Leibhuhn

Leibhuhn folgt dem Unfreien allenthalben. Graf, 60, 251; Dreyer, III, 1313.

Das Leibhuhn bezeichnet die Abgabe der Hörigen an ihren Schutzherrn, und das Sprichwort drückt die Rechtsansicht aus, dass die Freiheit nicht so wie die Hörigkeit (s. Luft) ersessen werden kann, sondern dass die Pflicht dem Unfreien überall hinfolge.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 12.
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