Geschloss

I kån ihr kan G'schloss vorhängen. (Niederösterreich.)

Sagt die Mutter in Bezug auf ihre Tochter, um auszudrücken: Ich kann ihre Jungfrauschaft nicht behüten, wenn sie es nicht selber thut.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
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