Freikauf

Freikauf kann Erbmiethe abtreiben.Graf, 77, 94 u. 280, 318; Michelsen, 50, 149.

Das bestehende Abhängigkeitsverhältniss kann durch Ablösung der auf der Erbmiethe haftenden Lasten aufgehoben und so das Gut selbst zum freien Eigen(thum) erhoben werden.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1157.
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