... der Zuschlagerhebung ist in EVO. und BR. verkehrsfreundlicher als im IÜ. Das IÜ. verlangt Art. 9 (2) eine besondere Erklärung des ... ... gleichwohl hier kein Unterschied zwischen IÜ., EVO. und BR. Während nach dem IÜ. Art. 14, Ausf ... ... hat sie ebenso wie nach IÜ. den Absender um Anweisung zu befragen. (IÜ. Art. 18 ...
... des Frachtbriefes zusteht, ist bestritten. Das IÜ., das Handelsgesetzbuch und die Eisenbahnverkehrsordnung treffen darüber keine Bestimmung. Zum Teil wird ... ... vorgängige äußere Besichtigung des Gutes gestattet werden müsse, weil nach Art. 44 des IÜ. und § 438 des Handelsgesetzbuches durch die Annahme des Gutes und die ...
... Auf die wichtigeren Abweichungen vom IÜ. ist im folgenden hingewiesen. Das IÜ. ist in französischer und ... ... Zusatzbestimmungen (E. Z.) zum IÜ. vereinbart, die von allen dem IÜ. unterstehenden Bahnen, außer den ... ... . 60). VI. Bedeutung des IÜ. Das IÜ. hat den internationalen Verkehr von verschiedenen Schwierigkeiten ...
... für das I.« durch sämtliche dem IÜ. unterstellten Eisenbahnverwaltungen, abgesehen von den russischen und rumänischen Eisenbahnen ... ... , Mailand). Auf Grund der Verhandlungen der zur Revision des IÜ. 1905 in Bern zusammengetretenen Konferenz der Vertragsstaaten ist eine Anzahl der einheitlichen Zusatzbestimmungen in das zweite Zusatzübereinkommen vom 19. September 1906 zum IÜ. übernommen und somit Bestandteil des ...
... Gebühren und Beträge für Porto. Das IÜ. sowie das niederländische und das schweizerische Transportreglement enthalten über die ... ... wegen der F. ein bevorzugtes Pfandrecht an dem Gute. Das IÜ. bestimmt in den Art. 21 und 22, daß die Eisenbahn ...
... das dem Absender sowohl nach den Bestimmungen des IÜ., als auch nach den inneren gesetzlichen Bestimmungen der meisten Länder zusteht, gestatten ... ... Bestimmungen über die Verkehrsleitung zu betrachten. Sowohl nach den Bestimmungen der IÜ. als auch nach den inneren Bestimmungen der Länder, die diesem Übereinkommen beigetreten ...
Frankatur (paid; port payé; francatura, affrancamento) ist die ... ... gestattet, Nebengebühren oder Auslagen ohne die Fracht zu frankieren. Nach dem IÜ. muß der Frachtbrief den Frankaturvermerk im Falle der Vorausbezahlung der Fracht ...
... internationalen Verkehr enthält Art. 13 des IÜ. die Vorschrift, daß dem Absender gestattet ist, das Gut bis zur ... ... ersetzen, vorbehaltlich ihres Rückgriffs gegen den Empfänger . Bezüglich der Barvorschüsse verweist das IÜ. auf die für die Versandbahn geltenden Bestimmungen. Für die Einziehung der ...
Pfandrecht (mortgage right; droit de gage; diritto di pegno), ... ... ) realisieren (vgl. § 81 Verkehrsordnung [EBR.]). Nach Art. 21 des IÜ. sowie nach den innerstaatlichen Vorschriften mehrerer Länder besteht das P. nur so lange ...
Gütertarife (goods-tariffs; tarifs pour les marchandises; tariffe). ... ... teils aufgehoben sind. Die grundlegenden allgemeinen Bestimmungen entsprechen durchwegs der deutschen EVO. und dem IÜ. Die dänischen Bahnen befördern die Güter mit beschleunigter Geschwindigkeit als Eilgut ...
Wagendienst (carriage service; service de wagons; servizio di vagoni). ... ... . f. Ebw. 1916, S. 163. Zusammenstellung der Bestimmungen, welche im IÜ. den Gesetzen und Reglementen in den Vertragsstaaten überlassen sind. Dritte Ausgabe, Juli ...
... vom 28. Juli 1892 der EVO. nicht unterworfen sind und in das IÜ. nicht aufgenommen werden, so besteht hier der Zwang zur Ausstellung eines F ... ... die Form des F. sind nach der EVO. (Betr.-Regl.) und dem IÜ. (vgl. den Artikel »Frachtrecht, internationales« ) bestimmte ...
Ladegewicht (poids de charge; tonnage d'un wagon; peso di ... ... zulässigen Mehrbelastung von 5 % (Höchstes L., Höchstbelastung). Dieselbe Ausdrucksweise findet sich im IÜ., Ausführungsbestimmungen, § 3. Bei den Schweizer Bahnen bezeichnet das L. ...
Konkursrecht, die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die der Zugriff der Gläubiger ... ... in den Konkurs nicht im Wege. Dagegen folgt aus Artikel 23, Absatz 5 des IÜ., daß das rollende Material der an diesem Übereinkommen beteiligten Eisenbahnen mit Einschluß ...
Geldsendungen unterliegen, soweit Geld und Münzen mit Geldwert aus edlen Metallen ... ... in der Regel mit Personenzügen befördert. Nach § 1 der Ausführungsbestimmungen zum IÜ. werden Geld, geldwerte Münzen und Papiere im internationalen Verkehre auf Grund des internationalen ...
Güterbegleiter , Personen, die bestimmten Sendungen vom Absender sei es über Verlangen der Eisenbahn , sei es ohne ein solches beigegeben werden. G. ... ... ital. Eisenbahnen , Art. 104 des russ. Eis.-Ges., Art. 31 des IÜ. u.s.w.)
Postbeförderung (conveyance of the mails; transport des postes; trasporto di ... ... gilt auch für den internationalen Eisenbahnverkehr nach Art. 2 (1), Nr. 1 des IÜ. (vgl. Bd. V, S. 144). 2. Für das ...
... Frachtbrief angenommen. Ebenso können nach dem IÜ. lebende Tiere nur auf Frachtbrief aufgegeben werden. 2. Vorherige ... ... der Schweiz , Belgien , Italien , Rußland und nach dem IÜ. richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen über die Beförderung von Gütern ...
Verkehrsleitung als solche bezeichnet man die Bestimmung über den Weg, den ... ... hinauslaufen, absehen kann (EBR. § 67). Ein drittes System ist das des Berner IÜ., das dem Wechselgüterverkehr zwischen dem größten Teil der europäischen Staaten Norm gibt. Dieses ...
Hundebeförderung (conveyance of dogs; transport des chiens; trasporto dei cani ... ... daß Hunde in Personenwagen nicht mitgeführt werden dürfen. Nach dem Berner Entwurf eines IÜ. über die Beförderung von Personen und Reisegepäck dürfen kleine Hunde in die ...
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