Allmendegut

Almendegut ist nicht Nachbargut.Graf, 68, 35.

Das Gut, welches einem Privatbesitzer gehörte, musste durch einen Zaun vom Gemeingut geschieden sein. Die Gemeinden unter sich bezeichneten die Grenzen nur durch Einschnitte in eine Eiche oder andern starken Baum.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 732.
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