patrons u. eines Freigelassenen bei einem Richterspruch, welcher dem Freigelassenendie ...