... , auch selbst H. genannt) nöthigenfalls veräußern kann, um sich durch den daraus erlangten Erlös zu befriedigen. Schon ... ... kann die verpfändete Sache , u. zwar ohne Zustimmung des Gläubigers , veräußern, so jedoch, daß die einmal daran bestellten H-en fortbestehen. Zur ...
Ausspielen , 1 ) durch Spiel etwas veräußern. Der Ausspielvertrag bildet ein besonderes deutsches Rechtsgeschäft , bei welchem eine Sache in der Weise zur Veräußerung gebracht wird, daß nach Austheilung mehrerer Loose demjenigen das Eigenthum zufällt, welchem das ...
Abalieniren (v. lat.), veräußern, entwenden, abwendig machen; daher Abalienation , im röm. Recht eine Art Veräußerung , wodurch das Eigenthumsrecht an der Res mancipi an Andere übertragen wird. Abalienandi jus , Veräußerungsrecht, s. u. Veräußerung .
Rittersprung ( Vorritt ), Recht , daß adelige Besitzer eines ... ... Erben u. keine Mitbelehnten hatten, ihr Gut ohne weitere Erlaubniß des Lehnsherrn veräußern od. anderweitig vererben konnten, wenn sie noch im Stande waren vor dem ...
Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. ... ... einlassen, doch durfte sie Waaren als Pfand annehmen u. dieselben im Nichtzahlungsfall veräußern. Banknoten durfte sie anfangs nur bis zum Betrage ihres Vermögens ausgeben. ...
Adel (vom althochdeutschen adal , d.i. ausgezeichnet, od. ... ... d. h. Ländereien mit Bauern , zu erwerben, zu besitzen u. zu veräußern; kann in den geistlichen Stand treten, ohne der Adelsrechte verlustig zu gehen ...
Lehn (lat. Feudum , Beneficium ), 1 ) ... ... verpflichtet ist, daß der Vasall auch das L. nicht ohne Zustimmung des Lehnsherrn veräußern od. verpfänden darf etc. Zufällige Eigenschaften des L-s ( ...
Juden (ihre frühere Geschichte bis zur Zerstörung von Jerusalem ... ... gebunden ist. Der Erwerb von Grundstücken , die sie binnen 10 Jahren nicht freiwillig veräußern dürfen, u. das damit verbundene Bürgerrecht gewährt ihnen nicht die in der ...
Georg , (v. gr., fr. [spr. Schorsch] u. ... ... ,000 Pfd. angehen u., als dieser sie verweigerte, einen Theil seines Eigenthums veräußern u. 40,000 Pfd. von seinem jährlichen Einkommen seinen Gläubigern abtreten ...
Börse , 1 ) in großen Handelsstädten der Ort (ein freier ... ... Handel mit Wechseln od. Werthpapieren , welche der Bankier schnell zu veräußern wünscht. An der B. findet er Kaufleute, die auf diesen od. jenen ...
Bodin (spr. Bodeng), 1 ) ( Bodinus ), Jean ... ... mehr zur gewaltsamen Unterdrückung der Protestanten gedrängt wurde, einen Theil der Domänen veräußern wollte, war es B., welcher den dritten Stand vermochte, das königliche ...
Pfand , 1 ) eine Sache , welche einem Gläubiger ... ... jedem dritten Besitzer abzufordern u. sie entweder selbst od. durch das Gericht zu veräußern, um sich wegen seiner Forderung durch den daraus erlangten Erlös zu befriedigen. ...
Cargo (franz. Cargaison ), 1) das Verzeichnis der ... ... Bevollmächtigter des Befrachters begleitet, um an Bestimmungsorts des Schiffes die Ladung zu veräußern, falls sie nicht an ein Haus consigniert war, u. Rückfracht ...
Perū , 1 ) ehemals spanisches Vicekönigreich in Südamerika , an ... ... Stück Feld wurde vom König angewiesen. Niemand durfte seine Grundstücke veräußern. Ein Kind bekam erst mit dem zweiten Jahre bei der Entwöhnung einen ...
Regent (v. lat.), 1 ) derjenige, welcher einen Staat ... ... erledigten Ämter, mit Ausnahme der Justizstellen, nur provisorisch besetzen, keine Krongüter veräußern, keine heimfallenden Lehen verleihen, keine neuen Ämter einführen, keine neuen Orden ...
Spanien (Gesch.). I. Vorgeschichtliche Zeit . Die Pyrenäische Halbinsel ... ... der Cortes keine Provinz od. Ortschaft des Reiches vertauschen, abtreten od. veräußern, keine Auflagen machen, keine Privilegien ertheilen od. aufheben. Die königliche ...
Franken (d.i. die Kräftigen, Mannhaften, Freien ), der ... ... Abhängigkeit geriethen. Den Letzteren verbot er ihr Grundeigenthum an mächtige Lehnträger zu veräußern u. untersagte die Verwandlung des Lehens in erbliches Eigenthum . Der ...
Orléans (spr. Orleang, Geneal.). Das Herzogthum O. ... ... einer Liquidation u. Discussion unterworfene aber ein Jahr nach unwiderruflicher Feststellung der Eigenthumsrechte zu veräußern, widrigenfalls diese Veräußerung durch die Verwaltung der Staatsgüter zu vollziehen ...
Heinrich (nord. Erich , lat. Henricus , fr. ... ... Aufwand auf Turniere u. Tafelfreuden wurde er genöthigt, mehrere Domänen zu veräußern; seine u. seiner Gemahlin Dorothea drei Söhne, Albert IV., ...
Gemeinde . I. Die politische G. im Staate ist ... ... ausgeführte Gemeindebeschlüsse ebenso Dritten, als Dritte sich verpflichten, Eigenthum erwerben, besitzen u. veräußern kann. Das Gemeine Recht ertheilt überdieß allen G-n die Rechte ...
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