Hochzeit , 1 ) eigentlich jede festliche Lustbarkeit, namentlich mit Ritterspielen ... ... sind. Der Bräutigam steckt der Braut einen glatten goldnen Ring ( Tabus Kidduschin ) an den rechten Zeigefinger mit den ihm vom Trauenden vorgesagten ...
Lexikoneintrag zu »Hochzeit [1]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 427-433.