Notiren (v. lat.), 1 ) etwas aufschreiben, in Rechnung bringen; daher Notirbuch , Buch , worin irgend etwas Aufzeichnungswerthes niedergeschrieben wird, namentlich bei Kaufleuten das monatliche Haushaltungs - u. Handlungsunkostenbuch; 2 ) s.u. Wechsel .
Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. ... ... Bankiers . C ) Noten - od. Zettelbanken . Diese notiren die eingezahlten Summen nicht, wie es beiden Girobankender Fall ist, in ...
Whist (spr. Uist ), beliebtes, von England stammendes ... ... Partie als Simpel , nur mit 1 Point . Später wurden aber das Notiren von Quadrupel , wo der die Partie nicht Gewinnende gar nichts, ...
Schneider , 1 ) ( Kleidermacher ), zünftige Handwerker, welche Manns ... ... u. Linien od. in Centimeter getheilt ist, zum Anmessen u. notiren die gefundenen Maße in die Schreibtafel . Selten fertigen die S. die ...
Hessen-Kassel (Gesch.) I. Die ältere Hessen -Kasselsche ... ... Fünf Obergerichte u. das Oberappellationsgericht beschlossen den Stempel einstweilen nur zu notiren. Als nächste Folge hiervon erschien am 7. September eine landesherrliche Verordnung ...
Zeitungen u. Zeitschriften , literarische Erzeugnisse, welche an bestimmten Orten u. ... ... Abdruck von Bibelstellen od. ließ ihn weiß, damit der Käufer seine eigenen Angelegenheiten darauf notiren könne. Einen höheren Aufschwung nahm das englische Zeitungswesen seit der Revolution von 1688; ...