Landsiedel

Der Landsiedel ist sich selber Hausherr.Graf, 381, 506.

Will sagen, dass es in Betreff der Vortheile und Rechte, die der Hausfriede biete, wie hinsichtlich der Störung desselben gar nicht darauf ankomme, ob der Betreffende Eigenthümer des von ihm bewohnten Hauses sei; dass vielmehr der Miether oder der Pächter in seinen vier Pfählen ebenso gut Hausfrieden habe, als wenn er Eigenthümer sei; dass er als Miether sogar gegen den Eigenthümer alle Hausrechte gebrauchen könne, wenn dieser es sich einfallen liesse, ihn in seiner Wohnung zu belästigen. (S. Haus 289 und Hausfriede 2.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 1779.
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