Kindelen

Wer einen kindelen1 will, muss eim auch kramen.Gruter, III, 106; Fischart, Gesch., in Kloster, VIII, 280.

1) Verkleinerungsform von kinden, es bezeichnet a) Kinder gebären, b) kindisch thun, c) wie Kinder behandeln. Die letzte Bedeutung findet sich im obigen Sprichwort, das sich aus folgender Stelle aus Prätorius, Saturnalia, 1663, S. 387 erklärt: »Die alten haben den Brauch gehabt, dass sie auf den Tag der unschuldigen Kindlein ihre Kinder und gsinde jung und alt mit Ruthen zu schmeissen und zu kindlen.« Aber sie beschenkten dieselben auch zu einer bestimmten Zeit. Das Sprichwort will also sagen: Wer ein Recht über jemand ausüben will, muss auch seine Pflichten gegen denselben erfüllen. (Vgl. Grimm, V, 731.) – Bei Lehmann (II, 872, 173): Wer einen kindlen wil, muss jhm auch ein Newjahr kramen.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 1327.
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