Hochzeitsgabe

[698] Hochzeitsgaben sünd man lehnde Göder. (Rendsburg.)

Hochzeitsgaben sind nur geliehene Güter. Man wird dadurch verpflichtet, später ebenso werthvolle Gegengeschenke zu machen.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 698.
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