Commendatarĭus (Krchw.), 1 ) Verwalter einer Commende , s.d.; 2 ) Titel eines Bischofs , welcher zwei od. mehrere Bisthümer inne hatte, in dem zweiten derselben, während er in dem ersten Bischof hieß. Der Grund davon ...
Lexikoneintrag zu »Commendatarĭus«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 300.