Maitre (fr., spr. Mät'r), 1 ) Meister ; ... ... Staatsbeamte , welcher die eingegangenen Vorstellungen u. Bitten ( Requêtes ) durchsah u. zum Vortrag brachte; jetzt höherer Beamter bei dem Staatsrathe ( ...
Lexikoneintrag zu »Maitre [1]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 752.